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Übernahmevereinbarung Mietvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 2 bis 3 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann eine Übernahmevereinbarung in Bezug auf einen bestehenden Mietvertrag erstellt werden.

Dabei spielt der Inhalt des Mietvertrages keine Rolle: es kann sich somit u. A. um einen Mietvertrag über Wohnraum, über ein un/möbliertes Zimmer, ein Einzelhandelsgeschäft, einen Büroraum, eine Ferienwohnung oder über eine Garage, Stellplatz oder Carport handeln.

Eine Übernahmevereinbarung regelt den Eintritt eines Nachmieters in einen bestehenden Mietvertrag zwischen einem Vermieter und seinem bisherigen Mieter. Der Mietvertrag wird folglich nicht wie bei einer Kündigung oder bei Zeitablauf beendet. Die Übernahmevereinbarung hat zur Folge, dass alle Ansprüche des Vermieters gegen den bisherigen Mieter auf den Nachmieter übergehen.

Die Übernahmevereinbarung ist abzugrenzen von einem einfachen Zusatz zum Mietvertrag zur Änderung einer Mietpartei. Die Übernahmevereinbarung ist ein eigenständiger Vertrag, innerhalb dessen Bezug genommen wird auf einen anderen Vertrag (den Mietvertrag).


WANN KOMMT EINE ÜBERNAHMEVEREINBARUNG IN BETRACHT?

Eine Übernahmevereinbarung kommt z. B. in Betracht, wenn ein Mieter schnell aus einem Mietvertrag über eine Mietsache austreten will - bspw. weil der Mieter eine neue Bleibe gefunden hat - die Kündigungsfrist dies jedoch nicht zulässt. Anstatt für eine Mietsache, in der man nicht wohnen möchte, Miete zu zahlen, kann der Mieter in diesem Fall einen Nachmieter bestellen, der dann an seiner Stelle den Mietvertrag übernimmt. Auch für den Vermieter ist dies von Vorteil, da es ihm Zeit und Aufwand erspart: es müssen nicht zwei verschiedene Rechtsakte vorgenommen werden (zunächst die Aufhebung des alten Mietvertrages und sodann der Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem Nachmieter).


WAS IST ZU BEACHTEN?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Übernahmevereinbarung möglich ist:

  • Bestehender Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter;
  • Zustimmung des Vermieters zur Änderung des Mietvertrages: dies kann entweder im Rahmen der Übernahmevereinbarung erklärt werden oder durch eine Nachmieterklausel im Mietvertrag selbst.

Folgende Bestandteile muss eine Übernahmevereinbarung enthalten:

  • Angaben zu den beteiligten Vertragsparteien: Vermieter, Vormieter und Nachmieter (Name und Anschrift);
  • Tag, zu dem der Vormieter aus dem Mietverhältnis austritt und der Nachmieter eintritt;
  • Regelungen bzgl. der Mietkaution, der Schönheitsreparaturverpflichtungen und den Nebenkostennachzahlungen;
  • Entscheidung, ob Einrichtungsgegenstände, Einbauten oder Umbauten des Vormieters übernommen werden sollen. Dies kann in der Übernahmevereinbarung oder in einer separaten Ablösevereinbarung geregelt werden.

Für die Übernahmevereinbarung bestehen keine besonderen Formvorschriften, sodass auch eine mündliche Vereinbarung ausreicht. Es empfiehlt sich jedoch aus Beweisgründen, die Übernahmevereinbarung schriftlich (und nicht nur etwa telefonisch oder „per Handschlag") zu regeln. Eine mündliche Vereinbarung gibt den Parteien keine Rechtssicherheit.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage ausgefüllt wurde, sollte das Dokument ausgedruckt werden und daraufhin von sämtlichen Vertragspartnern unterschrieben werden. Jede Vertragspartei erhält ein Exemplar zur Verwahrung. Jedem Exemplar sind der Mietvertrag sowie sonstige Anlagen zum Mietvertrag (sofern Vertragsergänzungen vorgenommen wurden, wie z. B. wie zu heizen und zu lüften ist) in Kopie anzuheften.


ANWENDBARES RECHT

Anwendbar sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 535 ff., 566 BGB.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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