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Kaufvertrag - Grundstück

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.11.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe6 bis 9 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.11.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 6 bis 9 Seiten

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Was ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück?

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist ein Vertrag, der den Erwerb von Eigentum an einem Grundstück regelt. In dem Vertrag werden alle relevanten Einzelheiten zum Kauf eines Grundstücks festgelegt.

Der Verkäufer verpflichtet sich, das Eigentum am Grundstück auf den Käufer zu übertragen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den festgelegten Kaufpreis zu bezahlen.

 

Welche Arten von Kaufverträgen gibt es?

Soll ein körperlicher beweglicher Gegenstand (z. B. Fahrrad, Waschmaschine oder Auto) verkauft werden, sollte der entsprechende Kaufvertrag verwendet werden. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um z. B. eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, sollte auch der entsprechende Vertrag verwendet werden.

 

Was sollte vor einem Grundstückskauf beachtet werden?

Das Grundstück kann reserviert werden. Steht der Kauf des Grundstücks fest, kann dieser durch eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag gesichert werden. Mit einer Reservierungsvereinbarung sichert der Makler zu, die Immobilie keinem anderen Käufer anzubieten. Die Vereinbarung wird mit dem Makler direkt abgeschlossen, dafür kann eine Gebühr zwischen fünf und zehn Prozent des Kaufpreises anfallen.


Was ist der Unterschied zwischen einem Vorvertrag bzw. einer Reservierungsvereinbarung und dem Kaufvertrag selbst?

Der Unterschied zwischen einem Vorvertrag bzw. einer Reservierungsvereinbarung und dem Kaufvertrag selbst liegt in der Wirkung und der konkreten Verpflichtung der Parteien.

  • Vorvertrag: Ein Vorvertrag ist eine Vereinbarung, in der die Parteien sich dazu verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt einen endgültigen Kaufvertrag abzuschließen. Der Vorvertrag regelt häufig die grundlegenden Bedingungen, unter denen der spätere Kaufvertrag zustande kommen soll. Er ist rechtlich bindend, bedeutet aber nicht, dass der Kauf bereits vollzogen wurde.
  • Reservierungsvereinbarung: Diese Art von Vereinbarung wird oft verwendet, um ein Angebot für das Grundstück zu reservieren. Insgesamt wird dem Käufer ein gewisser Zeitraum eingeräumt, in dem er über das Angebot nachdenken oder das Grundstück besichtigen kann, bevor er sich definitiv zum Kauf verpflichtet. Oft beinhaltet eine Reservierungsvereinbarung eine Gebühr, die bei Abschluss des Kaufvertrags angerechnet werden kann.
  • Kaufvertrag: Der Kaufvertrag ist die endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien, die den Kauf des Grundstücks regelt. In einem Kaufvertrag werden alle relevanten Details wie Preis, Zahlungsmodalitäten, Übergabe und Gewährleistung endgültig festgelegt. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist die Transaktion vollzogen, und die Rechte und Pflichten der Parteien sind klar definiert.

Zusammenfassend kann man sagen, dass Vorverträge und Reservierungsvereinbarungen vorbereitende Schritte sind, während der Kaufvertrag den tatsächlichen Abschluss des Kaufes darstellt.

Achtung: Es ist wichtig zu bemerken, dass dieser Vertrag nicht dafür bestimmt ist, wenn ein Vertragsteil diesen Vertrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

 

Muss der Kaufvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Ja, ein Kaufvertrag über ein Grundstück muss schriftlich abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Vertragsparteien über die Bedingungen des Vertrags informiert sind.


Welchen Inhalt hat ein Kaufvertrag über ein Grundstück?

Der Inhalt des Kaufvertrags sollte folgende wesentliche Punkte umfassen:

  • Persönliche Daten der Vertragsparteien: In dem Vertrag sollte genau angegeben werden, wer die Vertragsparteien sind (vollständige Namen) und wo die Vertragsparteien wohnen (genaue Anschriften).
  • Gegenstand des Kaufvertrages: Dies ist das Grundstück, das verkauft werden soll.
  • Beschreibung des Grundstücks: Lage, Größe und genaue Bezeichnung des Grundstücks gemäß dem Grundbuch.
  • Kaufpreis: Der vereinbarte Kaufpreis und die entsprechenden Zahlungsmodalitäten (z. B. Ratenzahlung, Finanzierung).
  • Grundbuchstand: Aktueller Grundbuchstand, einschließlich aller eingetragenen Belastungen wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten.
  • Übergabe: Angabe des Datums, an dem das Grundstück an den Käufer übergeben wird.
  • Gewährleistung: Damit sind die Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Grundstücks gemeint.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss des Kaufvertrags?

Um einen Kaufvertrag über ein Grundstück abzuschließen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Notarielle Beurkundung: Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Einigung über den Kaufpreis: Käufer und Verkäufer müssen sich über den Kaufpreis einig sein.
  • Grundbuchstand: Der aktuelle Grundbuchstand muss geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten Belastungen auf dem Grundstück liegen.
  • Übergabetermin: Ein Datum für die Übergabe des Grundstücks muss vereinbart werden.
  • Schriftform: Der Abschluss des Vertrages unterliegt der Schriftform, d. h. dieser sollte schriftlich erfolgen, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Kaufvertrag ausgefüllt wurde?

Nach der Verschriftlichung des Kaufvertrags über ein Grundstück sind die folgenden Schritte in der Regel erforderlich:

  • Notarielle Beurkundung: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags erforderlich, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen. Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt die wichtigsten Punkte und sorgt dafür, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.
  • Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer muss den im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis zahlen. Dies erfolgt in der Regel über ein Notaranderkonto, um sicherzustellen, dass das Geld erst nach der erfolgreichen Übergabe des Eigentums an den Käufer freigegeben wird.
  • Eigentumsübergang: Der Eigentumserwerb erfolgt durch die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer sowie durch die Eintragung in das Grundbuch. Der Notar beantragt in der Regel die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
  • Grundbuchänderung: Der Notar reicht die erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt ein, um den Eigentumsübergang zu veranlassen.
  • Übergabe des Grundstücks: Nach der Bezahlung des Kaufpreises und der Eintragung ins Grundbuch erfolgt die tatsächliche Übergabe des Grundstücks, einschließlich aller dazugehörigen Gegenstände.
  • Archivierung der Dokumente: Beide Parteien sollten eine Kopie des Kaufvertrags und aller relevanten Dokumente aufbewahren.


Welche Dokumente sollten dem Kaufvertrag beigefügt werden?

Ein Kaufvertrag über ein Grundstück sollte in der Regel folgende Dokumente enthalten oder beigefügt werden:

  • Grundbuchauszug: Aktueller Auszug aus dem Grundbuch, der den Eigentümer und eventuelle Belastungen zeigt.
  • Lageplan: Ein Plan, der die genaue Lage und Grenzen des Grundstücks darstellt.
  • Baugenehmigungen: Falls vorhanden, Kopien von Baugenehmigungen oder anderen behördlichen Genehmigungen.
  • Energieausweis: Ein Dokument, das die Energieeffizienz des Gebäudes auf dem Grundstück beschreibt.
  • Altlastenbescheinigung: Eine Bescheinigung, dass das Grundstück frei von Altlasten ist.
  • Teilungserklärung: Bei geteilten Grundstücken, die Teilungserklärung.


Welche Kosten entstehen beim Abschluss des Kaufvertrags?

Beim Abschluss eines Kaufvertrags über ein Grundstück entstehen verschiedene Kosten, darunter:

  • Notarkosten: Diese betragen in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
  • Grundbuchgebühren: Für die Eintragung des neuen Eigentümers und die Löschung alter Belastungen fallen ebenfalls Gebühren an.
  • Grunderwerbsteuer: Diese variiert je nach Bundesland und beträgt in Deutschland zwischen 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision: Falls ein Makler beteiligt ist, beträgt die Provision meist 3 % bis 7 % des Kaufpreises.
  • Gutachterkosten: Falls ein Gutachten zur Wertermittlung erstellt wurde, fallen hierfür ebenfalls Kosten an.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf einen Kaufvertrag über bewegliche Sachen anwendbar?

Anwendbares Recht ist das Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB und das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.


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