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Privater Darlehensvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 30.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 4 Seiten
4,5 - 167 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 30.09.2024

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Was ist ein privater Darlehensvertrag?

Durch einen Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zu überlassen. Der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich zur Rückzahlung des überlassenen Geldbetrages.


Welche Darlehensverträge gibt es?

Es gibt grundsätzlich verschiedene Arten von Darlehnsverträgen, die sich nach dem Zweck, den Konditionen oder Art der Rückzahlung unterscheiden, z. B.:

  • Private Darlehensverträge: Diese sind meist einfache schriftliche Vereinbarungen zwischen Privatpersonen (z. B. Freunde oder Familienmitglieder), in der Rückzahlungsbedingungen und mögliche Zinsen festgelegt werden.
  • Arbeitgeberdarlehensvertrag: Ein Arbeitgeberdarlehensvertrag ist ein Darlehensvertrag, bei dem ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Darlehen gewährt.
  • Gesellschafterdarlehensvertrag: Ein Gesellschafterdarlehensvertrag ist ein Darlehensvertrag, bei dem ein Gesellschafter seiner eigenen Gesellschaft, beispielsweise einer GmbH, ein Darlehen gewährt.
  • Nicht private Darlehensverträge (Kredite): Diese sind komplexere Darlehensverträge zwischen Privatpersonen / Unternehmen und Banken oder anderen Finanzinstituten. Diese Darlehen unterliegen strengeren gesetzlichen Vorgaben. Beispiele sind: Hypothekendarlehen, Autokredite oder Kreditkartenverträge.


Welchen Inhalt hat ein privater Darlehensvertrag?

Ein privater Darlehensvertrag muss folgende Punkte beinhalten bzw. regeln:

  • Persönliche Daten aller Vertragsparteien: Der Darlehensvertrag muss die vollständigen Namen und Adressen aller Darlehensgeber und Darlehensnehmer beinhalten.
  • Darlehenssumme: Die Darlehenssumme ist der Geldbetrag, der ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer zur Verfügung stellt.
  • Laufzeit und Rückzahlungsbedingungen: Die Dauer des Darlehensvertrages und die entsprechenden Rückzahlungsbedingungen. In den Rückzahlungsbedingen oder auch Tilgung genannt, wird geregelt, unter welchen Bedingungen die Darlehenssumme zurückgezahlt wird (z. B. mit Rückzahlungszeitplan bei Ratenzahlung).
  • Verzinsung: Darlehensverträge können verzinst werden. Zinsen sind, einfach erklärt, die Gebühr, die man für das geliehene Geld bezahlt. Sie werden meist als Prozentsatz des geliehenen Geldbetrages ausgedrückt und können ein Festzins oder auch variable Zinsen sein.
  • Sicherheiten: Neben den Zinsen können auch Sicherheiten vereinbart werden. Sicherheiten sind Vermögenswerte (z. B. Wertgegenstände) oder Rechte (z. B. Einnahmen aus Miete oder Kaufverträgen), die der Darlehensnehmer dem Darlehensnehmer als Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens anbietet. Sicherheiten haben die Funktion, den geliehenen Geldbetrag zu sichern. Falls der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann, hat der Darlehnsnehmer das Recht, die Sicherheit zu verwerten.
  • Sonstige Bedingungen: Hier werden die speziellen Vertragsbedingungen geregelt, die vom Einzelfall und den Umständen der Parteien abhängig sind (z. B. Geschehen bei Rückzahlungsverzug).


Was sollte genauer bei der Verzinsung eines Darlehensvertrages beachtet werden?

In Deutschland unterliegt der Zinssatz für einen privaten Darlehensvertrag keiner gesetzlichen Höchstgrenze. Der Zinssatz sollte jedoch angemessen und fair sein und nicht wesentlich über dem Marktzins für ähnliche Darlehen liegen. Bei der Festsetzung des Zinssatzes sollten die Zinssätze für ähnliche Darlehen recherchiert und verglichen werden, um sicherzustellen, dass der Zinssatz sowohl für den Darlehensgeber als auch für den Darlehensnehmer fair und angemessen ist.

Im Allgemeinen gilt ein Zinssatz von etwa 2-8 % pro Jahr als angemessen für private Darlehensverträge, obwohl dies von verschiedenen Faktoren wie dem Darlehensbetrag, den Rückzahlungsbedingungen und der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers abhängen kann.


Was darf nicht in einem privaten Darlehensvertrag geregelt werden?

Es gibt bestimmte Klauseln, die nicht einem privaten Darlehensvertrag aufgenommen werden dürfen, z. B.:

  • Klauseln mit Wucherzinsen: Wucherzinse sind Zinssätze, die deutliche über dem marktüblichen Wert liegen und als Wucher betrachtet werden können (aktuell ca. 12 % über dem marktüblichen Zins).
  • Klauseln mit zu hohen Strafen: Zu hohe Strafen, z. B. bei Rückzahlungsverzug, sind unzulässig.
  • Klauseln mit unfairen Sicherheiten: Die Vereinbarung von Sicherheiten, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des Darlehens stehen, können als sittenwidrig eingestuft werden.


Was sind die Voraussetzungen für den Abschluss eines privaten Darlehensvertrages?

Die Voraussetzungen eines Darlehensvertrages sind grundsätzlich folgende:

  • Schriftform: Ein privater Darlehensvertrag sollte schriftlich vereinbart werden, um dadurch Missverständnisse zu vermeidet und als Beweismittel zu dienen.
  • Klare Vertragsinhalte: Der Vertrag muss Angaben zu Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer, Vertragslaufzeit, Zinsen, Rückzahlungsbedingungen und Regelungen für den Zahlungsverzug enthalten.
  • Angemessene Zinsen: Der Zinssatz sollte marktüblich und daher nicht zu hoch sein.
    Sicherheiten
  • Steuerliche Aspekte: Es sollte beachtet werden, dass auf ein zinsloses Darlehen eine Schenkungssteuer anfallen kann.


Wer kann einen privaten Darlehensvertrag abschließen?

Einen privaten Darlehensvertrag können nur Privatpersonen, d. h. mindestens zwei Menschen, abschließen.


Wer kann keinen privaten Darlehensvertrag abschließen?

Vom Abschluss eines privaten Darlehensvertrages sind alle nicht Privatpersonen ausgeschlossen, d. h. alle Unternehmen, Vereine oder andere Organisationen.


Welche Laufzeit hat ein privater Darlehensvertrag?

Die Laufzeit eines privaten Darlehensvertrags kann von Darlehensnehmer und Darlehensgeber bestimmt werden. Es gibt keine gesetzliche vorgeschriebene Laufzeit, sie kann lang oder kurz sein, je nach den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten der Parteien.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Darlehensvertrag unterzeichnet wurde?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Nachdem beide Parteien unterschrieben haben, sollten auch alle Parteien eine Kopie vom Vertrag erhalten. Um noch weitere Rechtssicherheit zu gewährleisten, können Schuldscheine bzw. Quittungen verwendet werden.

Im nächsten Schritt sollte die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgen.


Welche Dokumente können einem privaten Darlehensvertrag beigefügt werden?

Je nach Bedarf und Abmachung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer können verschiedene Dokumente dem privaten Darlehensvertrag beigefügt werden, z. B.:

  • Identitätsnachweis: Kopien der Personalausweise oder Reisepässe.
  • Gehaltsnachweis: Um darzulegen, dass der Darlehensnehmer auch in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen, können Gehaltsnachweise beigefügt werden.
  • Schuldschein und evtl. Quittung: Ein Schuldschein ist eine Urkunde des Gläubigers, dass der Schuldner ihm die Darlehenssumme schuldet. Bei Rückzahlung der Darlehenssumme kann der Schuldner den Schuldschein zurückverlangen. Wenn die Darlehenssumme bereits zurückgezahlt wurde, kann der Gläubiger dem Schuldner eine Quittung aushändigen.

Beachte: Die Beilage von Dokumenten ist optional (abhängig von Umständen und Vertrauensverhältnis der Parteien), für die Wirksamkeit des Darlehensvertrages reicht der Vertrag selbst aus.


Muss ein privater Darlehensvertrag notariell beurkundet werden?

Ein privater Darlehensvertrag muss nicht notariell beurkundet werden. Die Schriftform reicht aus, um einen privaten Darlehensvertrag rechtswirksam abzuschließen. Es gibt allerdings mehrere Gründe, warum man einen privaten Darlehensvertrag notariell beurkunden würde:

  • Rechtssicherheit: Der notariell beurkundete Vertrag bietet eine hohe Rechtssicherheit, da der Notar die Identitäten der Vertragsparteien überprüft und auch sicherstellt, dass alle Parteien diesen verstehen.
  • Vollstreckbarkeit: Der notariell beurkundete Vertrag ist vollstreckbar, d. h. der Darlehensgeber kann bei Zahlungsverzug auf das Vermögen des Schuldners zugreifen (z. B. bei Vereinbarung von Sicherheiten).
  • Schutz vor Wucher: Der Notar ist in der Pflicht, zu prüfen, ob der vereinbarte Zinssatz dem aktuellen Marktzins entspricht und kein Wucher vorliegt.

Abgesehen von den genannten Gründen, kann die notarielle Beglaubigung in bestimmten Situationen angebracht sein, z. B.:

Bei hohen Darlehenssummen: Bei hohen Beträgen kann die notarielle Beurkundung zusätzliche Sicherheit bieten und auch die gerichtliche Durchsetzung des Vertrages erleichtern.


Welche Kosten entstehen beim Abschluss eines Darlehensvertrages?

Beim Abschluss eines Darlehensvertrages entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten für den Darlehensnehmer oder Darlehensgeber. Wird eine notarielle Beglaubigung vereinbart, können jedoch dadurch zusätzliche Kosten entstehen.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf privater Darlehensvertrag anwendbar?

Auf einen privaten Darlehensvertrag in Deutschland sind hauptsächlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchen (BGB) anwendbar. Insbesondere sind folgende Paragrafen relevant:

  • § 488 BGB: Vertragstypischen Pflichten eines Darlehensvertrages.

​​Es gab mehrere wichtige gerichtliche Entscheidungen zu privaten Darlehensverträgen, z. B.:

  • BGH-Urteil vom 11.06.2013 (Az. XI ZR 536/11): In diesem Fall hatte eine Bank einem Ehepaar einen Kredit mit einem Zinssatz von 11,95 % gewährt. Der BGH urteilte, dass dieser Zinssatz sittenwidrig hoch war und daher der gesamte Vertrag nichtig war.
  • BGH-Urteil vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 405/12): In diesem Fall wurde ein Darlehen zu einem extrem hohen Zinssatz gewährt. Der BGH urteilte, dass dieser Zinssatz Wucher darstellte und der Darlehensvertrag deshalb nichtig war.
  • LG Hamburg, Urteil (Az. 325 O 110/22): In diesem Fall wurde ein effektiver Zinssatz von 10,64 % als sittenwidrig eingestuft.


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