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Gesellschaftsvertrag - Ein-Personen-GmbH

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Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Ein Gesellschaftsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Gründung und Führung einer GmbH. Er regelt die wesentlichen Aspekte der Gesellschaft, wie den Namen, den Sitz, das Stammkapital und die Geschäftsführung. Als GmbH ist die Gesellschaft eine eigene juristische Person, bei der das Haftungsrisiko des Gesellschafters auf seine Einlage beschränkt ist.

Hinweis: Das Ziel ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und die Führung des Unternehmens festzulegen und die Vermögens- und Verwaltungsrechte des Gesellschafters zu definieren.


Welche unterschiedlichen Typen von GmbHs gibt es?

Die GmbH hat verschiedene Varianten:

  • Die reguläre GmbH: Die Standardform mit einem Mindeststammkapital von 25.000 €.
  • Die Ein-Personen-GmbH: Eine GmbH mit nur einem Gesellschafter, die in der Regel vom Gesellschafter selbst geführt wird.
  • Die Unternehmergesellschaft (UG): Eine Variante der GmbH, die mit einem geringeren Startkapital (schon ab 1 €) gegründet werden kann.


Was ist der gebräuchlichste Vertragstyp?

Der gebräuchlichste Vertragstyp ist der für eine Ein-Personen-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Diese Rechtsform bietet eine starke Haftungsbeschränkung und ein hohes Ansehen im Geschäftsverkehr.


Ist ein Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich?

Ja, ein Gesellschaftsvertrag ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben und muss in notarieller Form beurkundet werden, um gültig zu sein. Ohne diese notarielle Beurkundung kann eine GmbH nicht gegründet und im Handelsregister eingetragen werden.


Was bedeutet Haftungsbeschränkung?

Die Haftungsbeschränkung ist der zentrale Vorteil einer GmbH. Sie bedeutet, dass der Gesellschafter in der Regel nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Vermögen der Gesellschaft. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Geschäftsführers.


Was muss ein Gesellschaftsvertrag enthalten?

Ein Gesellschaftsvertrag muss folgende gesetzliche Mindestangaben enthalten:

  • Firma und Sitz: Der Name und der offizielle Sitz der Gesellschaft.
  • Gegenstand des Unternehmens: Der Geschäftszweck der Gesellschaft.
  • Stammkapital: Die Höhe des Stammkapitals (mindestens 25.000 €).
  • Geschäftsanteile: Die Anteile der Gesellschafter.

Darüber hinaus sind für eine umfassende Regelung folgende Punkte wichtig:

  • Geschäftsführung: Bestellung des Geschäftsführers, seine Befugnisse und die Vertretung der Gesellschaft.
  • Dauer der Gesellschaft: Die Laufzeit des Vertrags (unbestimmt oder befristet).
  • Wettbewerbsverbot: Ein Verbot für den Gesellschafter, Konkurrenztätigkeiten auszuüben.
  • Gewinnverteilung: Regelungen, wie Gewinne entnommen oder einbehalten werden.


Was sind die Voraussetzungen für einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH?

Für einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gemäß dem Gesetz. Diese umfassen:

  • Notarielle Form: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.
  • Schriftlichkeit: Der Vertrag muss schriftlich abgefasst sein und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.
  • Mindestinhalt: Im Gesellschaftsvertrag müssen mindestens die Firma (Name der Gesellschaft), der Sitz und der Unternehmensgegenstand festgelegt werden.
  • Stammkapital: Es müssen Bestimmungen über das Stammkapital und die Geschäftsanteile im Vertrag enthalten sein.
  • Gesellschafter: Jede geschäftsfähige Einzelperson oder Gruppe von Personen kann Gesellschafter einer GmbH werden.

Hinweis: Diese Anforderungen sind entscheidend, um die Rechtsgültigkeit und Klarheit des Gesellschaftsvertrags sicherzustellen.


Über welche Laufzeit kann ein Vertrag abgeschlossen werden?

Die Gesellschaft kann für eine unbestimmte oder bestimmte Dauer gegründet werden. Es gibt keine gesetzlichen Höchstfristen, wie im Arbeitsrecht. Die meisten Unternehmen werden auf unbestimmte Dauer gegründet, um eine langfristige Kontinuität zu gewährleisten.


Was muss getan werden, wenn der Vertrag fertig ist?

Nachdem der Gesellschaftsvertrag verfasst wurde, sollte dieser vom Gesellschafter überprüft und anschließend unterzeichnet werden. Anschließend sind folgende Schritte notwendig:

  • Notarielle Beurkundung: Der Gesellschafter muss den fertigen Vertrag bei einem Notar beurkunden lassen.
  • Einzahlung des Stammkapitals: Das Stammkapital muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden.
  • Anmeldung beim Handelsregister: Der Notar meldet die Gesellschaft zur Eintragung beim zuständigen Handelsregister an. Erst mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?

Ja, die notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich. Der gesamte Vertrag muss von einem Notar beurkundet und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden.


Ist es notwendig, den Vertrag zu registrieren?

Nein. Der Gesellschaftsvertrag selbst wird nicht in ein Register eingetragen. Die Gründung der Gesellschaft und die Bestellung des Geschäftsführers müssen jedoch ins Handelsregister eingetragen werden, um die Wirksamkeit der GmbH zu gewährleisten. Daneben muss auch der Gesellschafter ins Register eingetragen werden.


Welche Kosten sind mit der Gründung einer GmbH verbunden?

Die Gründungskosten für eine GmbH können je nach den spezifischen Umständen und Anforderungen variieren, aber hier sind einige allgemeine Kosten, die mit der Gründung einer GmbH verbunden sein können:

  • Notarkosten: Für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags können Notarkosten anfallen, die je nach Stammkapital und Komplexität des Vertrags variieren.
  • Amtsgebühren: Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister kann Amtsgebühren nach sich ziehen.
  • Steuern und Gewerbeanmeldung: Es können Kosten für Steuern und die Gewerbeanmeldung anfallen.

Fazit: Die Gesamtkosten für die Gründung einer GmbH können je nach Fall und den involvierten Dienstleistern zwischen ca. 600 Euro und 800 Euro liegen.


Welche Dokumente sollen an einen Gesellschaftsvertrag angehängt werden?

Zu einem Gesellschaftsvertrag einer GmbH können verschiedene Dokumente angehängt werden, um die rechtlichen Belange des Unternehmens umfassend zu regeln:

  • Gesellschafterliste: Enthält Informationen über die Gesellschafter der GmbH und ihre Geschäftsanteile.
  • Gründungsurkunde: Dokumentiert die Gründung der GmbH und die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
  • Geschäftsführungsverträge: Falls es separate Verträge für die Geschäftsführung gibt, können diese angefügt werden.

Hinweis: Durch das Hinzufügen dieser Dokumente kann der Gesellschaftsvertrag einer GmbH präziser und umfassender gestaltet werden, um die Rechtsbeziehungen und Regelungen innerhalb des Unternehmens klar zu definieren.


Welche Gesetze sind auf das Dokument anwendbar?

  • GmbH-Gesetz (GmbHG): Das zentrale Gesetz, das die Gründung und Organisation von GmbHs regelt.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die allgemeinen Regelungen für Verträge.
  • Handelsgesetzbuch (HGB): Enthält Vorschriften für Handelsgesellschaften.
  • Steuerrecht: Das Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz sind für die steuerliche Behandlung der GmbH und ihrer Gesellschafter relevant.
  • Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG): Regelt Aspekte des GmbH-Rechts, einschließlich Anforderungen an die Gründung und den Gesellschaftsvertrag.

Diese Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen und regeln die Struktur, Gründung, Organisation und Durchführung von Gesellschaftsverträgen für verschiedene Arten von Unternehmen in Deutschland.


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