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Ablösevereinbarung

Letzte Änderung Letzte Änderung 27.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
4,3 - 106 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 27.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Bewertung: 4,3 - 106 Rezensionen

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Was ist eine Ablösevereinbarung?

Eine Ablösevereinbarung für Einrichtungsgegenstände ist ein Vertrag, bei der der bisherige Mieter oder Nutzer einer Wohnung dem neuen Mieter oder Käufer das Recht überträgt, bestimmte Einrichtungsgegenstände (z. B. Einbauküchen, Gardinen oder andere fest installierte Möbel) zu einem vereinbarten Preis zu übernehmen. Das bedeutet:

  • Der bisherige Mieter oder Besitzer verkauft dem Nachmieter oder Käufer des Wohnraums seine Ausstattung zu einem vorher festgelegten Preis.
  • Damit muss der Nachmieter oder Käufer die Gegenstände nicht selbst neu anschaffen, sondern kann die bestehende Ausstattung übernehmen.
  • Die Ablösevereinbarung wird in den Mietvertrag oder Kaufvertrag aufgenommen, damit die Regelung für beide Seiten verbindlich ist.


Welche Arten von Ablösevereinbarungen gibt es?

Die Ablösevereinbarung wird meist vereinbart, wenn ein bestehender Mietvertrag gekündigt wird und dadurch ein neuer Mieter oder der Vermieter die Wohnung übernimmt und die Einrichtungsgegenstände kauft, die in der Wohnung verbleiben werden. Weitere Dokumente, die relevant sein könnten, sind die Folgenden:


Welchen Inhalt hat eine Ablösevereinbarung?

Der Inhalt der Ablösevereinbarung sollte folgende wesentliche Punkte umfassen:

  • Persönliche Daten des Käufers bzw. Verkäufers: In dem Vertrag sollte genau angegeben werden, wer Käufer und Verkäufer ist (vollständige Namen) und wo die Vertragsparteien wohnen (genaue Anschriften).
  • Gegenstand der Ablösevereinbarung: Diese können z. B. Einbauküchen, Einbauschränke oder allgemeine Möbel (z. B. Bett, Sofa, Kommode, Teppiche) sowie Haushalts- und Elektrogeräte (z. B. Waschmaschine, Spülmaschine) sein.
  • Beschreibung der Objekte: Die Objekte befinden sich meist in einem gebrauchten Zustand, daher ist es wichtig, dass der Zustand der Objekte genau beschrieben wird.
  • Gewährleistung für die verkaufen Gegenstände: Bei einer mangelhaften Lieferung hat ein Käufer in der Regel innerhalb von zwei Jahren das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu fordern. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe beziehungsweise der Lieferung des gekauften Gegenstandes. Sind beide Parteien aber Privatpersonen und die Objekte gebraucht, kann ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden. Dieser Ausschluss ist in dieser Vereinbarung enthalten.


Was bedeutet Gewährleistungsabschluss bei der Ablösevereinbarung?

Ein Gewährleistungsausschluss bei einer Ablösevereinbarung bedeutet, dass der Verkäufer keine Verantwortung für Mängel an den verkauften Gegenständen übernimmt. Das heißt, der Käufer akzeptiert die Gegenstände so, wie sie sind, ohne Anspruch auf Reparatur oder Ersatz bei später entdeckten Mängeln.

Beachte: Bei einem Kaufvertrag zwischen Menschen können diese Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Dies wird in diesem Vertrag vorgesehen. Das gilt allerdings nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen oder Mängel, die der Verkäufer dem Käufer verschwiegen hat. Für solche Mängel haftet der Verkäufer weiterhin.


Was kann nicht in einer Ablösevereinbarung geregelt werden?

Die Ablösevereinbarung kann nicht über Gegenstände oder Einrichtungen vereinbart werden, die zur Grundausstattung des Wohnraums gehören. Die Grundausstattung umfasst Bestandteile der Küche (Kochfeld, Entlüfter, Wasserzufuhr und Anschluss für Küchengeräte), sanitäre Anlagen (Bad, Toilette) sowie elektrische Anschlüsse, Rauchmelder und Heizung. Über diese Grundausstattung kann keine Ablösevereinbarung getroffen werden.

Beachte: Wenn Einrichtungsgegenstände in einer Ablösevereinbarung zu einem Preis verkauft werden, der mehr als 50 % über dem tatsächlichen Wert liegt, könnte dies als überteuert angesehen werden. Der tatsächliche Wert bezieht sich auf den aktuellen Marktwert der Gegenstände, basierend auf ihrem Zustand, Alter und anderen relevanten Faktoren.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss einer Ablösevereinbarung?

Eine Ablösevereinbarung hat grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Eigentum: Die Person, die die Gegenstände verkauft, muss auch Eigentümer der Gegenstände sein (Verfügungsmacht über die Gegenstände).
  • Preis: Der Preis für die Gegenstände sollte angemessen sein. Ist der Kaufpreis 50 % über dem Wert des Gegenstands, wird dies als unangemessen angesehen.

Hinweis: Um den (tatsächlichen) Wert eines gebrauchten Gegenstands zu berechnen, muss man den Originalpreis, den Wertverlust (z. B. jährliche Wertminderung von 10 %) durch Alter und Nutzung sowie den aktuellen Zustand berücksichtigen. Durch Vergleich mit Angeboten ähnlicher Artikel kann man dann den fairen Marktwert ermitteln. Der Kaufpreis darf maximal 50 % höher als der tatsächliche Wert sein.

  • Gültiger Mietvertrag: Die Ablösevereinbarung wird nur vereinbart, wenn ein neuer entsprechender Mietvertrag abgeschlossen wird (mit Vermieter und neuer Nachmieter) oder wenn der bestehende Mietvertrag zu Ende geht und der Vermieter die Wohnung zurücknimmt.
  • Schriftform: Der Abschluss der Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Ablösevereinbarung ausgefüllt wurde?

Die Ablösevereinbarung sollte entsprechend ausgefüllt und ausgedruckt werden. Da es sich um eine Vereinbarung, also um eine Einigung handelt, sollte das Dokument vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden. Käufer und Verkäufer haben zudem ein Anrecht auf eine Kopie der Vereinbarung. Die Vereinbarung selbst sollte sorgfältig aufbewahrt werden, falls es später zu Rechtsstreitigkeiten über die Kaufsachen kommt.


Welche Dokumente sollten der Ablösevereinbarung als Anlage beigefügt werden?

Die Dokumente, die einer Ablösevereinbarung als Anlage beigefügt werden können, sind abhängig von den spezifischen Bedingungen der Vereinbarung und den beteiligten Parteien. Mögliche Dokumente können sein:

  • Beschreibung der Objekte / Zustandsbeschreibung
  • Zahlungsbelege bzw. Rechnungen
  • Unterlagen zu den Garantien der Hersteller
  • Bedienungsanleitungen

 

Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf eine Ablösevereinbarung anwendbar?

Anwendbares Recht ist das Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB und das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.

 

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