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Handelsregisteranmeldung - GmbH / UG

Letzte Änderung Letzte Änderung 26.02.2025
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 26.02.2025

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist eine Handelsregisteranmeldung?

Eine Handelsregisteranmeldung für eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder UG (Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)) ist ein formaler, rechtlich vorgeschriebener Vorgang in Deutschland. Sie dient dazu, diese Gesellschaften in das Handelsregister einzutragen.


Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Kaufleute und andere Unternehmen eingetragen werden. Es dient der Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Es wird vom zuständigen Amtsgericht geführt und enthält Informationen über den Firmennamen, die Anschrift, die Gesellschafter, den Geschäftsführer, die Rechtsform und den Sitz des Unternehmens. Das Handelsregister fungiert als eine Art öffentlicher Katalog, in dem alle Informationen zu Unternehmen oder Personen gesammelt und einsehbar sind.


Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?

Gesetzlich vorgeschrieben müssen sich alle Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, im Handelsregister eintragen. Dazu gehören auch Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Auch Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige juristische Personen müssen sich ins Handelsregister eintragen.

Wichtig: Jeder Kaufmann und jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden. Ausgenommen von der Pflicht zur Eintragung im Handelsregister sind lediglich Kleingewerbe. Diese können sich jedoch freiwillig eintragen lassen.


Warum ist die Eintragung ins Handelsregister notwendig?

Die Eintragung ins Handelsregister ist eine gesetzliche Pflicht für GmbHs und UGs. Sie ist erforderlich, damit die Gesellschaft rechtsfähig wird und am Geschäftsverkehr teilnehmen kann.


Welchen Inhalt hat eine Handelsregisteranmeldung?

Eine Handelsregisteranmeldung für eine GmbH oder UG enthält eine Vielzahl von Angaben, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind und die Gesellschaft rechtlich identifizieren. Hier ist eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte:

Angaben zur Gesellschaft:

  • Firma: Der Name der Gesellschaft, unter dem sie im Geschäftsverkehr auftritt.
  • Sitz: Der Ort, an dem die Gesellschaft ihren Hauptsitz hat.
  • Geschäftsgegenstand: Die Beschreibung der Tätigkeit, die die Gesellschaft ausübt.
  • Rechtsform: Die Angabe, dass es sich um eine GmbH oder UG handelt.
  • Stammkapital: Die Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft.
  • Bestellung von Prokuristen: Falls Prokuristen bestellt wurden, deren Namen und Vertretungsbefugnisse.

Angaben zu den Geschäftsführern:

  • Namen und Vornamen: Die vollständigen Namen der Geschäftsführer.
  • Geburtsdatum: Das Geburtsdatum der Geschäftsführer.
  • Vertretungsbefugnis: Angaben darüber, wie die Geschäftsführer die Gesellschaft vertreten (z.B. einzeln oder gemeinsam).

Angaben zu den Gesellschaftern:

  • Namen und Vornamen oder Firma: Die Namen der Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen).
  • Wohnort oder Sitz: Der Wohnort der Gesellschafter oder der Sitz der juristischen Person.
  • Höhe der Beteiligung: Angaben über die Höhe der Beteiligung der einzelnen Gesellschafter am Stammkapital.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Handelsregisteranmeldung verfasst wurde?

Nachdem die Handelsregisteranmeldung ausgefüllt wurde, sind folgende Schritte zu beachten:

  • Gesellschaftsvertrag erstellen: Nachdem der Gesellschaftsvertrag für eine GmbH, der Gesellschaftsvertrag für eine Ein-Personen-GmbH oder der Gesellschaftsvertrag für eine Unternehmensgesellschaft (mit beschränkter Haftung) ausgefertigt wurde, sollte man als Nächstes die Anmeldung im Handelsregister veranlassen. Nachdem die Anmeldung ausgefüllt worden ist, muss sie notariell beurkundet werden.
  • Anmeldung vorbereiten: Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister muss elektronisch über einen Notar erfolgen.
  • Notar beauftragen: Der Notar prüft die Unterlagen und erstellt die elektronische Anmeldung.
  • Anmeldung einreichen: Der Notar reicht die Anmeldung beim zuständigen Registergericht ein.
  • Prüfung durch das Registergericht: Das Registergericht prüft die Anmeldung und die eingereichten Unterlagen.
  • Eintragung: Wenn alles in Ordnung ist, wird die GmbH/UG ins Handelsregister eingetragen.
  • Bekanntmachung: Die Eintragung wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.


Welche Unterlagen sind für die Handelsregisteranmeldung erforderlich?

Folgende Unterlagen können bei einer Handelsregisteranmeldung erforderlich sein:

  • Gesellschaftsvertrag (notariell beurkundet)
  • Gesellschafterliste
  • Nachweis über die Bestellung der Geschäftsführer
  • ggf. Prokura-Erteilung
  • ggf. weitere Unterlagen (z.B. bei Sacheinlagen)


Welche Kosten entstehen bei einer Handelsregisteranmeldung?

Bei der Handelsregisteranmeldung einer GmbH oder UG entstehen folgende Kosten:

  • Gerichtskosten: 150 Euro (Eintragungsgebühr) bzw. 240 Euro bei Sacheinlagen.
  • Notarkosten: Für Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und weiterer Dokumente (Höhe abhängig vom Geschäftswert).
  • Kosten für Veröffentlichung: Im Bundesanzeiger.

Hinweis: Weitere Kosten können für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags und die Gewerbeanmeldung anfallen. Die genauen Kosten hängen vom Einzelfall ab.


Wie lange dauert die Handelsregisteranmeldung?

Die Dauer der Handelsregisteranmeldung kann variieren. In der Regel dauert es einige Wochen.


Was passiert, wenn die Handelsregisteranmeldung versäumt wird?

Wenn die Handelsregisteranmeldung versäumt wird, kann dies zu Ordnungsgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.


Welche Gesetze sind bei einer Handelsregisteranmeldung anwendbar?

Relevantes Recht sind die Vorschriften §10 GmbHG, wie auch das Handelsgesetzbuch, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das Bürgerliche Gesetzbuch.


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