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Mietvertrag über un/möbliertes Zimmer

Letzte Änderung Letzte Änderung 04.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 4 Seiten
4,5 - 174 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 04.09.2024

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Was ist ein Mietvertrag über ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer?

Der Mietvertrag über ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer hat die Vermietung eines Zimmers innerhalb einer Wohnung mit mehreren Zimmern zum Gegenstand. Die Person, die das Zimmer vermietet, ist der Vermieter, während die Person, die das Zimmer anmietet, der Mieter ist. Für die Überlassung des Wohnraums zahlt der Mieter Miete an den Vermieter.


Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

Der Mietvertrag über ein Zimmer ist selbst eine Unterform des Mietvertrages, von denen es vielen Arten gibt, wie z. B.


Wann muss ein Mietvertrag über ein Zimmer abgeschlossen werden?

Ein Mietvertrag über ein möbliertes oder unmöbliertes Zimmer sollte immer dann abgeschlossen werden, wenn ein Vermieter ein Zimmer als Wohnraum einer anderen Person, dem Mieter, zur Miete, überlassen möchte.


Was ist der Unterschied zwischen einem Mietvertrag über ein Zimmer und einem normalen Mietvertrag?

Ein Zimmer in einem Haus oder einer Wohnung kann eigenständig vermietet werden. Dieser Vertrag ist jedoch von einem gewöhnlichen Wohnraummietvertrag zu unterscheiden, da es sich hier lediglich um die Vermietung eines Zimmers zu privaten Zwecken handelt. Bei einem Wohnraummietvertrag handelt es sich um die Vermietung einer gesamten Wohnung bzw. eines gesamten Hauses, der Mietgegenstand ist damit nicht nur auf einen Raum beschränkt.


Welchen Inhalt hat ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag sollte folgende Vertragsbestandteile zum Inhalt haben:

  • Vertragsparteien: Die Namen und Anschriften des Vermieters und des Mieters sollten klar angegeben werden.
  • Mietgegenstand: Der Mietgegenstand, also der Wohnraum, sollte genau beschrieben werden (z. B. Adresse, Größe, Zimmer und Lage).
  • Mietbeginn und Mietdauer: Mietbeginn ist das Datum, an dem das Mietverhältnis beginnt. Mietdauer ist die Dauer, über welche das Mietverhältnis besteht (d. h. ob der Untermietvertrag befristet oder unbefristet ist).
  • Mietpreis: Die Höhe der monatlichen Miete sowie die Zahlungsmodalitäten und den Zahlungszeitpunkt.
  • Nebenkosten: Neben dem Mietpreis, sollten auch alle Nebenkosten, wie z. B. Betriebskosten, Heizkosten, Strom, aufgelistet werden.
  • Kaution: Die Kaution ist eine Sicherheit, die der Mieter leistet. Ihr Zweck ist es, den Vermieter abzusichern, für den Fall, dass der Mieter Vertragspflichten außer Acht lässt oder Schäden an der Wohnung verursacht. Die Höhe der Kaution und Rückzahlungsmodalitäten sollten im Mietvertrag klar angegeben werden.
  • Nutzung: Nutzung beschreibt die einzelnen Regelungen zur Nutzung des Wohnraums (z. B. Haustierhaltung oder Rauchen).
  • Kündigung: Der Mietvertrag regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Mietvertrag gekündigt werden kann. Hier wird die außerordentliche, d. h. eine Kündigung aus wichtigem Grund von der ordentlichen, d. h. fristgerechten Kündigung, unterschieden.
  • Übergabe und Rückgabe: Vereinbarungen zur Wohnungsübergabe bei Vertragsbeginn und Vertragsende (z. B. Schönheitsreparaturen).


Wie werden die Nebenkosten in einem Mietvertrag über genauer berechnet?

Die Berechnung der Nebenkosten in einem Mietvertrag kann je nach Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter variieren. In der Regel können die Nebenkosten auf folgenden Art und Weisen berechnet werden:

  • Pauschale Nebenkosten: Es besteht die Möglichkeit, pauschale Nebenkosten zu vereinbaren, bei denen ein fester Betrag pro Monat für Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Strom, Müllabfuhr usw. festgelegt wird.
  • Vorauszahlung auf Basis von Abschlagszahlungen: Der Mieter zahlt monatliche Abschläge auf die Nebenkosten, die dann am Ende des Abrechnungszeitraums, basierend auf tatsächlich angefallenen Kosten, ausgeglichen werden.

Am Ende eines Abrechnungszeitraums (z. B. jährlich) werden die tatsächlich entstandenen Nebenkosten ermittelt und auf Basis dieser Abrechnung wird eine Nachzahlung oder Rückzahlung an den Mieter vorgenommen.


Welche Besonderheiten gibt es bei der Laufzeit und Kündigung eines Mietvertrages über ein Zimmer?

Die Länge des Mietvertrages kann festgelegt werden, in dem dieser befristet oder unbefristet abgeschlossen wird. Soll es sich um ein befristetes Mietverhältnis handeln, so muss die Befristung begründet werden. Das Mietverhältnis endet dann zum vereinbarten Zeitpunkt und bedarf keiner Kündigung, um beendet zu werden.

Für die Befristung eines Mietvertages muss ein zulässiger Grund vorhanden sein, mögliche Gründe sind z. B.:

  • Eigennutzung: Der Vermieter benötigt die Räume für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts. Die beabsichtigte Eigennutzung ist umfassender als die des Eigenbedarfs bei einem zeitlich unbefristeten Mietvertrag. In Bezug auf die Eigennutzung muss der Vermieter keinen eigenen Wohnbedarf nachweisen. Es genügt der bloße Wille, die vermieteten Räume nach Ablauf der Mietzeit für eigene Interessen nutzen zu wollen.
  • Baumaßnahme: Der Vermieter muss die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen wollen, dass die Baumaßnahmen durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden. Es geht also um den Abriss des Gebäudes oder der Totalumbau der Mieträume. Die reine Planung des Vermieters genügt dafür nicht. Zusätzlich muss die Fortsetzung des Mietverhältnisses infolge der Baumaßnahmen erheblich erschwert werden. Einfache Modernisierung oder Instandsetzungsarbeiten genügen dafür nicht.
  • Dienstwohnung: Der Vermieter muss die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten wollen (früher: Werkswohnung).

Ein befristeter Mietvertrag, auch Zeitmietvertrag oder Zwischenmietvertrag genannt, kann für einen Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung abgeschlossen werden.

Beachte: Damit die Befristung gilt, müssen Anfangs- und Enddatum im Mietvertrag stehen. Zudem muss der Vermieter seinem Mieter den Grund für die Befristung schriftlich mitteilen.


Wie kann ein unbefristeter Mietvertrag gekündigt werden?

Wird die gesamte Wohnung unbefristet vermietet, gilt das reguläre Kündigungsrecht. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Die Kündigung sollte bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.

Abweichende Kündigungsfristen sind nur möglich, wenn ein einzelnes Zimmer oder ein möbliertes Zimmer vermietet wird:

  • Bei ein bis zwei leeren Zimmern gilt das erleichterte Kündigungsrecht: Der Vermieter kann den Mieter ohne Angabe von Gründen kündigen, dafür verlängert sich aber die reguläre Kündigungsfrist um drei Monate. In den meisten Fällen sind es so insgesamt sechs Monate, bis der Mieter ausziehen muss.
  • Bei einem möblierten Zimmer ist meistens eine kurzfristige Kündigung möglich. Der Vermieter kann dem Mieter bis zum 15. eines Monats grundlos kündigen. Der Mieter muss dann bis zum Ende des gleichen Monats seine Sachen gepackt haben und gehen.


Was kann nicht in einem Mietvertrag über ein Zimmer geregelt werden?

In einem Mietvertrag dürfen keine Regelungen getroffen werden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die grundlegende Rechte der Vertragsparteien verletzen. Hier sind einige Punkte, die üblicherweise nicht im Mietvertrag geregelt werden können:

  • Regelungen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind nicht zulässig (z. B. Diskriminierung oder illegale Aktivitäten).
  • Es ist nicht möglich, dass Mieter und Vermieter im Mietvertrag auf ihre gesetzlichen Rechte verzichten.
  • Regelungen, die die gesetzlich vorgeschrieben Höchstmieten oder andere gesetzlichen Vorgaben überschreiten bzw. unterschreiten (z. B. bei Kündigungsfristen), sind nicht erlaubt.
  • Klauseln, die eine Partei einseitig benachteiligen oder unverhältnismäßig benachteiligen, sind unzulässig und unwirksam.

Der Mietvertrag sollte klar und verständlich formuliert sein, unklare und widersprüchliche Formulierungen sollten vermieden werden.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss eines Mietvertrages über ein Zimmer?

Für den Abschluss eines Mietvertrages müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B.:

  • Berechtigung des Vermieters: Der Vermieter muss die Berechtigung haben, das Zimmer auch zu Vermieter. Er muss also selbst z. B. Eigentümer des Zimmers sein.
  • Klare Vereinbarung: Alle Vereinbarung sollten klar und verständlich sein, dies gilt z. B. für Regelungen über Miete, Nebenkosten, Mietdauer und Nutzung der Wohnung.
  • Form des Vertrags: Ein Mietvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch stillschweigendes Verhalten (z. B. durch Handschlag) geschlossen werden. Für mehr Sicherheit und um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte ein Mietvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht für befristete Mietverträge über Wohnräume, wenn eine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden soll. Solche Verträge müssen in schriftlicher Form geschlossen werden.

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Mietvertrag rechtmäßig und verbindlich ist. Es wird empfohlen, eventuelle Genehmigungen schriftlich einzuholen und alle Vereinbarungen schriftlich im Vertrag festzuhalten.


Wer kann einen Mietvertrag über ein Zimmer abschließen?

Einen Mietvertrag über Wohnraum kann jede natürliche Person, d. h. jeder Mensch, abschließen. Auf der einen Seite steht der Vermieter und auf der anderen der Mieter.

Beachte: Unternehmen können grundsätzlich auch einen Mietvertrag über Wohnraum abschließen, allerdings müssen hierfür die Räume teilweise für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Der Mietvertrag ist dann nicht mehr ein reiner Mietvertrag über Wohnraum.


Welche Laufzeit kann ein Mietvertrag über ein Zimmer haben?

Ein Mietvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet vereinbart werden. Die Parteien können also die Laufzeit des Zeitmietvertrages frei bestimmen. Die früher vorgegebene Höchstgrenze von 5 Jahren gibt es nicht mehr.

Beachte: Die Befristung eines Mietvertrages muss begründet werden.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Mietvertrag ausgefüllt wurde?

Nachdem der Mietvertrag ausgefüllt wurde, sollten die nächsten Schritte sein:

  • Unterschriften: Der Mietvertrag sollte von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.
  • Kopien an alle Beteiligten: Jeder Vertragspartner sollte eine Kopie des vollständig unterzeichneten Mietvertrages erhalten. Dies dient zur Information und als Nachweis über die getroffenen Vereinbarungen.
  • Kaution und erste Miete: Falls eine Kaution vereinbart wurde, sollte diese vom Mieter geleistet werden. Die erste Miete gemäß den vertraglichen Bedingungen sollte ebenfalls rechtzeitig gezahlt werden.
  • Wohnungsübergabe: Mieter und Vermieter sollten einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren, bei dem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird. Ein Übergabeprotokoll kann helfen, eventuelle später auftretende Schäden festzuhalten.
  • Einzug: Nach Abschluss aller Formalitäten kann der Mieter in die Wohnung einziehen und den vereinbarten Zeitraum gemäß dem Mietvertrag beginnen.

Es ist wichtig, dass alle Schritte sorgfältig durchgeführt und dokumentiert werden, um einen reibungslosen Ablauf des Mietvertrages zu gewährleisten.


Welche Dokumente sollten dem Mietvertrag über ein Zimmer als Anlage beigefügt werden?

Zu den Dokumenten, die als Anlage dem Mietvertrag beigefügt werden können, sind z. B.:

  • Übergabeprotokoll: Es kann ein Übergabeprotokoll verfasst werden, um den Zustand der Wohnung bei der Übergabe, eventuelle Schäden oder Mängel festzuhalten.
  • Inventarliste: In der Inventarliste wird das gesamte Inventar der Wohnung aufgelistet (z. B. wenn sich Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände in der Wohnung befinden).
  • Energieausweis
  • Hausordnung: Die Hausordnung des Gebäudes, die Regeln und Vorschriften für das Zusammenleben in der Wohnanlage festlegt.
  • Betriebskostenabrechnung

Die genauen Anlagen zum Mietvertrag können je nach individueller Situation und Vereinbarung variieren.


Welche Kosten entstehen beim Abschluss eines Mietvertrages über ein Zimmer?

Beim Abschluss eines Mietvertrages entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten. Es können Kosten entstehen, wenn der Vertrag notariell beglaubigt werden soll.


Sollte ein Mietvertrag über ein Zimmer notariell beglaubigt werden?

Es ist in der Regel nicht erforderlich, dass ein Mietvertrag notariell beglaubigt wird. Mietverträge sind auch ohne eine notarielle Beglaubigung wirksam und rechtlich bindend.

Die Schriftform des Vertrags reicht aus, um die Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter zu dokumentieren. Notarielle Beglaubigungen sind in der Regel erforderlich bei Verträgen, die besondere Formvorschriften haben oder für die eine hohe rechtliche Sicherheit gewünscht wird (z. B. bei komplexeren Mietverträgen oder wegen grundsätzlicher Streitvermeidung). In den meisten Fällen reicht jedoch die schriftliche Form des Mietvertrages aus.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf einen Mietvertrag anwendbar?

Für den Mietvertrag gelten maßgeblich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Wohnflächenverordnung, der Betriebskostenverordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes, genauer z. B.:

  • §§ 535 - 548 BGB – Rechte und Pflichten Mietvertrag.
  • §§ 549 - 577a BGB – Regelungen zum Mietvertrag über Wohnraum.


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