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Kaufvertrag - Eigentumswohnung

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Was ist ein Kaufvertrag für eine Wohnung?

Ein Kaufvertrag für eine Wohnung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der den Verkauf einer Eigentumswohnung zwischen einem Verkäufer und einem Käufer regelt. Er legt alle wesentlichen Bedingungen des Verkaufs fest, einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten, des Übergabetermins, der Gewährleistung und weiterer wichtiger Vereinbarungen. Im Unterschied zum Hauskauf bezieht sich der Kaufvertrag bei einer Wohnung auf das Sondereigentum (die Wohnung selbst) und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus, Garten).


Welche Arten von Kaufverträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Kaufverträgen, die sich hauptsächlich in den spezifischen Bedingungen und Klauseln unterscheiden können. Ein typischer Kaufvertrag für eine Wohnung beinhaltet jedoch immer die Übertragung des Sondereigentums an der Wohnung und des Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum vom Verkäufer auf den Käufer. Soll ein beweglicher Gegenstand (alle körperlichen Gegenstände, die einer Ortsveränderung zugänglich und nicht unselbstständiger Teil eines Grundstücks sind) verkauft werden, kann der entsprechende Kaufvertrag verwendet werden. Handelt es sich beim Kaufgegenstand um z. B. ein Einfamilienhaus oder ein Grundstück, sollte auch die entsprechende Vertrag verwendet werden.


Was ist ein Vorvertrag bzw. eine Reservierungsvereinbarung über eine Wohnung?

Sowohl ein Vorvertrag als auch eine Reservierungsvereinbarung sind Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer, die vor dem eigentlichen, notariell beurkundeten Kaufvertrag geschlossen werden. Sie dienen dazu, den Kauf einer Immobilie vorzubereiten und beiden Seiten eine gewisse Sicherheit zu geben. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede:

Vorvertrag

Ein Vorvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung, in der sich Käufer und Verkäufer verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt einen endgültigen Kaufvertrag abzuschließen. Er enthält bereits alle wesentlichen Punkte des Kaufvertrags (Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin etc.) und wird in der Regel notariell beurkundet.

  • Sinnhaftigkeit: Ein Vorvertrag ist sinnvoll, wenn beide Parteien den Kauf grundsätzlich abschließen wollen, aber noch bestimmte Punkte geklärt werden müssen (z.B. Finanzierung, Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft). Er bietet beiden Seiten eine hohe Sicherheit, dass der Kauf zustande kommt.
  • Risiken: Da ein Vorvertrag rechtlich bindend ist, kann der Käufer oder Verkäufer bei Nichterfüllung zum Abschluss des Kaufvertrags gezwungen werden oder Schadensersatzforderungen geltend machen müssen.

Reservierungsvereinbarung

Eine Reservierungsvereinbarung ist eine Absichtserklärung, in der der Verkäufer sich bereit erklärt, die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum für den Käufer zu reservieren. Sie ist in der Regel nicht rechtlich bindend und muss nicht notariell beurkundet werden.

  • Sinnhaftigkeit: Eine Reservierungsvereinbarung ist sinnvoll, wenn der Käufer sich die Wohnung "sichern" möchte, bevor er alle Details geklärt hat (z.B. Finanzierung). Sie bietet jedoch keine Garantie, dass der Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt.
  • Risiken: Da eine Reservierungsvereinbarung in der Regel nicht rechtlich bindend ist, kann der Verkäufer die Wohnung während der Reservierungsfrist auch an einen anderen Interessenten verkaufen. Der Käufer hat dann keine Ansprüche.


Muss ein Kaufvertrag für eine Wohnung schriftlich abgeschlossen werden?

Ja, in Deutschland ist für den Kaufvertrag über eine Wohnung die Schriftform zwingend erforderlich. Er muss sogar notariell beurkundet werden, d.h. ein Notar muss die Unterschriften von Käufer und Verkäufer beglaubigen und den Vertrag somit rechtskräftig machen. Mündliche Vereinbarungen sind hier nicht wirksam.


Welchen Inhalt hat ein Kaufvertrag für eine Wohnung?

Ein Kaufvertrag für eine Wohnung sollte folgende wesentliche Punkte umfassen:

  • Persönliche Daten der Vertragsparteien: Vollständige Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer.
  • Gegenstand des Kaufvertrages nach dem Grundbuch: Genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Lage, Größe, Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, ggf. Nummer der Wohnung in der Teilungserklärung).
  • Kaufpreis: Höhe des Kaufpreises und Zahlungsmodalitäten (z.B. Fälligkeit, Zahlungsweise).
  • Übergabetermin: Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung an den Käufer.
  • Beschaffenheit der Immobilie: Beschreibung des Zustands der Wohnung (ggf. unter Bezugnahme auf ein Gutachten), ggf. Vereinbarungen zu Renovierungen oder Reparaturen.
  • Gewährleistung: Regelungen zur Gewährleistung für Sachmängel. Bei gebrauchten Immobilien wird oft ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, der aber bestimmte Voraussetzungen haben muss.
  • Haftungsausschlüsse: Ggf. Vereinbarungen zu Haftungsausschlüssen für bestimmte Mängel.
  • Sondernutzungsrechte: Bestehen Sondernutzungsrechte (z.B. Pkw-Stellplatz, Gartenanteil)?
  • Gemeinschaftseigentum: Welche Teile des Gebäudes und des Grundstücks gehören zum Gemeinschaftseigentum?
  • Finanzierung: Angaben zur Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer (z.B. durch Kredit).
  • Kostenverteilung: Wer trägt welche Kosten (Notar, Gericht, Grunderwerbsteuer)? Normalerweise ist dies der Käufer.


Was ist im Grundbuch geregelt?

Im Grundbuch findet man alle wesentlichen Daten zu dem betreffenden Grundstück und der darauf befindlichen Wohnung. Im Bestandsverzeichnis ist das Grundstück nach Gemarkung, Flurstück, Belegenheitsort und Größe genau bezeichnet. In der ersten Abteilung finden sich die Angaben zu den Eigentümern. In Abteilung II sind Rechte zugunsten Dritter wie Vorkaufsrechte, Dienstbarkeiten oder Reallasten vermerkt. In der Abteilung III schließlich finden sich so genannte Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden. Bei einer Eigentumswohnung ist im Grundbuch auch der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum und das Sondereigentum an der Wohnung selbst vermerkt.


Wann muss der Kaufpreis gezahlt werden?

Die Kaufpreisfälligkeit ist im Wohnungskaufvertrag genauestens geregelt. Bevor der Notar den Kaufpreis fällig stellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen eintreten. Zugunsten des Käufers muss eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden sein. Sofern Belastungen des Verkäufers abzulösen sind, müssen dem Notar die Löschungsunterlagen zu treuen Händen vorliegen.

Sofern die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, muss auch eine entsprechende Verzichtserklärung vorliegen. Im Einzelfall können noch weitere Fälligkeitsvoraussetzungen erforderlich sein. Bis dem Notar alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergehen in aller Regel 4-6 Wochen. Nach erfolgter Fälligstellung hat der Käufer dann üblicherweise noch seine Woche Zeit, um den Kaufpreis zu zahlen.


Kann der Kaufpreis in Raten gezahlt werden?

Der Kaufpreis für die Immobilie kann auch in Raten gezahlt werden, sofern Verkäufer und Käufer dies entsprechend vereinbaren. In diesen Fällen muss dann auch geregelt werden, ob die Eigentumsumschreibung erst nach, oder schon vor vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgen soll. In letzterem Fall muss der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Restkaufpreises hinreichend gesichert werden, etwa durch Eintragung einer Restkaufpreishypothek.

Hinweis: Zu beachten ist, dass dem Notar auch die Ratenzahlungen über einen Zeitraum von einem Jahr nach Vertragsschluss nachzuweisen sind.


Wann wird die Wohnung übergeben?

Der Kaufvertrag regelt, wann der Verkäufer dem Käufer die Wohnung zu übergeben hat. In aller Regel erfolgt dies Zug um Zug, also gleichzeitig mit der Zahlung des Kaufpreises. In Ausnahmefällen kann die Übergabe der Zahlung auch vorgehen, oder ihr deutlich nachfolgen. Solche Sondergestaltungen wird der Notar auf Wunsch mit den Parteien erörtern und entsprechend im Kaufvertrag regeln.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss eines Kaufvertrages für eine Wohnung?

Um einen Kaufvertrag über eine Wohnung abzuschließen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Notarielle Beurkundung: Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Einigung über den Kaufpreis: Käufer und Verkäufer müssen sich über den Kaufpreis einig sein.
  • Grundbuchstand: Der aktuelle Grundbuchstand muss geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine unerwart
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Diese Dokumente regeln die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z.B. Treppenhaus, Garten) sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Sie sind wesentliche Bestandteile des Kaufvertrags.
  • Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen: Die Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen geben Auskunft über wichtige Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft, wie z.B. Instandhaltungsmaßnahmen, Budgetplanung oder Änderungen der Gemeinschaftsordnung. Sie sollten dem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags zugänglich gemacht werden.
  • Finanzierungszusage: Sofern der Käufer den Kaufpreis mit Hilfe eines Kredits finanzieren möchte, ist eine Finanzierungszusage der Bank eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss des Kaufvertrags.
  • Energieausweis: Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch der Wohnung und sollte dem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags vorgelegt werden.


Muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden?

Ja, in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Kaufvertrag über eine Wohnung notariell beurkundet werden muss. Die notarielle Beurkundung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit eines solchen Vertrags. Der Notar spielt eine wichtige Rolle beim Zustandekommen des Kaufvertrags, da er die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten aufklärt und sicherstellt, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Kaufvertrag ausgefüllt wurde?

Nach der Verfassung des Kaufvertrags über eine Wohnung sind die folgenden Schritte in der Regel erforderlich:

  • Notarielle Beurkundung: Der Notar liest den Vertrag vor, erklärt die wichtigsten Punkte und sorgt dafür, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Anschließend unterzeichnen Käufer und Verkäufer den Vertrag in Anwesenheit des Notars.
  • Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer zahlt den im Kaufvertrag festgelegten Kaufpreis. Dies erfolgt in der Regel über ein Notaranderkonto, um sicherzustellen, dass das Geld erst nach der erfolgreichen Übergabe des Eigentums an den Käufer freigegeben wird.
  • Eigentumsübergang: Der Eigentumserwerb erfolgt durch die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer sowie durch die Eintragung in das Grundbuch. Der Notar beantragt in der Regel die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
  • Grundbuchänderung: Das Grundbuchamt ändert den Grundbucheintrag und weist den Käufer als neuen Eigentümer der Wohnung aus.
    Übergabe der Wohnung: Nach der Bezahlung des Kaufpreises und der Eintragung ins Grundbuch erfolgt die tatsächliche Übergabe der Wohnung an den Käufer.
  • Zahlung der Grunderwerbsteuer: Der Käufer muss die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zahlen.
  • Archivierung der Dokumente: Beide Parteien sollten eine Kopie des Kaufvertrags und aller relevanten Dokumente aufbewahren.


Welche Kosten entstehen beim Abschluss des Kaufvertrags?

Beim Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung entstehen in der Regel folgende Kosten, die üblicherweise vom Käufer getragen werden:

  • Notar- und Gerichtskosten: Diese Kosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar und die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch an. Sie sind gesetzlich geregelt und hängen vom Kaufpreis ab. Als Faustregel kann man mit etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises rechnen.
  • Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Grundstücken erhoben wird. Sie ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.


Welche Dokumente sollten dem Kaufvertrag als Anlage beigefügt werden?

Ein Kaufvertrag über eine Wohnung sollte in der Regel folgende Dokumente enthalten oder beigefügt werden:

  • Grundbuchauszug: Aktueller Grundbuchauszug mit Angaben zum Grundstück und den Belastungen.
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Diese Dokumente regeln die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.
  • Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen: Diese Protokolle geben Auskunft über wichtige Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • Energieausweis: Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien.
  • ggf. Gutachten: Wenn vorhanden, Gutachten zum Zustand der Wohnung.
  • ggf. Baupläne und Genehmigungen: Unterlagen zum Bau der Wohnung und ggf. durchgeführten Umbauten.


Welche Vorschriften und Gesetze sind auf einen Kaufvertrag für eine Wohnung anwendbar?

Auf einen Kaufvertrag für eine Wohnung sind im Wesentlichen die gleichen Vorschriften und Gesetze anwendbar wie auf einen Kaufvertrag für ein Haus:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Insbesondere die Vorschriften über Kaufverträge (§§ 433 ff. BGB) und das Sachenrecht.
  • Grundbuchordnung (GBO): Regelt die Eintragung von Rechten im Grundbuch.
  • Notariatsrecht: Regelt die Tätigkeit von Notaren.
  • Grunderwerbsteuergesetz: Regelt die Grunderwerbsteuer.
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.


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