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Letzte Änderung: 27.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 2 bis 3 Seiten
Bewertung: 4,3 - 106 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllenEine Ablösevereinbarung für Einrichtungsgegenstände ist ein Vertrag, bei der der bisherige Mieter oder Nutzer einer Wohnung dem neuen Mieter oder Käufer das Recht überträgt, bestimmte Einrichtungsgegenstände (z. B. Einbauküchen, Gardinen oder andere fest installierte Möbel) zu einem vereinbarten Preis zu übernehmen. Das bedeutet:
Die Ablösevereinbarung wird meist vereinbart, wenn ein bestehender Mietvertrag gekündigt wird und dadurch ein neuer Mieter oder der Vermieter die Wohnung übernimmt und die Einrichtungsgegenstände kauft, die in der Wohnung verbleiben werden. Weitere Dokumente, die relevant sein könnten, sind die Folgenden:
Der Inhalt der Ablösevereinbarung sollte folgende wesentliche Punkte umfassen:
Ein Gewährleistungsausschluss bei einer Ablösevereinbarung bedeutet, dass der Verkäufer keine Verantwortung für Mängel an den verkauften Gegenständen übernimmt. Das heißt, der Käufer akzeptiert die Gegenstände so, wie sie sind, ohne Anspruch auf Reparatur oder Ersatz bei später entdeckten Mängeln.
Beachte: Bei einem Kaufvertrag zwischen Menschen können diese Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Dies wird in diesem Vertrag vorgesehen. Das gilt allerdings nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen oder Mängel, die der Verkäufer dem Käufer verschwiegen hat. Für solche Mängel haftet der Verkäufer weiterhin.
Die Ablösevereinbarung kann nicht über Gegenstände oder Einrichtungen vereinbart werden, die zur Grundausstattung des Wohnraums gehören. Die Grundausstattung umfasst Bestandteile der Küche (Kochfeld, Entlüfter, Wasserzufuhr und Anschluss für Küchengeräte), sanitäre Anlagen (Bad, Toilette) sowie elektrische Anschlüsse, Rauchmelder und Heizung. Über diese Grundausstattung kann keine Ablösevereinbarung getroffen werden.
Beachte: Wenn Einrichtungsgegenstände in einer Ablösevereinbarung zu einem Preis verkauft werden, der mehr als 50 % über dem tatsächlichen Wert liegt, könnte dies als überteuert angesehen werden. Der tatsächliche Wert bezieht sich auf den aktuellen Marktwert der Gegenstände, basierend auf ihrem Zustand, Alter und anderen relevanten Faktoren.
Eine Ablösevereinbarung hat grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
Hinweis: Um den (tatsächlichen) Wert eines gebrauchten Gegenstands zu berechnen, muss man den Originalpreis, den Wertverlust (z. B. jährliche Wertminderung von 10 %) durch Alter und Nutzung sowie den aktuellen Zustand berücksichtigen. Durch Vergleich mit Angeboten ähnlicher Artikel kann man dann den fairen Marktwert ermitteln. Der Kaufpreis darf maximal 50 % höher als der tatsächliche Wert sein.
Die Ablösevereinbarung sollte entsprechend ausgefüllt und ausgedruckt werden. Da es sich um eine Vereinbarung, also um eine Einigung handelt, sollte das Dokument vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden. Käufer und Verkäufer haben zudem ein Anrecht auf eine Kopie der Vereinbarung. Die Vereinbarung selbst sollte sorgfältig aufbewahrt werden, falls es später zu Rechtsstreitigkeiten über die Kaufsachen kommt.
Die Dokumente, die einer Ablösevereinbarung als Anlage beigefügt werden können, sind abhängig von den spezifischen Bedingungen der Vereinbarung und den beteiligten Parteien. Mögliche Dokumente können sein:
Anwendbares Recht ist das Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB und das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.
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Ablösevereinbarung - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland