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Vollmacht für einen Makler

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Was ist eine Maklervollmacht?

Eine Maklervollmacht ist ein Dokument, das einer Person (dem Makler) die Erlaubnis gibt, im Namen einer anderen Person (dem Auftraggeber) zu handeln. Das bedeutet, dass der Makler bestimmte Aufgaben oder Geschäfte für den Auftraggeber erledigen kann, wie z. B. Darlehensverträge, Kaufverträge über Immobilien oder Versicherungsverträge abschließen oder Verhandlungen führen. Diese Maklervollmacht ist für alle drei Varianten geeignet.


Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Bei einer einfachen Maklervollmacht geht es vorwiegend um die Ermächtigung zur Vornahme einzelner Handlungen oder Rechtsgeschäfte. Weitere Vollmachten sind z. B.:

  • Generalvollmacht: Durch eine Generalvollmacht wird der Makler dazu ermächtigt, den Auftraggeber in allen Angelegenheiten zu vertreten.
  • Vorsorgevollmacht: Durch eine Vorsorgevollmacht wird der Makler durch den Auftraggeber dazu ermächtigt, verschiedene Rechtsgeschäfte oder Angelegenheiten vorzunehmen bzw. Entscheidungen zu treffen, falls der Auftraggeber geschäftsunfähig wird.
  • Postmortale Vollmacht: Die postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Auftraggebers zum Einsatz kommt. Sie wird zur Abwicklung bestimmter Rechtsgeschäfte, zur Verwaltung eines Bankkontos oder zur Vertretung in allen gesetzlich zulässigen Angelegenheiten eingesetzt.


Muss eine Maklervollmacht schriftlich erteilt werden?

Das Gesetz schreibt keine spezifische Form für die Erteilung einer Maklervollmacht vor, daher kann eine Vollmacht theoretisch mündlich erteilt werden. Allerdings bietet hier die schriftliche Vollmacht mehr Sicherheit. Sie garantiert, dass die Befugnisse des Maklers genau definiert sind und kann zudem als Nachweis verwendet werden.


Welchen Inhalt hat eine Maklervollmacht?

Eine Maklervollmacht sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Vollmachtgeber: Name und Anschrift des Auftraggebers.
  • Vollmachtnehmer: Name und Anschrift des Maklers.
  • Umfang der Vollmacht: Klare Angabe aller Befugnisse und Verantwortlichkeiten, die der Makler erhält.
  • Zeitliche Gültigkeit: Klare Angabe des genauen Zeitraums, für den die Vollmacht gilt.


Was sind die möglichen Folgen einer Maklervollmacht?

Eine Maklervollmacht kann verschiedene Folgen haben, z. B.:

  • Vertretung und Haftung: Der Makler kann Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte abschließen, als ob der Auftraggeber selbst handeln würde. Wenn der Makler innerhalb der ihm gegebenen Vollmacht handelt, haftet in der Regel der Auftraggeber für diese Handlungen. Handelt der Makler jedoch außerhalb seiner Vollmacht, kann er persönlich haftbar gemacht werden.
  • Nachweis: Die Vollmacht dient als Beweis dafür, dass der Makler berechtigt ist, im Namen des Auftraggebers zu handeln.
  • Widerruf: Der Auftraggeber kann seine Vollmacht jederzeit und ohne Grund widerrufen.


Für welche Dauer wird eine Maklervollmacht erteilt?

Die Dauer der Vollmacht richtet sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegendem Rechtsverhältnis (z. B. entsprechend der Laufzeit des Maklervertrages). Sie kann aus verschiedenen Gründen enden, wie z. B.:

  • Tod des Vollmachtgebers,
  • durch Befristung der Vollmacht,
  • Erfüllung des Vertrags oder der Handlungen,
  • Widerruf der Vollmacht.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Vollmacht unterzeichnet wurde?

Nachdem die Vollmacht ausgedruckt wurde, muss sie von dem Vollmachtgeber unterzeichnet werden. Eine Vollmacht ohne Unterschrift ist nicht rechtswirksam. Die Gültigkeit der Vollmacht beginnt mit der Aushändigung des Dokumentes an den Makler.


Muss eine Maklervollmacht notariell beurkundet werden?

Eine Maklervollmacht muss nicht notariell beurkundet werden, außer in bestimmten Fällen (z. B. in manchen Fällen beim Verkauf einer Immobilie). Die notarielle Beurkundung ist z. B. dann notwendig, wenn dies vom Gesetz vorgeschrieben wird oder wenn der Auftraggeber durch die notarielle Beurkundung ein höheres Maß an Sicherheit garantieren möchte.


Welche Vorschriften und Gesetze sind auf eine Maklervollmacht anwendbar?

Die Maklervollmacht wird in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere sind folgende relevant:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): die Vollmacht wird in §§ 164 ff., 167 ff. BGB geregelt.
  • Grundbuchordnung (GBO): bei Immobiliengeschäften kann das Grundbuchgesetz Anwendung finden.


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