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Die Vorlage ausfüllenEin Sicherungsübereignungsvertrag ist ein Vertrag, in dem der Eigentümer eines Vermögenswerts, wie zum Beispiel eines Fahrzeugs oder einer Maschine, diesen Vermögenswert als Sicherheit für eine Schuld oder ein Darlehen übereignet. Der Sicherungsgeber gibt dabei das Eigentum an dem Vermögenswert auf, behält jedoch meistens das Besitzrecht, solange er seine Schuld oder das Darlehen zurückzahlt. Im Falle eines Zahlungsverzugs oder bei Nichterfüllung der Schuld kann der Sicherungsnehmer, der das Eigentum an dem Vermögenswert übernommen hat, diesen verkaufen und sich aus den Erlösen befriedigen.
Ein typisches Beispiel ist der Sicherungsübereignungskredit, bei dem das Eigentum an einer kreditfinanzierten Sache zur Kreditsicherung an den Kreditgeber übertragen wird. Es handelt sich also um eine Eigentumsübereignungsvereinbarung mit dem Zweck, ein anderes Schuldverhältnis (z. B. Kredit oder Darlehensvertrag) zu „sichern".
Sicherungsübereignungen werden häufig zur Absicherung von Krediten, beim Leasing und bei der Finanzierung von Fahrzeugen, bei Betriebsmittelkrediten durch Warenlager und Vorräte sowie bei Projektfinanzierungen genutzt.
Das Ziel eines Sicherungsübereignungsvertrages ist es, einem Gläubiger eine Sicherheit für seine Forderung zu geben. Dabei übereignet der Schuldner dem Gläubiger ein Vermögensgegenstand (z.B. ein Auto), obwohl der Gläubiger meist den Besitz daran nicht erhält. Der Gläubiger erhält lediglich ein dingliches Recht an der Sache, das ihm erlaubt, diese im Falle der Nichterfüllung der Forderung zu verwerten.
Der Sicherungsübereignungsvertrag dient also dazu, dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit zu verschaffen, ohne dass der Schuldner den Besitz an dem Gegenstand verliert. So kann der Schuldner den Gegenstand weiterhin nutzen, während der Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalls darauf zurückgreifen kann.
Der Hauptunterschied zwischen einem Sicherungsübereignungsvertrag und einem Darlehensvertrag liegt im Leistungsaustausch, Sicherungsrecht und im Vertragszweck.
Zusammengefasst dient der Sicherungsübereignungsvertrag der Sicherung einer Forderung, während der Darlehensvertrag die Gewährung und Rückzahlung eines Darlehens regelt.
Der wesentliche Unterschied zur Bürgschaft ist, dass hier die Übereignung einer Sache dazu dient, die Schuld (hier also meist den Darlehensvertrag) zu sichern. Ein Bürge hingegen haftet in der Regel mit seinem vollen Vermögen (oder mit der begrenzten Bürgschaftssumme). Im Gegensatz zur Bürgschaft beschränkt sich der Sicherungsübereignungsvertrag nur auf den Sicherungsgegenstand.
Nein, ein schriftlicher Sicherungsübereignungsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Die Sicherungsübereignung kann auch formlos, also ohne Vertrag, zustande kommen. Allerdings ist es in der Praxis üblich und sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Dieser bietet mehrere Vorteile:
Daher ist es in den meisten Fällen simnvoll, einen schriftlichen Sicherungsübereignungsvertrag abzuschließen, um Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen.
Ein Sicherungsübereignungsvertrag muss folgende Punkte enthalten:
Weitere Regelungen, wie die Verwertung bei Zahlungsverzug, können ebenfalls Bestandteil des Vertrags sein.
Die rechtlichen Voraussetzungen für einen gültigen Sicherungsübereignungsvertrag sind:
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist notwendig, damit der Sicherungsübereignungsvertrag rechtswirksam zustande kommt und dem Sicherungsnehmer ein dingliches Sicherungsrecht an den übertragenen Sachen gewährt.
Durch diese Maßnahmen geht das Eigentum an dem Sicherungsobjekt während der gesamten Kreditlaufzeit auf den Sicherungsnehmer über. Der Sicherungsgeber bleibt jedoch über die gesamte Dauer im Besitz des Sicherungsobjekts.
Kommt es zu einem Zahlungsausfall und der Sicherungsgeber ist nicht dazu in der Lage, die Schuld zu tilgen, kann der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut verwerten, um aus dessen Erlös die ausstehende Summe zu tilgen. Kommt er also mit seinen Zahlungen in Verzug, werden die Sachen abgeholt und verkauft, um aus dem Erlös die Schuld zu begleichen. Aufgrund der schweren Folgen sollte der Sicherungsgeber zuerst abgemahnt werden. Wenn der Kreditbetrag samt Zinsen vollständig getilgt wurde, erhält der Sicherungsgeber das Eigentum automatisch wieder zurück.
Die Sicherungsübereignung birgt jedoch Risiken für den Kreditgeber. Darunter fallen Wertverlust, Bewertungsfehler und Beschädigung oder Zerstörung des Sicherungsgutes.
Abhängig von dem Wert und von dem gewählten Güterstand der Ehegatten, kann es notwendig sein, dass ein Ehegatte die Zustimmung des anderen Ehegatten einholt. Eine Verfügung über das gesamte Vermögen eines Ehegatten (oder des gemeinsamen Vermögens) ist grundsätzlich unzulässig und kann nachträglich vom anderen Ehegatten angefochten werden.
Eine Sicherungsübereignung kann von einem Sicherungsgeber und einem Sicherungsnehmer abgeschlossen werden. Sicherungsgeber ist in der Regel der Kreditnehmer oder Schuldner, der eine Sache als Sicherheit für seine Verbindlichkeit übereignet. Sicherungsnehmer ist in der Regel der Kreditgeber oder Gläubiger, der die Sache als Sicherheit für seine Forderung erhält. Beide können Unternehmen sowie Privatpersonen bzw. Menschen sein.
Die Sicherungsübereignung wird in einem Vertrag zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer vereinbart. Häufig ist dies im Rahmen eines Kreditvertrags der Fall, wenn der Kreditnehmer dem Kreditgeber eine bewegliche Sache (z. B. Maschine, Fahrzeug) als Sicherheit übereignet.
Dieser Sicherungsübereignungsvertrag sollte vom Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer bzw. von den gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden. Der gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer) muss unterzeichnen, wenn es sich beim Sicherungsgeber oder Sicherungsnehmer um ein Unternehmen handelt.
Hinweis: Für mehr Rechtssicherheit kann die Sicherungsüberigungun ins Register eingetragen werden.
Nein, eine Sicherungsübereignung muss nicht zwangsläufig in einem Register eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein. Allerdings ist eine Eintragung im Regelfall empfehlenswert, da sie den Schutz der Rechte des Sicherungsnehmers gegenüber Dritten erhöht.
Ohne Registereintragung ist die Sicherungsübereignung zwar zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer wirksam, allerdings können andere Personen, die von der Sicherungsübereignung nichts wissen, die Sache unter Umständen weiterhin erwerben. Mit einer Registereintragung wird die Sicherungsübereignung gegenüber Dritten offenkundig und der Sicherungsnehmer kann seine Rechte an der Sache besser durchsetzen.
In der Praxis werden Sicherungsübereignungen daher in den meisten Fällen in einem öffentlichen Register, wie dem Zentralen Registerauszug oder dem Kraftfahrzeugregister, eingetragen, um den Schutz der Sicherungsrechte zu erhöhen.
Je nach Art des Sicherungsguts muss die Sicherungsübereignung in unterschiedliche Register eingetragen werden:
Die Eintragung erfolgt in der Regel auf Antrag des Sicherungsnehmers. Durch die Registereintragung wird die Sicherungsübereignung gegenüber Dritten offenkundig und der Sicherungsnehmer kann seine Rechte an der Sache besser durchsetzen. Es ist wichtig, die korrekte Registereintragung vorzunehmen, da ansonsten Rechtsunsicherheiten und Probleme bei der Durchsetzung der Sicherungsrechte entstehen können.
Zu einem Sicherungsübereignungsvertrag sollten folgende Dokumente als Anlagen beigefügt werden:
Diese Unterlagen dienen dazu, den Sicherungsgegenstand eindeutig zu identifizieren und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar zu regeln. Sie sind wichtige Bestandteile des Sicherungsübereignungsvertrags.
Der Sicherungsübereignungsvertrag wird in Deutschland in verschiedenen Gesetzen geregelt, abhängig von der Art der Sicherung und dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Sicherungsübereignungsvertrag - Muster - Word und PDF
Land: Deutschland