Kaufvertrag - Haus Die Vorlage ausfüllen

Wie funktioniert das?

1. Diese Vorlage auswählen

Beginnen Sie mit dem Anklicken von "Die Vorlage ausfüllen"

1 / Diese Vorlage auswählen

2. Das Dokument ausfüllen

Beantworten Sie einige Fragen und Ihr Standarddokument wird automatisch erstellt.

2 / Das Dokument ausfüllen

3. Speichern - Drucken

Ihr Dokument ist fertig! Sie erhalten es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern.

3 / Speichern - Drucken

Kaufvertrag - Haus

Letzte Änderung Letzte Änderung 20.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe7 bis 10 Seiten
Die Vorlage ausfüllen

Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 20.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 7 bis 10 Seiten

Die Vorlage ausfüllen

Mit dieser Vorlage kann ein Kaufvertrag für Häuser erstellt werden. Damit sind Häuser, also Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus gemeint. Allerdings müssen beim Kauf einige rechtliche Besonderheiten beachtet werden, damit es später nicht zum Streit mit dem Verkäufer und Eigentümer kommt.

Soll ein beweglicher Gegenstand verkauft werden, sollte der entsprechende Kaufvertrag verwendet werden.

WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Zum Kauf eines Hauses gehört auch immer ein Kaufvertrag. Er bildet die juristische Grundlage für den Immobilienkauf und schafft Rechtssicherung sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Durch seine verbindliche Wirkung schützt er vor Risiken, wie einer plötzlichen Erhöhung des Kaufpreises oder einer zusätzlichen Belastung der Immobilie. Dies ist gerade bei so bedeutenden finanziellen Entscheidungen wichtig.

Der Kaufvertrag für ein Haus besiegelt einen einmaligen Vorgang: Der Verkäufer verpflichtet sich, sein Eigentum zu übertragen, der Käufer verpflichtet sich, dieses zu erwerben. Zwar übernimmt der Notar die Gestaltung des Immobilienkaufvertrages, dennoch ist es auch hier wichtig zu wissen, was eigentlich im Vertrag enthalten sein sollte. Zu den generellen Punkten, die der Kaufvertrag enthält, gehören z. B. die Namen von Käufer und Verkäufer, der Kaufpreis und dessen Fälligkeit und die Beschreibung der Immobilie und dessen Lage etc.


Das Miteigentum am Gemeinschaftseigentum

Nach dem deutschen Recht kann an einem Gebäude oder einer einzelnen Eigentumswohnung bzw. Reihenhauses kein Eigentum begründet werden. Das Gebäude oder die Eigentumswohnungen gelten als wesentliche Bestandteile des Grundstückes, auf dem es steht, dies gilt auch für Reihenhäuser. Es kann deshalb immer nur das Sondereigentum an einer einzelnen Eigentumswohnung in Verbindung mit dem Gemeinschaftseigentum erworben werden.

Beispiel für Miteigentum am Gemeinschaftseigentum: Das Dach, das Treppenhaus oder die Fenster. Auch tragende Wände in dem Reihenhaus gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die Aufteilung ist deshalb so wichtig, weil das Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern gemeinsam verwaltet und instand gehalten werden muss.


Was sollte vor einem Hauskauf beachtet werden?

Das Haus kann reserviert werden. Steht der Kauf des Hauses fest, kann es durch eine Reservierungsvereinbarung oder einen Vorvertrag gesichert werden. Mit einer Reservierungsvereinbarung sichert der Makler zu, die Immobilie keinem anderen Käufer anzubieten. Die Vereinbarung wird mit dem Makler direkt abgeschlossen, dafür kann eine Gebühr zwischen fünf und zehn Prozent des Kaufpreises anfallen.

Daneben kann auch ein Vorvertrag erstellt werden, dieser muss aber - genauso wie der Kaufvertrag selbst - notariell beurkundet werden. Die Wirkung ist vergleichbar wie bei einer Reservierungsvereinbarung.


WIR WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Um den Eigentumsübergang rechtlich abzusichern, ist eine notarielle Beglaubigung des Immobilienkaufvertrages gesetzlich vorgeschrieben. Eine Einigung per Handschlag oder mündlich ist nicht möglich: Jegliche Partei hat somit keinen Rechtsanspruch, wenn die Bedingungen für den Kauf des Hauses einseitig plötzlich geändert werden.

Daneben sollte die Grundbucheintragung herangezogen werden, denn dort befinden sich die wichtigsten Angaben zu jeder Immobilie. So können die Angaben in den bestimmten Abteilungen des Grundbuchs (II./III.) direkt zitiert und herangezogen werden.

Das Dokument sollte also entsprechend der Fragen ausgefüllt und angepasst werden, beim Notar sollten dann die weiteren schriftlichen Schritte vollzogen werden.

Die notarielle Beglaubigung ist verpflichtend für die Gültigkeit des Kaufvertrages. Der Notar kann dabei frei gewählt werden. Meist sucht aber der Käufer den Notar aus, da dieser auch die Notarkosten übernimmt. Mit einer Ausnahme: Beim Kauf vom Bauträger wählt dieser den Notar. Beim ersten Notartermin sollten alle wichtigen Unterlagen mitgebracht werden. Der Notar arbeitet dann den Vorvertrag für den Kaufvertrag des Hauses aus. Nun hat jede Partei Zeit, diesen zu prüfen und noch Fragen zu stellen.


RELEVANTES RECHT:

  • §§ 311b ff. BGB.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

Die Vorlage ausfüllen