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Kaufvertrag - Haus

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Was ist ein Kaufvertrag für ein Haus?

Ein Kaufvertrag für ein Haus ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der den Verkauf einer Immobilie (Haus mit Grundstück) zwischen einem Verkäufer und einem Käufer regelt. Er legt alle wesentlichen Bedingungen des Verkaufs fest, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten, des Übergabetermins, der Gewährleistung und weiterer wichtiger Vereinbarungen.


Welche Arten von Kaufverträgen für Häuser gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Kaufverträgen, die sich hauptsächlich in den spezifischen Bedingungen und Klauseln unterscheiden können. Ein typischer Kaufvertrag für ein Haus beinhaltet jedoch immer die Übertragung des Eigentums an der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer. Daneben kann z. B. ein Kaufvertrag über eine Wohnung oder über ein Grundstück vereinbart werden.


Was ist ein Vorvertrag bzw. eine Reservierungsvereinbarung über ein Haus?

Sowohl ein Vorvertrag als auch eine Reservierungsvereinbarung sind Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer, die vor dem eigentlichen, notariell beurkundeten Kaufvertrag geschlossen werden. Sie dienen dazu, den Kauf einer Immobilie vorzubereiten und beiden Seiten eine gewisse Sicherheit zu geben. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede:

Vorvertrag:

  • Definition: Ein Vorvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, in der sich Käufer und Verkäufer verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt einen endgültigen Kaufvertrag abzuschließen. Er enthält bereits alle wesentlichen Punkte des Kaufvertrags (Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin etc.) und wird in der Regel notariell beurkundet.
  • Sinnhaftigkeit: Ein Vorvertrag ist sinnvoll, wenn beide Parteien den Kauf grundsätzlich abschließen wollen, aber noch bestimmte Punkte geklärt werden müssen (z.B. Finanzierung, Baugenehmigung). Er bietet beiden Seiten eine hohe Sicherheit, dass der Kauf zustande kommt.
  • Risiken: Da ein Vorvertrag rechtlich bindend ist, kann der Käufer oder Verkäufer bei Nichterfüllung zum Abschluss des Kaufvertrags gezwungen werden oder Schadensersatzforderungen geltend machen müssen.

Reservierungsvereinbarung:

  • Definition: Eine Reservierungsvereinbarung ist eine Absichtserklärung, in der der Verkäufer sich bereit erklärt, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum für den Käufer zu reservieren. Sie ist in der Regel nicht rechtlich bindend und muss nicht notariell beurkundet werden.
  • Sinnhaftigkeit: Eine Reservierungsvereinbarung ist sinnvoll, wenn der Käufer sich die Immobilie "sichern" möchte, bevor er alle Details geklärt hat (z.B. Finanzierung). Sie bietet jedoch keine Garantie, dass der Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt.
  • Risiken: Da eine Reservierungsvereinbarung in der Regel nicht rechtlich bindend ist, kann der Verkäufer die Immobilie während der Reservierungsfrist auch an einen anderen Interessenten verkaufen. Der Käufer hat dann keine Ansprüche.


Muss ein Kaufvertrag für ein Haus schriftlich abgeschlossen werden?

Ja, in Deutschland ist für den Kaufvertrag über ein Haus die Schriftform zwingend erforderlich. Er muss notariell beurkundet werden, d.h. ein Notar muss die Unterschriften von Käufer und Verkäufer beglaubigen und den Vertrag somit rechtskräftig machen. Mündliche Vereinbarungen sind hier nicht wirksam.


Welchen Inhalt hat ein Kaufvertrag für ein Haus?

Ein Kaufvertrag für ein Haus sollte folgende wesentliche Punkte umfassen:

  • Persönliche Daten der Vertragsparteien: Vollständige Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer.
  • Gegenstand des Kaufvertrages nach dem Grundbuch: Genaue Bezeichnung des Hauses mit Grundstück (Adresse, Größe, ggf. Flurstücknummer).
  • Kaufpreis: Höhe des Kaufpreises und Zahlungsmodalitäten (z.B. Fälligkeit, Zahlungsweise).
  • Übergabetermin: Zeitpunkt der Übergabe des Hauses an den Käufer.
  • Beschaffenheit der Immobilie: Beschreibung des Zustands des Hauses (ggf. unter Bezugnahme auf ein Gutachten), ggf. Vereinbarungen zu Renovierungen oder Reparaturen.
  • Gewährleistung: Regelungen zur Gewährleistung für Sachmängel. Bei gebrauchten Immobilien wird oft ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, der aber bestimmte Voraussetzungen haben muss.
  • Haftungsausschlüsse: Ggf. Vereinbarungen zu Haftungsausschlüssen für bestimmte Mängel.
  • Vorkaufsrechte: Bestehen Vorkaufsrechte Dritter (z.B. Gemeinde, Mieter)?
  • Finanzierung: Angaben zur Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer (z.B. durch Kredit).
  • Rücktrittsrechte: Unter welchen Bedingungen können Käufer oder Verkäufer vom Vertrag zurücktreten?
  • Kostenverteilung: Wer trägt welche Kosten (Notar, Gericht, Grunderwerbsteuer)?


Was ist im Grundbuch geregelt?

Im Grundbuch findet man alle wesentlichen Daten zu dem betreffenden Grundstück. Im Bestandsverzeichnis ist das Grundstück nach Gemarkung, Flurstück, Belegenheitsort und Größe genau bezeichnet. In der ersten Abteilung finden sich die Angaben zu den Eigentümern. In Abteilung II sind Rechte zugunsten Dritter wie Vorkaufsrechte, Dienstbarkeiten oder Reallasten vermerkt. In der Abteilung III schließlich finden sich so genannte Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden.


Wann muss der Kaufpreis gezahlt werden?

Die Kaufpreisfälligkeit ist im Grundstückskaufvertrag genauestens geregelt. Bevor der Notar den Kaufpreis fällig stellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen eintreten. Zugunsten des Käufers muss eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden sein.

Sofern Belastungen des Verkäufers abzulösen sind, müssen dem Notar die Löschungsunterlagen zu treuen Händen vorliegen. Sofern die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, muss auch eine entsprechende Verzichtserklärung vorliegen. Im Einzelfall können noch weitere Fälligkeitsvoraussetzungen erforderlich sein. Bis dem Notar alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergehen in aller Regel 4-6 Wochen. Nach erfolgter Fälligstellung hat der Käufer dann üblicherweise noch seine Woche Zeit, um den Kaufpreis zu zahlen.

Hinweis: Meistens wird im Kaufvertrag ein bestimmter Fälligkeitstermin angepeilt. Dies ist sinnvoll, damit die Banken bestehende Restschulden zum Fälligkeitstermin abrechnen können.


Kann der Kaufpreis in Raten gezahlt werden?

Der Kaufpreis für die Immobilie kann auch in Raten gezahlt werden, sofern Verkäufer und Käufer dies entsprechend vereinbaren. In diesen Fällen muss dann auch geregelt werden, ob die Eigentumsumschreibung erst nach, oder schon vor vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen soll. In letzterem Fall muss der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Restkaufpreises hinreichend gesichert werden, etwa durch Eintragung einer Restkaufpreishypothek.

Hinweis: Zu beachten ist, dass dem Notar auch die Ratenzahlungen über einen Zeitraum von einem Jahr nach Vertragsschluss nachzuweisen sind.


Wann wird die Immobilie übergeben?

Der Kaufvertrag regelt, wann der Verkäufer dem Käufer die Immobilie zu übergeben hat. In aller Regel erfolgt dies Zug um Zug, also gleichzeitig mit der Zahlung des Kaufpreises. In Ausnahmefällen kann die Übergabe der Zahlung auch vorgehen, oder ihr deutlich nachfolgen. Solche Sondergestaltungen wird der Notar auf Wunsch mit den Parteien erörtern und entsprechend im Kaufvertrag regeln.

 

Welche Voraussetzungen hat der Abschluss eines Kaufvertrages für ein Haus?

Um einen Kaufvertrag über ein Haus abzuschließen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Notarielle Beurkundung: Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Einigung über den Kaufpreis: Käufer und Verkäufer müssen sich über den Kaufpreis einig sein.
  • Grundbuchstand: Der aktuelle Grundbuchstand muss geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten Belastungen auf dem Grundstück liegen.
  • Übergabetermin: Ein Datum für die Übergabe des Grundstücks muss vereinbart werden.
  • Schriftform: Der Abschluss des Vertrages unterliegt der Schriftform, d. h. dieser sollte schriftlich erfolgen, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.


Muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden?

Ja, in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Kaufvertrag über ein Haus notariell beurkundet werden muss. Die notarielle Beurkundung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit eines solchen Vertrags.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Kaufvertrag ausgefüllt wurde?

Nach der Verfassung des Kaufvertrags über ein Haus sind die folgenden Schritte in der Regel erforderlich:

  • Notarielle Beurkundung: In Deutschland ist die notarielle Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags erforderlich, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen. Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt die wichtigsten Punkte und sorgt dafür, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.
  • Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer muss den im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis zahlen. Dies erfolgt in der Regel über ein Notaranderkonto, um sicherzustellen, dass das Geld erst nach der erfolgreichen Übergabe des Eigentums an den Käufer freigegeben wird.
  • Eigentumsübergang: Der Eigentumserwerb erfolgt durch die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer sowie durch die Eintragung in das Grundbuch. Der Notar beantragt in der Regel die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
  • Grundbuchänderung: Der Notar reicht die erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt ein, um den Eigentumsübergang zu veranlassen.
  • Übergabe des Grundstücks: Nach der Bezahlung des Kaufpreises und der Eintragung ins Grundbuch erfolgt die tatsächliche Übergabe des Grundstücks, einschließlich aller dazugehörigen Gegenstände.
  • Archivierung der Dokumente: Beide Parteien sollten eine Kopie des Kaufvertrags und aller relevanten Dokumente aufbewahren.


Welche Kosten entstehen beim Abschluss des Kaufvertrages?

Beim Abschluss eines Kaufvertrags über ein Haus entstehen in der Regel folgende Kosten, die üblicherweise vom Käufer getragen werden:

Notar- und Gerichtskosten:

  • Diese Kosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar und die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch an.
  • Sie setzen sich aus den Gebühren für den Notar und den Kosten für das Grundbuchamt zusammen.
  • Die Höhe der Notar- und Gerichtskosten ist gesetzlich geregelt und hängt vom Kaufpreis ab.
  • Als Faustregel kann man mit etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises rechnen.

Grunderwerbsteuer:

  • Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Grundstücken erhoben wird.
  • Sie ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

Hinweis: Daneben kann es auch Maklerkosten, Gutachterkosten und Finanzierungskosten geben, die jedoch vom Einzelfall abhängen.


Welche Dokumente sollten dem Kaufvertrag für ein Haus als Anlage beigefügt werden?

Ein Kaufvertrag über ein Haus sollte in der Regel folgende Dokumente enthalten oder beigefügt werden:

  • Grundbuchauszug: Aktueller Grundbuchauszug mit Angaben zum Grundstück und den Belastungen.
  • Lageplan: Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des Grundstücks.
  • Energieausweis: Dokument, das den Energieverbrauch des Hauses ausweist.
  • ggf. Gutachten: Wenn vorhanden, Gutachten zum Zustand des Hauses.
  • ggf. Baupläne und Genehmigungen: Unterlagen zum Hausbau und ggf. durchgeführten Umbauten.


Welche Vorschriften und Gesetze sind auf einen Kaufvertrag für ein Haus anwendbar?

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Insbesondere die Vorschriften über Kaufverträge (§§ 433 ff. BGB) und das Sachenrecht.
  • Grundbuchordnung (GBO): Regelt die Eintragung von Rechten im Grundbuch.
  • Notariatsrecht: Regelt die Tätigkeit von Notaren.
  • Grunderwerbsteuergesetz: Regelt die Grunderwerbsteuer.


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