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Arbeitgeberdarlehensvertrag

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe4 bis 6 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 4 bis 6 Seiten

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Was ist ein Arbeitgeberdarlehensvertrag?

Durch einen Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zu überlassen. Der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich zur Rückzahlung des überlassenen Geldbetrages. Zusätzlich können auch Zinsen (auf das Darlehen bezogen) vereinbart werden. Dies steht den Parteien jedoch frei.

Ein solches Darlehen hat zumeist den Vorteil, dass es zu günstigeren Konditionen als der marktübliche Zins bei einer Bank gewährt wird. Darüber hinaus sendet die Bereitschaft eines Arbeitgeberdarlehens ein Signal der Wertschätzung. Deshalb muss der Vertrag über ein Arbeitgeberdarlehen die wichtigsten Punkte klären, insbesondere hinsichtlich Höhe, Zinsen, Sicherheiten und Rückzahlung (sog. Tilgung).


Welchen Inhalt hat ein Arbeitgeberdarlehensvertrag?

Grundsätzlich ist der Inhalt des Darlehensvertrages zwischen den Vertragsparteien frei verhandelbar. Folgende Punkte wurden in diesem Dokument berücksichtigt:

Vereinbart werden sollten die Rückzahlungsmodalitäten. Es kann vereinbart werden, dass das Darlehen auf einen Schlag oder in monatlichen Raten vom Darlehensnehmer zurückgezahlt werden kann. Dies vereinfacht eine Rückzahlung für den Darlehensnehmer.

Zudem kann eine Sicherheit für das Darlehen vereinbart werden. Bei einer Darlehenssicherheit handelt es sich um Vermögenswerte oder Besitzrechte an Vermögenswerten, die der Darlehensnehmer als Sicherheit für ein Darlehen an den Darlehensgeber übergeben soll. Besonders bei höheren Darlehenssummen können Sicherheiten vereinbart werden, für den Fall, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann. E

Es kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Darlehensgeber bei Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers sein Gehalt pfänden darf. Daneben können natürlich auch weitere Sicherheiten (z.B. am Eigentum des Arbeitnehmers, wie Wertgegenstände etc.) vereinbart werden, um Verluste bei hohen Beträgen zu vermeiden.

Wird keine die Laufzeit Vertrages festgelegt, unterliegt der Vertrag automatisch der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten.

Für mehr Sicherheit kann bei besonders großen Summen ein Schuldanerkenntnis beim Notar angefertigt werden. Bei dem Schuldanerkenntnis handelt es sich um ein Dokument, in dem der Notar beurkundet, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber den Darlehensbetrag schuldet. Dies garantiert, dass der Darlehensnehmer nicht bestreiten kann, dass er dem Darlehensgeber den Darlehensbetrag schuldet.


Welche Besonderheiten gelten beim Arbeitgeberdarlehensvertrag?

Das Arbeitgeberdarlehen ist vergleichbar mit einem Verbraucherdarlehen, denn Arbeitnehmer sind Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Es handelt sich also nicht um ein privates Darlehen. So bedarf der Verbraucherdarlehensvertrag zum Schutz des Verbrauchers grundsätzlich der Schriftform und hat einen Mindestinhalt. Da die Schriftform erforderlich ist, ist die Unterschrift der Parteien erforderlich.

Durch den gesetzlichen Mindestinhalt soll der Verbraucher die Möglichkeit haben, die unterschiedlichen Kreditformen und deren Kosten besser vergleichen zu können. Weitere Regeln zugunsten des Verbrauchers:

  • Zwingende Formvorschriften (Beweiserleichterung)
  • Zwingend notwendige Angaben im Vertrag (bessere Risikoeinschätzung, Beweiserleichterung)
  • Einräumung eines Widerrufsrechts (idR 14 Tage)
  • Etc.

Viele Unternehmen möchten mit einem Arbeitgeberdarlehen ihre Belegschaft an sich binden. Daneben können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch vereinbaren, dass die Rate vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird.

Arbeitgeber orientieren sich bei der Zinsfestlegung für einen Personalkredit für die gesamte Laufzeit in der Regel an dem sogenannten Maßstabzinssatz. Um diesen festzustellen, werden die bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze herangezogen.


Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeberdarlehensvertrag fertig ist?

Nachdem sich beide Parteien einig sind über den Inhalt des Arbeitgeberdalrehensvertrages sollte dieser von beiden unterschrieben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten jeweils eine eigene Kopie des Vertrages erhalten.

Um noch weitere Rechtssicherheit zu gewährleisten, können Schuldscheine bzw. Quittungen verwendet werden. Ein Schuldschein ist eine Urkunde des Gläubigers, dass der Schuldner ihm die Darlehenssumme schuldet. Bei Rückzahlung der Darlehenssumme kann der Schuldner den Schuldschein zurückverlangen. Wenn die Darlehenssumme bereits zurückgezahlt wurde, kann der Gläubiger dem Schuldner eine Quittung aushändigen.


Welche weiteren Kosten entstehen nach Abschluss des Arbeitgeberdarlehensvertrages?

Nach Abschluss des Vertrages ist der Darlehensbetrag an den Darlehensnehmer auszubezahlen. Der Darlehensnehmer ist anschließend verpflichtet das Darlehen zuzüglich Zinsen entsprechend den Vereinbarungen im Arbeitgeberdarlehensvertrag zurückzuzahlen.


Welche gesetzlichen Vorschriften sind anwendbar?

Auf den Darlehensvertrag sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar, insbesondere die §§ 488 ff. BGB.


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