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Mietvertrag - Büroraum

Letzte Änderung Letzte Änderung 06.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe10 bis 15 Seiten
4,5 - 73 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 06.09.2024

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Was ist ein Mietvertrag über Büroraum?

Durch den Büromietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem gewerbetreibenden Mieter (oder Freiberufler) den Gebrauch einer Mietsache (der Geschäftsraum) während der Mietzeit zu gewähren.


Wer sollte einen Mietvertrag über Büroraum abschließen?

Das Dokument richtet sich an Gewerbetreibende und Freiberufler wie z. B. Anwälte, Steuerberater, Ärzte oder Buchhalter, die einen Mietvertrag für ihren Geschäftsraum erstellen möchten.


Welche Arten von Mietverträgen gibt es?

Der Mietvertrag über Büroraum ist eine Form des Mietvertrages, von denen es vielen Arten gibt, wie z. B.

  • Untermietvertrag über Büroraum: Untermietvertrag über Büroraum, zur befristeten oder unbefristeten Anmietung von Büroräumen. Hier vermietet aber nicht der Eigentümer, also der Vermieter, sondern ein Mieter den Büroraum, der selbst Mieter ist.
  • Mietvertrag über Wohnraum: Mieträume über Wohnraum, also Mieträume, die als zum Wohnen geeignet sind.
    Untermietvertrag für ein WG-Zimmer: Bei einem Untermietvertrag für ein WG-Zimmer wird zur Untermiete nur ein Schlafzimmer innerhalb einer Wohngemeinschaft vermietet.


Wann muss ein Mietvertrag über Büroraum abgeschlossen werden?

Ein Mietvertrag über Büroraum sollte immer dann abgeschlossen werden, wenn ein Vermieter Büroraum einer anderen Person, dem Mieter, zur Miete, überlassen möchte.


Welchen Inhalt hat ein Mietvertrag über Büroraum?

Ein Mietvertrag sollte folgende Vertragsbestandteile zum Inhalt haben:

  • Vertragsparteien: Die Namen und Anschriften des Vermieters und des Mieters sollten klar angegeben werden.
  • Mietgegenstand: Der Mietgegenstand, also der Büroraum, sollte genau beschrieben werden (z. B. Adresse, Größe, Zimmer und Lage).
  • Mietbeginn und Mietdauer: Mietbeginn beschreibt das Datum, an dem das Mietverhältnis beginnt. Mietdauer ist die Laufzeit des Vertrages, also die Zeit, über welche das Mietverhältnis besteht (befristeter oder unbefristeter Mietvertrag).
  • Mietpreis: Die Höhe der monatlichen Miete sowie die Zahlungsmodalitäten.
  • Nebenkosten: Neben dem Mietpreis, sollte der Mietvertrag auch regeln, wie die Nebenkosten gezahlt werden, wie z. B. Betriebskosten, Heizkosten, Strom.
  • Kaution: Die Kaution ist eine Geldsicherheit, die vom Mieter geleistet. Mit ihr kann sich der Vermieter absichern, für den Fall, dass der Mieter Vertragspflichten außer Acht lässt oder Schäden an den Mieträumen verursacht. Die Höhe der Kaution und Rückzahlungsmodalitäten sollten im Mietvertrag klar angegeben werden.
  • Nutzung: Der Vertrag kann auch bestimmten, unter welchen Bedingungen die Mieträume genutzt werden können und ob es bestimmte vertragliche Nutzungsrechte gibt (z. B. Mitnahme von Hunden, Rauchen).
  • Kündigung: Der Mietvertrag kann regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Mietvertrag enden kann, sog. Kündigung. Hier wird eine außerordentliche, d. h. eine Kündigung aus wichtigem Grund von der ordentlichen, d. h. fristgerechten Kündigung, unterschieden.
  • Übergabe und Rückgabe: Vereinbarungen zur Übergabe bei Vertragsbeginn und Vertragsende (z. B. Schönheitsreparaturen).


Wie werden die Nebenkosten in einem Mietvertrag über Büroräume genauer berechnet?

Die Berechnung der Nebenkosten in einem Mietvertrag kann unterschiedlich sein, je nachdem, was Mieter und Vermieter vereinbaren möchten. In der Regel können die Nebenkosten auf folgender Art und Weisen berechnet werden:

  • Pauschale Nebenkosten: Bei pauschalen Nebenkosten wird vereinbart, dass der Mieter einen festen Betrag pro Monat für die Nebenkosten zahlt (z. B. für Wasser, Heizung, Strom, Müllabfuhr).
  • Vorauszahlung: Bei einer Vorauszahlung zahlt der Mieter monatliche Abschläge auf die Nebenkosten, die dann am Ende des Abrechnungszeitraums, basierend auf tatsächlich angefallenen Kosten, ausgeglichen werden.

Am Ende eines Abrechnungszeitraums (z. B. jährlich) werden die tatsächlich entstandenen Nebenkosten ermittelt und auf Basis dieser Abrechnung wird eine Nachzahlung oder Rückzahlung an den Mieter vorgenommen.


Welche Besonderheiten gibt es bei der Laufzeit und Kündigung eines Mietvertrages über Büroräume?

Der Mietvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Im Gewerbemietrecht können die Laufzeiten frei vereinbart werden.

Im Gegensatz zum Mietvertrag über Wohnraum gibt es hier aber bestimmte Punkte, die besonders beachtet werden müssen:

  • Befristeter Mietvertrag: Ein befristeter Mietvertrag kann nicht vorzeitig ordentlich (d. h. fristgerecht) gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn beide Mietparteien zustimmen. Für die außerordentliche Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen (z. B. bei Nichtzahlung der oder wenn die Mieträume aufgrund eines Mangels unbrauchbar sind).
  • Unbefristeter Mietvertrag: Gewerbemietverträge ohne eine bestimmte Laufzeit können mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
  • Laufzeit: Eine gesetzliche Obergrenze für die Laufzeit eines befristeten Mietvertrages gibt es nicht.
  • Kündigung aus wichtigem Grund: Der Mietvertrag kann immer aus wichtigem Grund gekündigt werden, diese Möglichkeit besteht immer (z. B. bei Vertragsverletzung, Insolvenz, behördliche Maßnahmen).

Beachte: Damit die Befristung gilt, müssen Anfangs- und Enddatum im Mietvertrag stehen.


Wie kann ein unbefristeter Mietvertrag gekündigt werden?

Die gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Mietvertrag über Büroraum beträgt in der Regel sechs Monate. Die Kündigung sollte bis zum dritten Werktag des Quartals beim Vermieter eingehen.

Beachte: Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Kündigungsfrist auf 9 statt 6 Monaten.


Was kann nicht in einem Mietvertrag geregelt werden?

In einem Mietvertrag dürfen keine Regelungen getroffen werden, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die grundlegende Rechte der Vertragsparteien verletzen. Hier sind einige Punkte, die üblicherweise nicht im Mietvertrag geregelt werden können:

  • Regelungen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind nicht zulässig (z. B. Diskriminierung oder illegale Aktivitäten).
    Es ist nicht möglich, dass Mieter und Vermieter im Mietvertrag auf ihre gesetzlichen Rechte verzichten.
  • Regelungen, die die gesetzlich vorgeschrieben Höchstmieten oder andere gesetzlichen Vorgaben überschreiten bzw. unterschreiten (z. B. bei Kündigungsfristen), sind nicht erlaubt.
  • Klauseln, die eine Partei einseitig benachteiligen oder unverhältnismäßig benachteiligen, sind unzulässig und unwirksam.

Der Mietvertrag sollte klar und verständlich formuliert sein, unklare und widersprüchliche Formulierungen sollten vermieden werden.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss eines Mietvertrages?

Für den Abschluss eines Mietvertrages müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B.:

  • Berechtigung des Vermieters: Der Vermieter muss die Berechtigung haben, den Büroraum zu vermieten. Er muss also selbst z. B. Eigentümer der Gewerbeflächen sein.
  • Klare Vereinbarung: Alle Vereinbarung sollten klar und verständlich sein, dies gilt z. B. für Regelungen über Miete, Nebenkosten, Mietdauer und Nutzung der Büroräume.
  • Form des Vertrags: Ein Mietvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch stillschweigendes Verhalten (z. B. durch Handschlag) geschlossen werden. Für mehr Sicherheit und um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte ein Mietvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht für befristete Mietverträge über Büroraume, wenn eine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden soll. Solche Verträge müssen in schriftlicher Form geschlossen werden.

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Mietvertrag rechtmäßig und verbindlich ist.


Wer kann einen Mietvertrag über Büroraum abschließen?

Einen Mietvertrag über Büroraum kann jede natürliche Person, d. h. jeder Mensch, oder auch ein Unternehmen abschließen. Auf der einen Seite steht der Vermieter und auf der anderen der Mieter.


Welche Laufzeit kann ein Mietvertrag haben?

Ein Mietvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet vereinbart werden. Die Parteien können also die Laufzeit des Zeitmietvertrages frei bestimmen.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Mietvertrag ausgefüllt wurde?

Nachdem der Mietvertrag ausgefüllt wurde, sollten die nächsten Schritte sein:

  • Unterschriften: Der Mietvertrag sollte von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.
  • Kopien an alle Beteiligten: Jeder Vertragspartner sollte eine Kopie des vollständig unterzeichneten Mietvertrages erhalten. Dies dient zur Information und als Nachweis über die getroffenen Vereinbarungen.
  • Kaution und erste Miete: Falls eine Kaution vereinbart wurde, sollte diese vom Mieter geleistet werden. Die erste Miete gemäß den vertraglichen Bedingungen sollte ebenfalls rechtzeitig gezahlt werden.
  • Büroübergabe: Mieter und Vermieter sollten einen Termin für die Übergabe vereinbaren, bei dem der Zustand der Mieträume dokumentiert wird. Ein Übergabeprotokoll kann helfen, eventuelle später auftretende Schäden festzuhalten.
  • Einzug: Nach Abschluss aller Formalitäten kann der Mieter in den Büroraum einziehen und den vereinbarten Zeitraum gemäß dem Mietvertrag beginnen.

Hinweis: Der Mieter sollte beachten, dass für Gewerbetreibende, deren Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, vor dem Vertragsabschluss eine behördliche Erlaubnis eingeholt werden sollte. Ansonsten läuft der Mieter Gefahr, einen wirksamen Mietvertrag abgeschlossen zu haben, ohne das Gewerbe ausüben zu können.


Welche Dokumente sollten dem Mietvertrag beigefügt werden?

Zu den Dokumenten, die als Anlage dem Mietvertrag beigefügt werden können, sind z. B.:

  • Übergabeprotokoll: Es kann ein Übergabeprotokoll verfasst werden, um den Zustand der Mieträume bei der Übergabe, eventuelle Schäden oder Mängel festzuhalten.
  • Inventarliste: In der Inventarliste wird das gesamte Inventar der Mieträume aufgelistet (z. B. wenn sich Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände in den Mieträumen befinden).
    Energieausweis
  • Hausordnung: Die Hausordnung des Gebäudes, die Regeln und Vorschriften für das Zusammenleben in der Anlage festlegt.
  • Betriebskostenabrechnung

Die genauen Anlagen zum Mietvertrag können je nach individueller Situation und Vereinbarung variieren.


Welche Kosten entstehen beim Abschluss eines Mietvertrages?

Beim Abschluss eines Mietvertrages entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten. Es können Kosten entstehen, wenn der Vertrag notariell beglaubigt werden soll.


Sollte der Mietvertrag notariell beglaubigt werden?

Es ist in der Regel nicht erforderlich, dass ein Mietvertrag notariell beglaubigt wird. Mietverträge sind auch ohne eine notarielle Beglaubigung wirksam und rechtlich bindend.

Die Schriftform des Vertrags reicht aus, um die Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter zu dokumentieren. Notarielle Beglaubigungen sind in der Regel erforderlich bei Verträgen, die besondere Formvorschriften haben oder für die eine hohe rechtliche Sicherheit gewünscht wird (z. B. bei komplexeren Mietverträgen oder wegen grundsätzlicher Streitvermeidung). In den meisten Fällen reicht jedoch die schriftliche Form des Mietvertrages aus.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf einen Mietvertrag anwendbar?

Für den Mietvertrag gelten maßgeblich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Wohnflächenverordnung und der Betriebskostenverordnung, genauer z. B.:

  • §§ 535 - 548 BGB – Rechte und Pflichten Mietvertrag.


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