Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen?

Letzte Änderung: Letzte Änderung:10 September 2021
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Die Arbeitskultur hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Aus diesem Grund entscheiden sich heutzutage viele Unternehmen dazu, eine Belegschaft zu gründen, die nicht unbedingt nur auf dem traditionellen Beschäftigungsmodell basiert. Aufgrund dessen sind unabhängige Auftragnehmer bzw. Selbstständige heutzutage häufiger in der Arbeitswelt anzutreffen. Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, ein Team zu gründen, das auf mehreren unterschiedlichen Arbeitsbeziehungen, Arbeitnehmern und Selbstständigen, basiert.

Wenn Sie ein kleines bis mittleres Unternehmen sind und über die Einstellung Selbstständiger nachdenken, ist es wichtig, genau zu wissen, welche Unterschiede zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern bestehen.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Struktur der Beziehung oft von vornherein bestimmt ist.
Beispiel: Für ein großes Unternehmen, das einen fest angestellten Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer sucht, der in wichtigen Bereichen des Unternehmens tätig ist und regelmäßig bezahlt wird, gibt es keine andere Wahl, als diese Person als Arbeitnehmer einzustellen. Für eine solche Arbeitsstruktur würde eine unabhängige Vertragspartnerbeziehung schlicht nicht funktionieren. Für ein Bauunternehmen wiederum, das einen Architekten anstellen möchte, der nur einmalig entlohnt wird und dessen Tätigkeit nicht dauerhaft ist, gibt es keine andere Wahl, als diesen als Selbstständigen einzustellen.

Das Wichtigste, das Sie bei der Einrichtung der Arbeitsbeziehung beachten sollten ist, dass es nicht zulässig ist, einen Arbeitnehmer absichtlich als Selbstständigen zu kategorisieren. Mit anderen Worten: Es ist nicht rechtlich zulässig/legal, einen Selbstständigen für einen längeren Zeitraum zu beschäftigen, obwohl dieser die Eigenschaften eines Arbeitnehmers hat. Hier muss darauf geachtet werden, dass keine rechtswidrige Scheinselbstständigkeit vorliegt.

In diesem Guide werden die signifikanten Unterschiede zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen erklärt. Dies soll Ihnen als Hilfe dienen, wenn Sie ermitteln möchte, welche Struktur für Ihr Unternehmen die richtige ist.

1. Wer ist Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer ist die Person, die in einem Beschäftigungsverhältnis ist. Eine Beschäftigung wiederum setzt eine persönliche Abhängigkeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer voraus. Um eine persönliche Abhängigkeit festzustellen, muss kontrolliert werden, ob der Arbeitnehmer bezüglich nachfolgender Punkte weisungsgebunden ist:

  • Zeit,
  • Dauer,
  • Ort,
  • Art der Ausführung

der Arbeit.

Zusätzlich ist ein Arbeitnehmer in dem Unternehmen eingegliedert. Ein Indiz hierfür kann z.B. sein, dass ein Vorgesetzter das Arbeitsverfahren regelt.

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ist genauer in § 106 GewO (Gewerbeordnung) geregelt. Dort heißt es:

"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen."

2. Wer ist Selbstständiger?

Ein Selbstständiger kann auch im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages zu einem bestimmten Grad weisungsgebunden sein, jedoch kann er selbst im Einzelfall entscheiden, ob und zu welchen Konditionen er einen Auftrag übernimmt. Er ist daher nicht persönlich abhängig (im Gegensatz zum Arbeitnehmer).

3. Abgrenzungskriterien: Beschäftigungsverhältnis - selbstständige Tätigkeit

Sowohl in der Rechtsprechung durch Richter, als auch in der Praxis wurden verschiedene Abgrenzungskriterien entwickelt, um ein Beschäftigungsverhältnis (Arbeitnehmer) von einer selbstständigen Tätigkeit (Selbstständiger) zu unterscheiden.

3.1. Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses können folgende sein:

  • verpflichtende Arbeitszeiten für den Arbeitnehmer,
  • Arbeit in dem Räumen des Arbeitgebers,
  • vertragliche Zusicherung von Urlaubsansprüchen,
  • regelmäßige detaillierte Berichtspflicht,
  • Benutzung der Werkzeuge des Auftraggebers/Unternehmens,
  • Verpflichtung bestimmte Hard- und Software zu nutzen,

3.2. Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit können folgende sein:

  • Person genießt unternehmerische Entscheidungsfreiheit,
  • Tragen eines unternehmerischen Risikos,
  • Rechnung im eigenen Namen stellen,
  • Eigenwerbung für Tätigkeit,
  • Bestimmung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes,
  • freie Gestaltung der Beschäftigung, insbesondere Organisation und Ablauf,
  • Tätigkeit für weitere Unternehmen.

4. Warum ist die Unterscheidung so wichtig?

Die Differenzierung zwischen einem Arbeitnehmer und Selbstständigen ist wichtig, insbesondere aus folgenden Gründen:

4.1. Abgaben und Steuerpflicht

Ob die Person Arbeitnehmer/Angestellter oder Selbstständiger ist, bestimmt die jeweilige Steuerschuld des Arbeitgebers. So ist der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverhältnis dazu verpflichtet, in die Rentenkasse und für die Krankenversicherung des Arbeitnehmers zu zahlen. Im Schnitt werden 20-21 % des Bruttolohns für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dazu zählen wie bereits oben genannt: Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese meist jeweils zur Hälfte.

Der Selbstständige wiederum hat alle Sozialversicherungsbeiträge selbst zu leisten. Der Auftraggeber wird hier nicht in die Pflicht gezogen.

4.2. Anwendung des Arbeitsrechtes

Das Arbeitsrechts ist ein sog. Arbeitnehmerschutzrecht. Um Anwendung zu finden, muss es sich daher um einen Arbeitnehmer und keinen Selbstständigen handeln.

Die zahlreichen Schutzbestimmungen des Arbeitsrechtes finden nur auf Arbeitnehmer Anwendung!

Zu den Arbeitnehmerrechten gehören insbesondere folgende:

  • Lohnfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (z.B. Krankheit) oder während des Urlaubs,
  • Mindestanzahl an Urlaubstagen im Jahr,
  • Kündigungsschutz,
  • Einhaltung des Arbeitsschutzes,
  • Recht auf Arbeitslosengeld.

5. Die wichtigsten Unterscheidungskriterien:

Nachfolgend eine Auflistung der 8 wichtigsten Unterscheidungskriterien für die Bestimmung.

5.1. Selbstständige sind nicht weisungsgebunden und genießen eine gewisse unternehmerische Gestaltungsfreiheit, wenn es um die Art und den Ort der Arbeit geht

Wie bereits erörtert, haben Selbstständige die volle Kontrolle über die Arbeitsweise, wie sie bestimmte Aufgaben angeben und welche Tools (z.B. Software) sie dazu benötigen. Arbeitnehmer hingegen müssen sich in der Regel an bestimmte Vorgaben ihres Arbeitgebers halten und sind weisungsgebunden.

5.2. Selbstständige sind selbst verantwortlich für die Entlohnung ihrer Arbeit

Selbstständige werden in der Regel einmalig oder nach dem Stellen einer Rechnung durch den Auftraggeber entlohnt. Dies bedeutet, dass sie nicht nach einem festen Zeitplan bezahlt werden. Selbstständige haben uneingeschränkte Kontrolle darüber, wie sie das Entgelt entgegennehmen und ob sie Gebühren wegen fehlender oder verspäteter Zahlung erheben.

Angestellte bzw. Arbeitnehmer wiederum werden meist nach einem festen Zeitplan entlohnt. Diesen Zeitplan bestimmt meist der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen, ebenfalls die Art- und Zahlweise.

5.3. Selbstständige erhalten keine Arbeitnehmer-Vorteile

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erhalten Selbstständige keine Leistungen wie Arbeitslosengeld, langfristige Altersvorsorge, bezahlten Urlaub oder Krankengeld.

5.4. Arbeitnehmer werden in der Regel unbefristet eingestellt

In einem Beschäftigungsverhältnis ist die Dauer, in der der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig ist in der Regel unbestimmt. Ein Selbstständiger wiederum wird für eine befristete, bestimmte Zeit oder für einen bestimmten Auftrag/eine bestimmte Aufgabe eingestellt.

5.5. Für Selbstständige werden keine Steuern automatisch einbehalten

Arbeitgeber sind grundsätzlich für die Abgabe der Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer verantwortlich. Bei Selbstständigen ist dies nicht der Fall. Diese müssen selbstständig darauf achten, ihre Steuern zu entrichten.

5.6. Selbstständige können ihre Leistungen offen vermarkten

Selbstständige dürfen und können ihre Leistungen überall öffentlich bewerben und jederzeit neue Kunden dazu gewinnen. Im Gegensatz hierzu sind viele Arbeitnehmer durch eine Art Wettbewerbsverbot oder anderweitige Bestimmung im Arbeitsvertrag in dieser Hinsicht eingeschränkt.

5.7. Arbeitnehmer werden regelmäßig entlohnt

Arbeitnehmer verdienen ein regelmäßiges (meist monatliches) Einkommen. Selbstständige hingegen müssen meistens Rechnungen stellen und werden einmalig für die geleistete Arbeit entlohnt.

5.8. Selbstständige nutzen in der Regel ihr eigenes Equipment

Selbstständige nutzen meist ihre eigenen Werkzeuge bzw. ihr eigenes Equipment für den Auftrag. Arbeitnehmer sind im Gegensatz dazu darauf beschränkt, die Ausrüstung des Arbeitgebers zu nutzen.

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Wie in diesem Guide verdeutlicht, gibt es viele Wege, um die Unterschiede zwischen einem Arbeitnehmer und einem Selbstständigen zu verdeutlichen. Möglicherweise ist Ihr Unternehmen nur für eines dieser zwei Beschäftigungsmodelle geeignet. Es kann jedoch auch sein, dass Ihr Unternehmen von beiden Modellen profitieren kann. Dieser Guide hat Ihnen im Besten Fall bei der dieser Entscheidung weitergeholfen.

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