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Eine Rechnung ist ein Dokument, das einen Kauf oder eine Dienstleistung belegt. Sie dient als Nachweis für die erfolgte Transaktion und als Grundlage für die Buchhaltung. Bei der Leistung kann es sich unter anderem um eine Dienstleistung aus einem Dienstvertrag (z.B. aus einem Beratungsvertrag) oder um eine Werkleistung aus einem Werkvertrag handeln, wie z.B. bei Bauleistungen oder Gartenarbeiten. Auch der Verkäufer aus einem Kaufvertrag über bewegliche Sachen kann eine Rechnung stellen.
Bei dem Aussteller der Rechnung handelt es sich um den Gläubiger und bei dem Empfänger um den Schuldner. Ein Gläubiger ist eine Person, die eine offene Forderung gegenüber seinem Schuldner hat. Ein Schuldner ist eine Person, die einer anderen (dem Gläubiger) etwas (hier: Geld) schuldet.
Eine Rechnung kann in einer Vielzahl von Situationen verwendet werden:
Grundsätzlich muss in Deutschland eine Rechnung ausgestellt werden, wenn ein Unternehmer Leistungen an ein anderes Unternehmen, juristische Personen oder auch Menschen erbringt. Das gilt auch für Freiberufler und Kleinunternehmer. Ausnahmen gibt es z. B. bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Bei Leistungen an Privatpersonen besteht in der Regel keine Pflicht zur Rechnungsstellung, außer der Kunde wünscht eine Rechnung oder es handelt sich um Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.
Wichtig: In der Regel muss eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung ausgestellt werden.
Eine Rechnung wird vor der Zahlung ausgestellt und dient als Zahlungsaufforderung. Eine Quittung hingegen wird nach der Zahlung ausgestellt und bestätigt den Zahlungseingang. Sollte der Schuldner die Rechnung nicht begleichen, so kann der Gläubiger ihn durch eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung daran erinnern. Durch eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung wird der Schuldner zu einer bereits verspäteten Zahlung aufgefordert.
Eine Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie gültig ist. Hier eine Übersicht der wichtigsten Punkte:
Zusätzliche Angaben, die hilfreich sind:
Bei Rechnungen an Privatpersonen ist es nicht zwingend erforderlich, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Es ist jedoch empfehlenswert, die Kleinunternehmerregelung zu erwähnen, falls diese angewendet wird.
Es besteht bei der Rechnung ein Schriftformerfordernis, das heißt, dass eine mündliche Rechnung nicht wirksam ist. Die Rechnung kann in Papierform oder elektronisch übermittelt werden.
Nachdem die Rechnung ausgefüllt wurde, sollte das Dokument heruntergeladen werden und entweder per E-Mail oder per Post an den Rechnungsempfänger versandt werden.
Handelt es sich um eine Rechnung, die steuerliche Relevanz hat, so ist zu beachten, dass diese nicht sofort weggeworfen werden sollte, sondern eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden sollte, falls das Finanzamt eine Vorlage verlangt. Dafür sollten Rechnungen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann jedoch noch bis zu zehn Jahre nach Einreichen der Steuererklärung die Vorlage von Belegen fordern.
Handelt es sich aus Sicht des Rechnungsempfängers um eine fehlerhafte Rechnung, so kann dieser Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.
Auf die Rechnung sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG), insbesondere § 14 Abs. 1 S. 1 UStG, anwendbar.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Rechnung - Muster, Vorlage online - Word und PDF
Land: Deutschland