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Maklervertrag für Darlehen

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Was ist ein Maklervertrag für Darlehen?

Durch einen Maklervertrag verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision gegen eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Auftragnehmers (Maklers), die zum Abschluss eines Hauptvertrages führt. Der Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, während der Hauptvertrag ein Vertrag zwischen Auftraggeber und einer dritten Person (Dritte) ist.

Der Hauptvertrag bei einem Maklervertrag für Darlehen ist z. B. dann der Abschluss des Darlehensvertrages.

Inhalt des Vertrages ist mithin die Vermittlung eines Vertragsschlusses mit einem Dritten, wobei die Zahlungsverpflichtung erst bei Zustandekommen dieses Hauptvertrages eintritt. Der Makler ist daher nicht zum Tätigwerden verpflichtet und schuldet somit weder den Nachweis noch die Vermittlung eines Vertragsschlusses. Es gibt Maklerverträge bezüglich Immobilien, Versicherungen und Darlehen. Dieser Vertrag ist für Darlehen geeignet.


Welche Maklerverträge gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, die je nach Art der Vermittlungstätigkeit unterschieden werden können. Hier sind einige der gängigsten:

  • Maklervertrag für Immobilien: Hierbei verpflichtet sich der Makler, eine Immobilie zu vermitteln oder den Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags oder Mietvertrags zu erbringen. Der Hauptvertrag ist in diesem Fall der Kauf- oder Mietvertrag der Immobilie.
  • Maklervertrag für Darlehen: In diesem Vertrag verpflichtet sich der Makler, ein Darlehen zu vermitteln oder den Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages zu erbringen. Der Hauptvertrag ist hier der Darlehensvertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber.
  • Maklervertrag für Versicherungen: Dieser Vertrag bezieht sich auf die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Der Makler verpflichtet sich, eine Versicherungspolice zu vermitteln oder den Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss eines Versicherungsvertrages zu erbringen. Der Hauptvertrag ist der Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.


Ist ein schriftlicher Maklervertrag zwingend erforderlich?

Nein, ein Maklervertrag kann hinsichtlich von Darlehen teilweise formfrei abgeschlossen werden, d. h., dass er nicht der Schriftform bedarf und auch mündlich abgeschlossen werden kann. Allerdings müssen seit dem 23. Dezember 2020 alle Maklerverträge für Darlehen mindestens in Textform abgeschlossen werden.

Aus Beweisgründen und für die eigene Rechtssicherheit ist es daher immer sinnvoll, stets einen schriftlichen Maklervertrag abzuschließen. Der Makler trägt für den Vertragsschluss die Beweislast. Der Maklerauftrag sollte daher schriftlich fixiert werden, und zwar so, dass über sämtliche relevante Punkte verständliche und wirksame Regelungen getroffen werden.


Was muss ein Maklervertrag enthalten?

Ein Maklervertrag sollte verschiedene wesentliche Bestandteile enthalten, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar zu definieren. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in einem Maklervertrag enthalten sein sollten:

  • Parteien des Vertrags: Namens- und Adressdaten des Auftraggebers (Kreditnehmer) und des Maklers.
  • Vertragsgegenstand: Beschreibung des Darlehens, das vermittelt werden soll, einschließlich Art und Höhe.
  • Vertragslaufzeit: Festlegung der Dauer des Vertrags, wobei eine Laufzeit von 3 bis 6 Monaten als sinnvoll erachtet wird.
  • Provision: Regelungen zur Provision, insbesondere Höhe und Fälligkeit der Provision, die der Auftraggeber im Erfolgsfall zu zahlen hat.
  • Art des Maklerauftrags: Unterscheidung zwischen verschiedenen Vertragstypen, wie z. B. Alleinauftrag oder mehreren Maklern.
  • Besondere Vereinbarungen: Mögliche zusätzliche Vereinbarungen und spezielle Bedingungen, die die Nutzung des Maklerservices betreffen.
  • Widerrufs- und Widerspruchsrechte: Informationen über die Rechte des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag.


Was sind die Voraussetzungen eines Maklervertrages?

Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Maklervertrag sind in Deutschland nicht durch ein umfassendes Maklergesetz geregelt, sondern basieren auf verschiedenen Bestimmungen im Gesetz. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Vertragsfreiheit: Grundsätzlich können die Vertragsparteien, also der Auftraggeber und der Makler, die Bedingungen des Maklervertrages frei aushandeln.
  • Zustandekommen des Vertrages: Ein wirksamer Maklervertrag kann theoretisch telefonisch oder schriftlich vereinbart werden, wobei seit dem 23. Dezember 2020 Maklerverträge für Darlehen mindestens in Textform abgeschlossen werden müssen.
  • Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, den Maklervertrag unter bestimmten Umständen zu widerrufen, was je nach Vertragstyp und Informationen im Vertrag variieren kann.


Wie wird der Makler für seine Leistung vergütet?

Oft ist im Maklerrecht von einer Maklerprovision oder einer Maklercourtage die Rede – beides ist im Endeffekt gleichzusetzen. Eine Maklerprovision beträgt dabei in der Regel einen gewissen Prozentsatz der Darlehenssumme. Dabei sollte auch im Vertrag schon die Provision geregelt sein (bspw. ein Prozentsatz vereinbart werden), da die Höhe der Maklerprovision nicht im Gesetz festgelegt ist. Zudem sollte geklärt werden, wer die Provision zahlt.


Welche Laufzeit kann ein Maklervertrag haben?

Ein Maklervertrag hat in der Regel eine Laufzeit von etwa drei bis acht Monaten. Die genaue Dauer kann jedoch variieren und sollte im Vertrag festgelegt werden. Es ist üblich, dass für einen Auftrag eine Laufzeit von etwa sechs Monaten vereinbart wird. Es gibt sowohl befristete als auch unbefristete Maklerverträge. Bei befristeten Verträgen kann in der Regel nicht jederzeit ohne Weiteres gekündigt werden; es müssen bestimmte Fristen und Bedingungen beachtet werden. Unbefristete Verträge hingegen können von beiden Parteien jederzeit mit einer angemessenen Frist gekündigt werden (i. d. R. 4 Wochen).


Was muss getan werden, wenn der Maklervertrag fertig ist?

Der Vertrag ist in zweifacher Ausführung zu erstellen und bedarf der Unterschrift beider Vertragsparteien. Jede Vertragspartei behält eine Ausführung. Die Anlagen sind fester Bestandteil des Vertrages und müssen somit auch unterschrieben und beigefügt werden.


Welche Dokumente sollen an einen Maklervertrag angehängt werden?

An einen Maklervertrag sollten verschiedene Dokumente und Anlagen angehängt werden, um die Vereinbarungen zu konkretisieren und rechtliche Aspekte abzudecken. Zu den typischerweise angehängten Dokumenten gehören:

  • Vollmachten: Für die Vermittlung eines Darlehens ist grundsätzlich eine Vollmacht notwendig, diese sollte vom Auftraggeber ausgestellt werden.
  • Widerrufsbelehrung: Eine Information, die dem Auftraggeber das Widerrufsrecht erklärt, insbesondere bei Fernabsatzverträgen (d. h. Verträge, die übers Internet oder am Telefon abgeschlossen werden).
  • Darlehensbeschreibung: Detaillierte Informationen zum Darlehen, das vermittelt werden soll, können ebenfalls als Anlage beigefügt werden.
  • Provisionsvereinbarung: Falls besondere Regelungen zur Provision bestehen, sollten diese klar dokumentiert werden.
  • Identitätsnachweis: Bei nicht persönlich gegebenen Aufträgen kann ein Nachweis über die Identität des Auftraggebers erforderlich sein.
  • Genehmigungen oder erforderliche Dokumente: Je nach Art des Darlehens können auch spezielle Genehmigungen oder weitere benötigte Dokumente gefordert werden.


Welche Gesetze sind auf einen Maklervertrag anwendbar?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Maklerverträge sind komplex und vielschichtig. In Deutschland gibt es keine spezialgesetzlichen Regelungen nur für den Maklervertrag, vielmehr gelten allgemeine Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zu den relevanten Paragrafen gehören:


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