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Handlungsvollmacht für Unternehmen

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Was ist eine Handlungsvollmacht im Unternehmenskontext?

Eine Handlungsvollmacht für Unternehmen ermöglicht es einem Mitarbeiter (Bevollmächtigter), im Namen des Unternehmens (Vollmachtgeber) zu handeln. Dies ist besonders relevant, wenn Entscheidungen und Geschäfte schnell und effizient abgewickelt werden müssen, ohne dass die Geschäftsführung in jedem Fall persönlich handeln kann.

Die Handlungsvollmacht sollte nicht mit der Prokura verwechselt werden. Mit einer Prokura können alle Rechtshandlungen und Geschäfte vorgenommen werden. Mit einer Handlungsvollmacht können lediglich einzelne bzw. bestimmte Geschäfte und Rechtshandlungen, die für Handelsgewerbe üblich sind, ausgeführt werden. Die Prokura hat außerdem im Gegensatz zur Handlungsvollmacht bestimmte Formvorschriften und muss im Handelsregister eingetragen werden.


Wann wird eine Handlungsvollmacht benötigt?

Eine Handlungsvollmacht im Unternehmen kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, z. B.:

  • Vertretung der Geschäftsführung: Bei Abwesenheit der Geschäftsführung (z. B. Krankheit, Urlaub) kann ein Bevollmächtigter die laufenden Geschäfte führen.
  • Spezifische Aufgabenbereiche: Mitarbeiter können für bestimmte Aufgabenbereiche bevollmächtigt werden, z. B. für den Einkauf, Verkauf, die Personalführung oder die Vertretung vor Gericht.
  • Unterschiedliche Verantwortungsstufen: Durch die Erteilung von Handlungsvollmachten können Verantwortlichkeiten klar geregelt und auf mehrere Schultern verteilt werden.


Was kann mit einer Handlungsvollmacht geregelt werden?

Der Umfang einer Handlungsvollmacht ist flexibel und kann an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Mögliche Aufgabenbereiche sind:

  • Vertragsabschlüsse: Der Bevollmächtigte kann im Namen des Unternehmens Verträge abschließen, z. B. mit Lieferanten, Kunden oder Dienstleistern.
  • Bankgeschäfte: Der Bevollmächtigte kann Bankgeschäfte tätigen, z. B. Überweisungen veranlassen, Kredite aufnehmen oder Konten eröffnen.
  • Personalangelegenheiten: Der Bevollmächtigte kann Personal einstellen, entlassen oder versetzen.
  • Vertretung vor Gericht und Behörden: Der Bevollmächtigte kann das Unternehmen vor Gericht und Behörden vertreten.


Was ist bei der Erstellung einer Handlungsvollmacht zu beachten?

Die Handlungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden. Zudem sollte der Umfang der Vollmacht muss klar und präzise definiert sein, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.


Welchen Inhalt hat eine Handlungsvollmacht?

Eine Handlungsvollmacht für Unternehmen sollte folgende Angaben zum Inhalt haben:

  • Angaben zu den Beteiligten: Name und Anschrift des Unternehmens (Firma), Rechtsform (z .B. GmbH, AG) und Vertretungsberechtigter (z. B. Geschäftsführer)
    und Angaben zum Bevollmächtigter (d. h. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift und ggf. Position im Unternehmen)
  • Umfang der Vollmacht: Genaue Beschreibung der Aufgaben und Befugnisse (d. h. welche Tätigkeiten darf der Bevollmächtigte ausführen darf, z. B. Vertragsabschlüsse bis zu einem bestimmten Betrag, Führung von Bankkonten, Vertretung vor Gericht)
  • Ggf. Beschränkungen der Vollmacht: Gibt es bestimmte Geschäfte, die der Bevollmächtigte nicht tätigen darf (z. B. Verkauf von Immobilien, Aufnahme von Krediten über einen bestimmten Betrag)?


Wie lange ist eine Handlungsvollmacht gültig?

Die Gültigkeit einer Handlungsvollmacht kann befristet oder unbefristet sein.


Kann eine Handlungsvollmacht widerrufen werden?

Eine Handlungsvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss dem Bevollmächtigten gegenüber erklärt werden.


Muss eine Handlungsvollmacht in ein Register eingetragen werden?

Das kommt darauf an, um welche Art von Handlungsvollmacht es sich handelt. Grundsätzlich gilt: Die "normale" Handlungsvollmacht ist weder eintragungsfähig noch eintragungspflichtig. Das heißt, es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die eine Eintragung ins Handelsregister vorschreibt oder überhaupt zulässt.

Hinweis: Auch wenn es für die meisten Handlungsvollmachten keine Eintragungspflicht gibt, kann eine freiwillige Eintragung ins Handelsregister sinnvoll sein. Dadurch wird die Vollmacht öffentlich bekannt gemacht und Dritte können sich über den Umfang der Vertretungsmacht des Bevollmächtigten informieren.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem die Handlungsvollmacht verfasst wurde?

Nachdem die Handlungsvollmacht ausgefüllt wurde, muss die Vollmacht anschließend von den vertretungsberechtigten Geschäftsführern unterschrieben werden. Aus Beweisgründen sollte die unterschriebene Vollmacht von beiden Parteien, dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten, sicher verwahrt werden.


Welche Gesetze sind auf eine Handlungsvollmacht anwendbar?

Auf die Handlungsvollmacht sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs anwendbar, insbesondere § 54 HGB.


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