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Werkvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe6 bis 9 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine Vertragsform aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und regelt die Erbringung eines „Werkes".

Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer oder eine Person zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache, als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.


Was ist der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag?

Diese Vertragsart ist von einem Dienstvertrag zu unterscheiden, in dem nämlich kein „Werk", sondern die Dienstleistung an sich geschuldet wird. Wesentliches Merkmal des Werkvertrages ist also, dass beim Werkvertrag ein Arbeitserfolg geschuldet wird und der Unternehmer das Risiko für die Brauchbarkeit des Arbeitsergebnisses (für den vertraglich festgelegten Zweck) trägt. Werkverträge können daher eine Vielzahl von Verwendungen haben, von handwerklichen Leistungen zu Bauleistungen oder malerischen Leistungen.

Der Vertrag für freie Mitarbeit ist ein Beispiel für einen Dienstvertrag. Es wird eine Arbeitsleistung geschuldet oder eine Dienstleistung, daher also kein konkretes Ergebnis wie beim Werkvertrag. Ist ein entsprechender Vertrag erwünscht, sollte dieser ausgewählt werden. Zur Kennzeichnung sind ein paar Indizien vorgegeben:

  • Der Werkunternehmer arbeitet weitgehend selbständig; der Dienstnehmer aus einem Arbeitsvertrag leistet abhängige, „weisungsgebundene" Arbeit.
  • Der Werkunternehmer stellt selbst die Arbeitsmittel zur Verfügung, während der Dienstnehmer in den Betrieb des Vertragspartners eingeordnet tätig wird.
    Stücklohn/Pauschalhonorar kann auf Werkvertrag deuten, während beim Dienstvertrag in der Regel überwiegend Zeitlohn gezahlt wird.
  • Der Werkvertrag wird für eine einmalige Leistung geschlossen, es wird kein Dauervertrag angestrebt.

Hinweis: Wichtig ist daher, dass die Parteien in einem Vertrag genau das Werk beschreiben, wie auch alle Konditionen und Bestandteile des Vertrages regeln, um Konflikte zu verhindern.


Ist ein schriftlicher Werkvertrag notwendig?

Ein schriftlicher Werkvertrag ist nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll. Ein Werkvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der die Bedingungen für die Leistung eines Werkes zwischen zwei Parteien festlegt. Er dient als förmliche Aufzeichnung der Leistungserbringung, schützt die Interessen beider Parteien und stellt sicher, dass der Vertrag reibungslos abläuft.

Ein schriftlicher Werkvertrag ist also von entscheidender Bedeutung, um die Rechte und Pflichten beider Parteien zu schützen und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.


Welchen Inhalt hat ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag nach deutschem Recht umfasst im Allgemeinen folgende Inhalte:

  • Vertragsparteien: Angaben zu den Vertragsparteien, also der Auftraggeber (Kunde) und der Auftragnehmer (Unternehmer).
  • Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung, also welche Arbeiten ausgeführt werden sollen.
  • Vergütung: Regelungen zur Vergütung für die erbrachten Leistungen, einschließlich des Preises, der Zahlungsmodalitäten und etwaiger Zusatzkosten.
  • Fristen: Festlegung von Terminen und Fristen für die Erbringung der Leistung, Zahlung der Vergütung.
  • Gewährleistung: Regelungen zur Gewährleistung für die erbrachten Leistungen, also welche Rechte und Pflichten im Falle von Mängeln bestehen.
  • Haftung: Vereinbarungen zur Haftung im Falle von Schäden oder Verzögerungen bei der Leistungserbringung.
  • Nebenpflichten: Zusätzliche Pflichten der Vertragsparteien, wie Informationspflichten, Mitwirkungspflichten, Geheimhaltungspflichten etc.
  • Vertragsdauer: Die Dauer des Vertrags und gegebenenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung.

Der Werkvertrag regelt somit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Werkleistungen durch einen Unternehmer für einen Kunden.


Was sind die Voraussetzungen eines Werkvertrages?

Für Werkverträge gibt es bestimmte Voraussetzungen, die eingehalten werden müssen:

  • Einigung: Es muss eine Einigung zwischen den Vertragsparteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile vorliegen (z. B. geschuldete Werkleistung, Pflichten des Auftraggebers/ Auftragnehmers).
  • Formfreiheit: Werkverträge sind grundsätzlich formfrei, d. h. sie können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Für mehr Rechtssicherheit sollte der Vertrag allerdings schriftlich abgeschlossen werden.
  • Vertragsfähigkeit: Die Vertragsparteien müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen: Der Werkvertrag muss alle relevanten gesetzlichen Vorschriften einhalten.
  • Transparenz: Werkverträge sollten transparent und fair gestaltet sein, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Vertragsparteien sicherzustellen.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Werkvertrag ausgefüllt wurde?

Der Werkvertrag sollte den Fragen entsprechend angepasst werden, wobei die Wünsche beider Parteien genau berücksichtigt werden sollten.

Anschließend wird der Vertrag in zweifacher Ausführung ausgedruckt und vom Auftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben. Jeder Partei steht ein Exemplar zu. Beide Vertragsparteien sollten den Vertrag entsprechend gut aufbewahren, falls es später zu Rechtsstreitigkeiten kommt.


Welche Dokumente sollten einem Werkvertrag beigefügt werden?

Zu einem Werkvertrag können je nach individuellen Vereinbarungen und Anforderungen verschiedene Dokumente hinzugefügt werden. Hier sind einige häufige Dokumente, die einem Werkvertrag beigefügt werden könnten:

  • Genauere Beschreibung des Werkes: Es kann vorkommen, dass die geschuldete Werkleistung genauer beschrieben werden muss. Eine genaue Beschreibung, z. B. anhand von Bauvorhaben, Entwürfen usw., kann daher als Anlage diesem Vertrag beigefügt werden.
  • Geheimhaltungsvereinbarung: Eine Geheimhaltungsvereinbarung, die sicherstellt, dass vertrauliche Informationen nicht ohne Zustimmung offengelegt werden.


Muss der Werkvertrag notariell beurkundet werden?

Ein Werkvertrag bedarf grundsätzlich keiner notariellen Beurkundung. Er ist mit der Unterzeichnung des Verleihers und Entleihers rechtswirksam.


Welche Kosten entstehen bei einem Werkvertrag?

Beim Abschluss des Werkvertrags entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf einen Werkvertrag anwendbar?

Relevantes Recht sind die §§ 631–651. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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