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Beratungsvertrag (Dienstvertrag)

Letzte Änderung Letzte Änderung 04.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe3 bis 5 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 04.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 3 bis 5 Seiten

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Was ist ein Beratervertrag?

Ein Beratervertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der eine Partei (der Berater bzw. Auftragnehmer) eine Dienstleistung in Form von Beratung erbringt und die andere Partei (der Auftraggeber) dafür eine Vergütung zahlt. Diese Verträge können verschiedenste Beratungsdienstleistungen umfassen, von juristischen und steuerlichen Beratungen bis hin zu Coaching und Unternehmensberatung.


Ist ein Beratervertrag ein Dienst- oder Werkvertrag?

Ein Beratervertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag, im Gegensatz zu einem Werkvertrag. Beim Dienstvertrag schuldet der Berater die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung (zum Beispiel eine Rechtsberatung), nicht aber einen konkreten Erfolg. Im Gegensatz dazu steht der Werkvertrag, bei dem ein konkreter Erfolg geschuldet wird (zum Beispiel die Erstellung eines Gutachtens). Diese Unterscheidung ist essenziell, da sie die Haftung und Gewährleistung beeinflusst.

Hinweis: Beratungsverträge unterliegen dem Dienstvertragsrecht!


Welche unterschiedlichen Typen von Beraterverträgen gibt es?

Es gibt drei Arten von möglichen Beraterverträgen:

  • Freier Beratervertrag: Hierbei handelt es sich um einen klassischen Dienstleistungsvertrag, bei dem der Berater als selbstständiger Unternehmer tätig wird.
  • Angestellten-Beratervertrag: In diesem Fall wird der Berater als Arbeitnehmer eingestellt und erhält ein festes Gehalt.
  • Feier Mitarbeitervertrag: Hierbei handelt es sich um einen Dienstvertrag, der persönlich Aufträge für ein Unternehmen ausführt, ohne dabei Arbeitnehmer zu sein.


Was ist der Unterschied zwischen einem freien Beratervertrag und Angestellten-Beratervertrag?

Bei einem Beratungsvertrag, wie auch bei einem Vertrag für freie Mitarbeit, ist auf eine eindeutige Abgrenzung zum Arbeitsvertrag zu achten. So soll vermieden werden, dass der Berater entgegen dem Willen der Parteien als Arbeitnehmer eingestuft wird. Der Beratungsvertrag ist also kein Arbeitsvertrag. Der Berater ist nicht weisungsgebunden und weder wirtschaftlich noch sozial vom Auftraggeber abhängig.

Dies bedeutet, dass die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hier keine Anwendung finden. Dementsprechend verfügt der Berater in der Regel über keine festen Arbeitszeiten oder festen Arbeitsort, Urlaubsgeld, Krankengeld oder ähnliche gesetzliche Absicherungen.


Was ist der Unterschied zwischen einem Beratervertrag und einem Vertrag über einen freien Mitarbeiter?

Die Unterscheidung zwischen einem Berater und freien Mitarbeitern ist wichtig:

  • Als freie Mitarbeiter (Freelancer) wird umgangssprachlich ein Selbstständiger bezeichnet, der aufgrund eines Dienstvertrages für ein Unternehmen Aufträge in der Regel persönlich ausführt, ohne dabei Arbeitnehmer des Unternehmens zu sein.
  • Ein Berater ist dagegen jemand, dessen spezielle Aufgabe bzw. Beruf es ist, andere fachkundig zu beraten. Im Gegensatz zum Freelancer kommt der Berater damit zu bestimmten Aufgabenstellungen helfend hinzu.


Ist ein schriftlicher Beratervertrag zwingend erforderlich?

Der Beratervertrag muss nach geltendem Recht nicht schriftlich abgeschlossen werden. Allerdings kann dies sinnvoll sein, um Streitigkeiten zu verhindern. Ein schriftlicher Vertrag gewährleistet, dass die Bestimmungen und Aufgaben der Vertragsparteien klar definiert sind.


Was muss ein Beratungsvertrag enthalten?

Ein präzise formulierter Beratungsvertrag enthält mehrere wesentliche Elemente, die dazu beitragen, ein klares und rechtlich bindendes Abkommen zu schaffen. Diese Elemente sind:

  • Parteien: Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien, einschließlich der vollständigen Namen und Adressen.
  • Leistungsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Beratungsleistungen.
  • Vergütung: Festlegung der Honorarstruktur, einschließlich Zahlungsmodalitäten.
  • Zeitrahmen: Zeitraum, während dessen die Beratungsleistungen erbracht werden sollen.
  • Geheimhaltung: Bestimmungen zum Schutz vertraulicher Informationen.
  • Beendigung: Regelungen zur Kündigung des Vertrags.
  • Haftung: Darlegung der Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse.
  • Rechtswahl und Gerichtsstand: Bestimmungen zur Anwendbarkeit des Rechts und zuständigen Gerichten.


Was sind die Voraussetzungen für einen Beratervertrag?

Für einen Beratervertrag gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zu den wichtigsten gesetzlichen Anforderungen gehören:

  • Einigung über die Vertragsbedingungen: Es muss eine Einigung zwischen dem Berater und dem Auftraggeber über die Leistungen, Vergütung, Laufzeit und weitere Vertragsbedingungen getroffen werden.
  • Schriftform: Ein Beratervertrag sollte schriftlich festgehalten werden, um die Vereinbarungen klar und nachvollziehbar zu dokumentieren.
    Einhaltung von gesetzlichen Regelungen: Der Vertrag muss den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen, d. h. den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und anderen relevanten Gesetzen entsprechen.
  • Haftung und Verschwiegenheit: Der Berater hat typischerweise eine Haftung für seine Beratungsleistungen und muss Vertraulichkeit wahren.
    Vergütung und Zahlungsmodalitäten: Die Höhe der Vergütung, Zahlungsbedingungen und Abrechnungsmodalitäten sollten im Vertrag festgelegt werden.


Wer kann einen Beratervertrag abschließen?

Einen Beratervertrag können grundsätzlich natürliche Personen (Einzelpersonen) oder juristische Personen (Unternehmen, Organisationen) abschließen. Das bedeutet, dass sowohl Selbstständige als auch Unternehmen Beraterverträge abschließen können. Es ist wichtig, dass die Vertragspartner, sei es eine einzelne Person oder eine Organisation, rechtlich handlungsfähig sind und die Fähigkeit besitzen, Verträge abzuschließen.


Wie lang kann ein Beratervertrag sein?

Ein Beratervertrag kann grundsätzlich über eine flexible Dauer abgeschlossen werden, die von den Vertragsparteien festgelegt wird. Die Laufzeit eines Beratervertrags kann unterschiedlich und je nach Bedarf kurz- oder langfristig sein.

Typische Laufzeiten für Beraterverträge reichen von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren, abhängig von der Art der Beratungsleistungen, dem Umfang des Projekts und den Interessen der Vertragsparteien. Es ist wichtig, die Laufzeit sowie Kündigungs- und Verlängerungsoptionen im Vertrag klar zu definieren, um die Rahmenbedingungen und Erwartungen beider Parteien festzuhalten.


Wie kann ein Beratervertrag beendet werden?

Der Beratervertrag endet meist nach der vereinbarten Vertragslaufzeit, er kann jedoch auch durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung beendet werden:

  • Ordentliche Kündigung: Ein Beratungsvertrag kann ordentlich gekündigt werden, sofern dies im Vertrag festgelegt ist oder die gesetzlichen Regelungen dies vorsehen. Die ordentliche Kündigung erfolgt meist durch eine vorherige Ankündigung innerhalb einer bestimmten Frist. Diese Frist gibt beiden Parteien die Möglichkeit, sich auf die Beendigung der Beratungsbeziehung vorzubereiten und gegebenenfalls einen Nachfolger zu finden.
  • Außerordentliche Kündigung: Unter bestimmten Umständen kann ein Beratungsvertrag auch außerordentlich, das heißt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, gekündigt werden. Gründe für eine außerordentliche Kündigung können schwerwiegende Pflichtverletzungen durch den Berater oder den Klienten sein. Dies umfasst zum Beispiel Verstöße gegen die Vertraulichkeit, erhebliche Leistungsmängel oder wiederholte Nichtzahlung der Vergütung.


Was muss getan werden, wenn der Beratervertrag fertig ist?

Nachdem das Dokument ausgefüllt und ausgedruckt wurde, erhält jede Vertragspartei – d. h. der Berater sowie der Auftraggeber – ein Exemplar, woraufhin beide Vertragsparteien diese beiden Exemplare unterzeichnen müssen.


Welche Dokumente sollen an einen Beratervertrag angehängt werden?

Bei einem Beratervertrag können verschiedene Dokumente angehängt werden, um die Vereinbarungen und Bedingungen klarer zu definieren und zu ergänzen. Zu den möglichen Dokumenten, die an einen Beratervertrag angehängt werden können, gehören:

  • Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Beratungsleistungen und des Umfangs der Beratungsdienstleistungen.
  • Honorarvereinbarung: Eine Vereinbarung über das Honorar des Beraters, die Vergütungsmethoden, Zahlungsbedingungen und Abrechnungsmodalitäten.
  • Vertraulichkeitsvereinbarung: Ein Dokument, das die Vertraulichkeit der Informationen und Daten regelt, die im Rahmen der Beratungsdienstleistungen ausgetauscht werden.
  • Datenschutzvereinbarung: Eine Vereinbarung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen regelt.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Die AGB des Beraters können als Anhang hinzugefügt werden, um allgemeine Bedingungen wie Haftungsausschlüsse und weitere Regelungen zu umfassen.

Diese Dokumente helfen dabei, die Beziehung und die Erwartungen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber klar zu definieren und mögliche Missverständnisse zu vermeiden.


Welche Gesetze sind auf einen Beratervertrag anwendbar?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Beratungsverträge sind komplex und vielschichtig. In Deutschland gibt es keine spezialgesetzlichen Regelungen nur für den Beratungsvertrag, vielmehr gelten allgemeine Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zu den relevanten Paragrafen gehören:

§ 611 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
§ 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
§§ 305 ff. BGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


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