Leitfaden zur Gründung eines Unternehmens

Letzte Änderung: Letzte Änderung:5 November 2019
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Nachdem der Businessplan geschrieben ist, folgt nun die praktische Unternehmensgründung. Es geht darum, das Unternehmen bei allen relevanten Stellen richtig anzumelden und auf den Geschäftsstart vorzubereiten.

Hierzu gehören beispielsweise auch Fragen rund um das Thema Mitarbeiter, Markenschutz, Versicherung, wie auch weitere Themen. Die wichtigsten Fragen bei einer Gründung beziehen sich nicht immer nur auf die Anmeldung und die Behördengänge.

Was ist eine Firma?

Wenn geplant wird ein Unternehmen zu gründen, spricht man umgangssprachlich auch häufig davon, dass man eine „Firma gründen" möchte. Dies ist rein definitorisch nicht ganz korrekt.

Der Begriff Firma bezeichnet nämlich lediglich den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unter dem die rechtskräftigen Unterschriften für das Unternehmen geleistet werden. Zu beachten ist dabei, dass die meisten Firmen in das Handelsregister eingetragen werden müssen.

Arten von Unternehmen

Es gibt verschiedene Arten von Gesellschaften, wie z.B.:

  • Einzelunternehmen, z.B. eingetragener Kaufmann / eingetragene Kauffrau oder Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende, als Kleingewerbe wird ein Unternehmen bezeichnet, das als Gewerbe im geringen Umfang handelt und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt
  • Personengesellschaft, ist ein zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes in der Rechtsform der Gesellschaft, z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Unternehmergesellschaft (UG)
  • juristische Personen des Privatrechts, z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG)
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Anstalten des öffentlichen Rechts

Für einen besseren Überblick, steht eine entsprechende Einführung und Überblick zu den verschiedenen Unternehmensgruppen zur Verfügung.

Vorplanung

Bevor der Behördenmarathon beginnt, gibt es einige Dinge zu bedenken:

  • Standort (Homeoffice, Büro oder Coworking Space): ob Büro, Laden oder Restaurant für die Unternehmensgründung, getroffen wird diese Entscheidung selbst.
  • Außenauftritt (Corporate Identity): der richtige Außenauftritt für die Unternehmensgründung ist essentiel, hiermit ist die Gestaltung, Kommunikation, Preisangaben, Rechnungen, Verträge und AGBs gemeint.
  • Mitarbeiter: die richtigen Mitarbeiter sollten ausgewählt und angemeldet werden.
  • Die erste Geschäftsausstattung: Büroeinrichtung, Firmenwagen, Hard- und Software sowie Leasing für die Unternehmensgründung.

Der Unternehmensstart sollte in aller Ausführlichkeit vorgeplant werden, bevor das Unternehmen gegründet wird. Damit können kostspielige finanzielle und juristische Hürden umgangen werden. Hierbei ist der Standort besonders wichtig, da dies auch bestimmt zu welchen Ämtern (Meldeamt, Finanzamt usw.) die Gründer gehen müssen. Der Außenauftritt ist auch nicht zu vernachlässigen, da diese die objektive Gestaltung des Unternehmens gegenüber Dritten darstellt.

Praktische Schritte der Unternehmensgründung

Bevor die Geschäftstätigkeit beginnen kann, stehen nach der umfangreichen Planung des Unternehmens nun noch einige praktische Schritte an. Diese sollten im Detail betrachtet werden, da besondere Vorsicht hier spätere Probleme und Kopfschmerzen verhindern kann.

Schritt 1: Genehmigung und Erlaubnis einholen

Je nachdem, womit sich eine Person selbstständig machen möchte, kann es sein, dass Genehmigungen und Zulassungen notwendig sind oder bestimmte Qualifikationen für die Unternehmensgründung nachgewiesen werden müssen. Es gilt verschiedene Behörden wie das Bau- oder Gesundheitsamt zu kontaktieren. Auch eine Sachkundeprüfung oder Unterrichtung bei der IHK kann zur Unternehmensgründung erforderlich sein.

Schritt 2: Das Unternehmen formal gründen

Je nachdem welche Unternehmensform gewählt wird, sind ein Gesellschaftervertrag und der Gang zum Notar zwingend notwendig. Da die Unternehmensform für viele Fragestellungen (wie z.B. die Besteuerung) relevant ist, sollte vorher bereits geprüft werden, dass wirklich die passende Unternehmensform für das Vorhaben gewählt wurde. So müssen z.B. bei einer GmbH alle Gesellschafter anwesend sein und zusammen den Gesellschaftsvertrag unterschreiben.

Die Anmeldung des Unternehmens

Egal ob Gewerbeamt, IHK, Handwerkskammer, Handelsregister oder Finanzamt - egal ob Einzelunternehmer, Kaufmann, als GbR, GmbH oder Freiberufler, wenn ein Unternehmen gegründet oder sich jemand selbstständig machen möchte, gibt es viele Meldepflichten bei der Unternehmensgründung. Bei welchen Ämtern oder Behörden diese Anmeldungen zur Unternehmensgründung erledigt werden müssen, kann aus den Datenbanken der entsprechenden Behörden entnommen werden.

3. Schritt: Die Eröffnung eines Geschäftskontos

Auf die Gründung des Unternehmens folgt in der Regel die Eröffnung eines Firmenkontos. Freiberufler und Einzelunternehmer können zwischen einem kostengünstigen Girokonto und einem Geschäftskonto wählen. Personen- und Kapitalgesellschaften sollten ein Geschäftskonto eröffnen.

Für Kapitalgesellschaften gilt, dass sie erst dann handlungsfähig werden, wenn das Stammkapital auf das Geschäftskonto einbezahlt wurde, der Notar dies bestätigt und das Unternehmen beim Handelsregister anmeldet. Bevor der Gang also zum Notar stattfindet, sollten die Gesellschafter das Stammkapital entsprechend gesichert haben.

4. Schritt: Krankenversicherungspflicht nicht vergessen!

Bei der Unternehmensgründung geht es auch darum Risiken für die Selbstständigkeit zu vermeiden. Für viele Risiken, die ein Unternehmer nicht beeinflussen kann, gibt es Versicherungen, damit die finanziellen Auswirkungen nicht schon ein frühes Ende der Unternehmensgründung bedeuten.

Bestimmte Versicherungen sind dabei Pflicht - wie z.B. die Krankenversicherung. Hier kann zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gewählt werden. Was die betrieblichen Risiken angeht sollte zuerst in Erfahrung gebracht werden, welche Versicherungen für die entsprechende Branche sinnvoll sind.

5. Schritt: Schutzrechte anmelden

Wenn ein Unternehmen gegründet wird, sollte zunächst auch geprüft werden, welche Schutzrechte für Produkte, Erfindungen oder auch das Logo bei der Unternehmensgründung geltend gemacht werden können. Auch die Domain oder den Firmennamen gilt es bei der Unternehmensgründung zu sichern.

Es sollte also in den entsprechen Datenbanken nachgesucht werden und die Rechte müssen gesichert werden. Nur so kann das Unternehmen sich selbst schützen und alle entsprechenden Rechte besitzen.

6. Schritt: Buchhaltung aufsetzen & Steuerplanung

Das Thema Steuern und Finanzen ist bei jeder Existenzgründung von großer Bedeutung. Neben der Finanzierung der Unternehmensgründung gibt es jedoch auch zahlreiche weitere Finanz- und steuerrechtliche Themen, die wichtig sind wenn ein Unternehmen gegründet wird:

  • Fördermittel und Kapitalgeber für die Unternehmensgründung finden
  • Für die Unternehmensgründung ein Geschäftskonto eröffnen
  • Nach der Unternehmensgründung die Buchführung für Existenzgründer
  • Steuern für Selbstständige nach der Unternehmensgründung

Es gilt z.B. auch, die Buchhaltung von Anfang an richtig aufzusetzen und steuerliche Vorauszahlungen einzuplanen. In der Regel empfiehlt sich dabei die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater.

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