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Patientenverfügung

Letzte Änderung Letzte Änderung 05.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
4,6 - 144 Rezensionen
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 05.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 1 bis 2 Seiten

Bewertung: 4,6 - 144 Rezensionen

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Was ist eine Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung kann bestimmt werden, dass die behandelnden Ärzte bestimmte medizinische Maßnahmen durchführen oder nicht durchführen dürfen, wenn der Betroffene nicht mehr in eine ärztliche Behandlung einwilligen kann (weil er z.B. im Koma liegt). Wenn die Voraussetzungen für den in der Patientenverfügung geregelten Fall vorliegen, sind die behandelnden Ärzte an die Regelungen in der Patientenverfügung gebunden.

Zudem kann dort ein Bevollmächtigter bestimmt werden, der den Willen des Verfügenden gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen durchsetzt.


Welche weiteren Arten von Vorsorgemöglichkeiten gibt es?

Neben der Vorsorgevollmacht stehen auch weitere Vollmachten und Dokumente zur Verfügung:

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person für den Fall, dass der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird, zur Vornahme verschiedener Rechtsgeschäfte und weiterer Angelegenheiten.

Durch das Erstellen einer Betreuungsverfügung kann der/die Betroffene bestimmen, wer im Falle der Geschäftsunfähigkeit zum gesetzlichen Betreuer ernannt bzw. wer auf keinen Fall ernannt werden soll. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht hat der Betreuer aber umfassende Rechenschaftspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht.

Die Handlungsvollmacht ist eine auf bestimmte Geschäfte beschränkte Vollmacht und wird hauptsächlich bei Kaufmännern bzw. Unternehmen verwendet.


Welche Art von Vorsorgemöglichkeit wird am häufigsten verwendet?

Die am häufigsten verwendete Möglichkeit ist die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Der Betroffene erstellt also sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht, welche sich gegenseitig ergänzen.

Die Vorsorgevollmacht greift bereits dann, wenn der oder die Betroffene geschäftsunfähig wird. Die Patientenverfügung kommt hingegen erst dann zum Tragen, wenn der Betroffene nicht mehr rechtswirksam in medizinische Behandlungen einwilligen kann.


Ist es verpflichtend, eine Patientenverfügung abzugeben?

Nein, eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Patientenverfügung gibt es nicht.

Liegt keine Patientenverfügung vor, so müssen die behandelnden Ärzte den Willen des Betroffenen ermitteln. Kann der tatsächliche Wille nicht zweifelsfrei festgestellt werden, so muss der mutmaßliche Wille anhand konkreter Anhaltspunkte ermittelt werden.

Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen. Im Regelfall werden die Ärzte die Angehörigen des Betroffenen hierzu befragen.


Welche Regelungen müssen in der Patientenverfügung mit aufgenommen werden?

In der Patientenverfügung kann individuell bestimmt werden, welche Behandlungsmaßnahmen im Fall der fehlenden Einwilligungsfähigkeit durchzuführen bzw. zu unterlassen sind. Es kann sich hierbei z.B. um die Frage der künstlichen Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen handeln.

Zusätzlich kann die Information mit aufgenommen werden, ob eine Organspende gewünscht ist oder nicht. Die Organspende ist in Deutschland nicht verpflichtend.


Was sind die Voraussetzungen für die Erstellung einer Patientenverfügung?

Eine Vorsorgevollmacht kann durch jede volljährige und einwilligungsfähige Person erteilt werden. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass die Patientenverfügung schriftlich erteilt werden muss.


Wer kann zum Bevollmächtigten bestimmt werden?

Grundsätzlich kann in der Vorsorgevollmacht jede geschäftsfähige Person zum Bevollmächtigten bestimmt werden. Die Patientenverfügung setzt persönliches Vertrauen zu der Person voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, da der Bevollmächtigte dann erste Ansprechperson zu den mutmaßlichen Wünschen des Betroffenen ist.

Es ist auch möglich, mehrere Personen als Bevollmächtigte einzusetzen. Entweder können diese gleichberechtigt nebeneinander oder ersatzweise (falls eine Person z.B. bereits verstorben oder selbst geschäftsunfähig ist) eingesetzt werden. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, da es natürlich zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertrauenspersonen kommen kann und damit das Risiko besteht, dass der Wille des Verfügenden nicht durchgesetzt wird.


Muss das Dokument öffentlich beglaubigt werden?

Nein, die Patientenverfügung muss nicht öffentlich beglaubigt werden. Sie ist bereits gültig, wenn Sie von der betroffenen Person unterschrieben wurde.


Kann die Patientenverfügung öffentlich hinterlegt werden?

Eine Patientenverfügung muss nicht öffentlich hinterlegt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, sie kostenpflichtig beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Falls erforderlich, werden sich Ärzte und Krankenhäuser erkundigen, ob eine Patientenverfügung vorliegt.

Daneben kann der Hausarzt über das Vorhandensein einer Patientenverfügung informiert und eine Kopie gegebenenfalls auch dort hinterlegt werden.


Was ist zu tun, wenn das Dokument fertig ist?

Nachdem das Dokument ausgefüllt und ausgedruckt wurde, sollte es von der verfügenden Person unterschrieben werden.

Sind später Änderungen an der Vorsorgevollmacht gewünscht, kann der Verfügende die Patientenverfügung jederzeit ändern. Sollte überhaupt keine Patientenverfügung mehr gewünscht sein, sollten alle vorhandenen Versionen vernichtet werden.


Welche weiteren Kosten entstehen nach Fertigstellung der Patientenverfügung?

Außer für den Fall, dass eine Hinterlegung der Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfolgen soll, entstehen hierbei keine weiteren Kosten.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Die §§ 1827 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung.

§ 630 d BGB schreibt vor, dass eine ärztliche Behandlung grundsätzlich nur mit wirksamer Einwilligung des Patienten vorgenommen werden darf. Anderenfalls kann sich der Arzt der Körperverletzung strafbar machen.


Die Vorlage ändern?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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