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Letzte Änderung: 29.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 5 bis 8 Seiten
Die Vorlage ausfüllenMit dieser Vorlage kann ein Vertrag zum Abschluss einer offenen Handelsgesellschaft erstellt werden. Die OHG (offene Handelsgesellschaft) ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern. Gesellschafter können sowohl natürliche (jeder Mensch von Geburt an), als auch juristische Personen (in der Regel z.B. Vereine, Organisationen und Gesellschafter) sein.
Hauptzweck der OHG ist der Betrieb eines Handelsgewerbes. Sie kann von mindestens zwei Personen gegründet werden oder aus einer bereits existierenden GbR resultieren. Wesentlicher Unterschied zu der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist, dass die OHG ein Handelsgewerbe ist und daher im Handelsregister eingetragen wird. Bei der OHG sind alle Gesellschafter gleichberechtigt und haften in derselben Höhe mit ihrem Privatvermögen. Solange im Vertrag nichts anderes geregelt ist, übernehmen alle Gesellschafter die Geschäftsführung der OHG. Die OHG erfordert daher ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Gesellschaftern.
Die OHG ist mit der GbR verwandt, wobei der Prozess der OHG-Gründung wesentlich komplexer ist. Auch Buchführungspflichten unterscheiden sich voneinander. So verwandelt sich jedoch die GbR bei Überschreitung einer bestimmten Unternehmensgröße automatisch in eine OHG um.
Weiterhin ist die OHG als Personengesellschaft grundsätzlich für alle Gründer geeignet, die im Team gründen wollen. Dabei übernimmt jedes Gründungsmitglied als Gesellschafter der OHG volle Geschäftsführungsbefugnis, wobei dies in dieser Vorlage präzisiert werden kann. Die Gründungsmitglieder sollten die Absicht haben, als Geschäftsführer Verantwortung zu übernehmen. Mit der Stellung als Gesellschafter und Geschäftsführer einer OHG haftet das Gründungsmitglied unbegrenzt mit seinem Geschäftsanteil und seinem Privatvermögen für Ansprüche Dritter.
Geschäftszweck der offenen Handelsgesellschaft ist laut HGB der Betrieb eines Handelsgewerbes. Ein Freiberufler kann also keine OHG gründen.
Unterschied zu weiteren Gesellschaftsverträgen:
Nach Ausfüllen der Vorlage kann es in mehrfacher Ausführung (je nachdem, wie viele Gesellschafter vorhanden sind) ausgedruckt werden. Jedes Exemplar wird anschließend von jedem Gesellschafter unterschrieben.
Um die OHG weiterhin erfolgreich zu gründen, fehlen noch zwei weitere Schritte: die Eintragung in das Handelsregister durch einen Notar (1) und die Anmeldung beim Gewerbeamt (2).
Anwendbar sind Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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Land: Deutschland