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Mietbürgschaft

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Was ist eine Mietbürgschaft?

Eine Mietbürgschaft stellt eine Alternative zur klassischen Mietkaution dar. Anstatt die Kaution in bar zu hinterlegen, kann ein Bürge für die finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis einstehen. Dies können beispielsweise Mietrückstände, Schäden an der Wohnung oder Nachzahlungen bei den Nebenkosten sein.


Was ist der Unterschied zwischen einer Mietbürgschaft und einer allgemeinen Bürgschaft?

Der Hauptunterschied zwischen einer Mietbürgschaft und einer allgemeinen Bürgschaft liegt in ihrem Zweck. Die Mietbürgschaft dient ausschließlich der Sicherung von Forderungen aus einem Mietverhältnis, während eine allgemeine Bürgschaft für jede Art von Schuld eingesetzt werden kann.


Welche Vorteile hat eine Mietbürgschaft?

Der Vorteil einer Mietbürgschaft liegt darin, dass die Kautionssumme nicht direkt aufgebracht werden muss. Das kann insbesondere bei hohen Mietkautionen eine finanzielle Entlastung darstellen. Der Vermieter erhält durch die Bürgschaft die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution. Im Schadensfall kann die Abwicklung sogar einfacher und schneller sein.


Welche Arten von Mietbürgschaften gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Mietbürgschaften: Bankbürgschaften, Versicherungsbürgschaften und private Bürgschaften. Bei der Bankbürgschaft bürgt eine Bank für den Mieter, bei der Versicherungsbürgschaft eine Versicherung. Private Bürgschaften werden in der Regel von Familienangehörigen oder Freunden übernommen.


Was ist der Verzicht auf Einrede eines Bürgen?

Ein Bürge kann grundsätzlich die Bürgschaft verweigern, wenn der Gläubiger zunächst nicht versucht hat, eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Hauptschuldner einzuleiten. Hier muss dann entschieden werden, ob auf eine solche Einrede verzichtet wird.

Einreden können ein Hindernis für den Gläubiger darstellen, da diese eine Auszahlung der Schuld erschweren. Bevor er das Geld vom Bürgen bekommt, muss eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Schuldner erfolgt sein. Es wird also in den meisten Fällen auf die Einrede verzichtet. Mit dem Verzicht kann sich der Gläubiger bei Leistungsunfähigkeit des Schuldners direkt an den Bürgen wenden.


Ist eine schriftliche Mietbürgschaft zwingend erforderlich?

Ja, das Gesetz schreibt für Bürgschaften die Schriftform vor. Dies bedeutet, dass die Bürgschaft nur wirksam wird, wenn sie handschriftlich vom Bürgen unterzeichnet wird. Eine elektronische Unterschrift reicht also nicht aus.

Beachte: Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, die eine Bürgschaft unterzeichnen, sollten die Bedingungen der Bürgschaft vollständig verstehen und sicherstellen, dass sie die finanziellen Verpflichtungen erfüllen können, die mit der Bürgschaft verbunden sind.


Was sollte bei einer Mietbürgschaft besonders beachtet werden?

Im Mietrecht sollte bei einer Bürgschaft besonders darauf geachtet werden:

  • Bürgschaftssumme: Die Bürgschaftssumme sollte angemessen und im Verhältnis zur Mietkaution und Mietforderungen stehen.
  • Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Bürgen sollte auf bestimmte Beträge oder einen bestimmten Zeitraum begrenzt werden, um eine übermäßige Verpflichtung zu vermeiden.
  • Schrifterfordernis: Die Bürgschaft sollte immer schriftlich erklärt werden.
  • Bürgschaftszweck: Die Bürgschaft sollte ausschließlich für mietrechtliche Verpflichtungen verwendet werden und nicht für andere Zwecke.
  • Rückgabe der Bürgschaft: Es sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen die Bürgschaft zurückgegeben wird (z. B. nach Beendigung des Mietverhältnisses und Erfüllung aller mietvertraglicher Pflichten).


Was muss eine Mietbürgschaft enthalten?

Eine Bürgschaft folgende Informationen beinhalten, um gültig zu sein:

  • Parteien: Die Namen und Adressen des Bürgen, Gläubigers und des Hauptschuldners müssen angegeben werden.
  • Haftungserklärung: Es sollte klar sein, dass der Bürge für die Schulden des Hauptschuldners haftet und diese Verpflichtung auch annimmt.
  • Art der Bürgschaft: Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften (z. B. Ausfallbürgschaft, selbstschuldnerische Bürgschaft, Höchstbetragsbürgschaft), und die Art der Bürgschaft sollte in der Bürgschaftserklärung angegeben werden.
  • Bürgschaftsbetrag: Der Betrag, für den gebürgt wird, sollte angegeben werden.
  • Ende der Bürgschaft: Es sollte festgelegt werden, wann die Bürgschaft endet.
  • Schriftform: Die Bürgschaft muss schriftlich abgeschlossen werden und handschriftlich vom Bürgen unterzeichnet werden.


Was sind die Voraussetzungen für eine Mietbürgschaft?

Die rechtlichen Voraussetzungen einer Bürgschaft umfassen in der Regel folgende Punkte:

  • Form: Die Bürgschaft muss in schriftlicher Form erklärt werden.
  • Eindeutige Erklärung: Der Bürge muss eindeutig erklären, dass er für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger haftet.
  • Schriftform: Die Bürgschaftserklärung sollte alle relevanten Details wie die Höhe der Bürgschaftssumme, den Zeitraum der Bürgschaft und die Bedingungen für deren Aktivierung enthalten.
  • Gültigkeit und Wirksamkeit: Die Bürgschaft muss rechtlich wirksam sein, d. h. den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Freiwilligkeit: Die Bürgschaft muss freiwillig erfolgen, ohne Zwang oder Täuschung.

Es ist wichtig, dass alle rechtlichen Voraussetzungen einer Bürgschaft erfüllt sind, damit sie wirksam ist und die beabsichtigte Absicherung für den Gläubiger bietet.


Wer kann eine Mietbürgschaft abschließen?

Grundsätzlich kann jede geschäftsfähige, volljährige Person bürgen. Selbstverständlich sollte man als Bürge auch eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufweisen, um im Schadensfall in der Lage zu sein, finanziell einzuspringen. Eine Bürgschaft zu übernehmen stellt ein großes Risiko dar, weshalb sich der potenzielle Bürge gut überlegen sollte, ob er sie annimmt oder nicht.

Beachte: Grundsätzlich können auch juristische Personen, d. h. Unternehmen auch bürgen, allerdings richtet sich diese Bürgschaft an private nicht-unternehmerische Handlungen.


Was muss getan werden, wenn die Mietbürgschaft fertig ist?

Die Vorlage muss den Fragen entsprechend ausgefüllt werden. Anschließend sollte sie von allen Parteien unterschrieben werden und dem entsprechenden Empfänger vorgelegt werden.

Beachte: Die Bürgschaft ist erst gültig, wenn sie dem Gläubiger übergeben wurde.


Welche Dokumente sollten als Anlage der Mietbürgschaft angehängt werden?

Diese Unterlagen des Bürgen werden in der Regel zum Abschluss des Bürgschaftsvertrags benötigt:

  • Ausgefüllte Selbstauskunft
  • Ausweiskopien
  • Schufa-Auskunft
  • drei aktuelle Verdienstnachweise


Welche Gesetze sind auf eine Mietbürgschaft anwendbar?

  • §§ 765 bis 779 Bürgerliches Gesetzbuch, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.
  • BGH, Az.: XI ZR 183/00: Der Bundesgerichtshof bejaht die Strohmann-Eigenschaft bis zu einer maximalen Beteiligung von 10 Prozent.
  • BGH, Az.: XI ZR 121/02: Ist durch die Bürgschaft eine krasse finanzielle Überforderung des Arbeitnehmers zu bejahen und bürgt er allein für die Rettung seines Arbeitsplatzes, so ist der Bürgschaftsvertrag, die eine krasse finanzielle Überforderung darstellt, ist sittenwidrig.


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