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Letzte Änderung: 26.02.2025
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Größe: 2 bis 3 Seiten
Eine Handelsregisteranmeldung für eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder UG (Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)) ist ein formaler, rechtlich vorgeschriebener Vorgang in Deutschland. Sie dient dazu, diese Gesellschaften in das Handelsregister einzutragen.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Kaufleute und andere Unternehmen eingetragen werden. Es dient der Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Es wird vom zuständigen Amtsgericht geführt und enthält Informationen über den Firmennamen, die Anschrift, die Gesellschafter, den Geschäftsführer, die Rechtsform und den Sitz des Unternehmens. Das Handelsregister fungiert als eine Art öffentlicher Katalog, in dem alle Informationen zu Unternehmen oder Personen gesammelt und einsehbar sind.
Gesetzlich vorgeschrieben müssen sich alle Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, im Handelsregister eintragen. Dazu gehören auch Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Auch Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige juristische Personen müssen sich ins Handelsregister eintragen.
Wichtig: Jeder Kaufmann und jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden. Ausgenommen von der Pflicht zur Eintragung im Handelsregister sind lediglich Kleingewerbe. Diese können sich jedoch freiwillig eintragen lassen.
Die Eintragung ins Handelsregister ist eine gesetzliche Pflicht für GmbHs und UGs. Sie ist erforderlich, damit die Gesellschaft rechtsfähig wird und am Geschäftsverkehr teilnehmen kann.
Eine Handelsregisteranmeldung für eine GmbH oder UG enthält eine Vielzahl von Angaben, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind und die Gesellschaft rechtlich identifizieren. Hier ist eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte:
Angaben zur Gesellschaft:
Angaben zu den Geschäftsführern:
Angaben zu den Gesellschaftern:
Nachdem die Handelsregisteranmeldung ausgefüllt wurde, sind folgende Schritte zu beachten:
Folgende Unterlagen können bei einer Handelsregisteranmeldung erforderlich sein:
Bei der Handelsregisteranmeldung einer GmbH oder UG entstehen folgende Kosten:
Hinweis: Weitere Kosten können für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags und die Gewerbeanmeldung anfallen. Die genauen Kosten hängen vom Einzelfall ab.
Die Dauer der Handelsregisteranmeldung kann variieren. In der Regel dauert es einige Wochen.
Wenn die Handelsregisteranmeldung versäumt wird, kann dies zu Ordnungsgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.
Relevantes Recht sind die Vorschriften §10 GmbHG, wie auch das Handelsgesetzbuch, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das Bürgerliche Gesetzbuch.
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Leitfaden zur Gründung eines Unternehmens
Handelsregisteranmeldung - GmbH / UG - Muster Word PDF
Land: Deutschland