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Schuldanerkenntnis

Letzte Änderung Letzte Änderung 09.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe2 bis 3 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 09.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Was ist eine Schuldanerkenntnis?

Das Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner, durch den der letztere das Bestehen einer Schuld anerkennt. Gläubiger ist diejenige Person, die einen Leistungsanspruch hat (z. B. Geber eines Darlehens) und Schuldner ist diejenige Person, die eine Leistung schuldet (z. B. Nehmer eines Darlehens).


Welche Schuldanerkenntnisse gibt es?

Das Anerkenntnis kann bei der Begleichung von Schulden und z. B. bei der Abtretung von Schulden eingesetzt werden. Hier kann unterschieden werden zwischen:

  • dem negativen Schuldanerkenntnis, bei dem der Gläubiger das Nichtbestehen eines Schuldverhältnisses anerkennt und
  • dem positiven Schuldanerkenntnis, bei dem der Schuldner das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkennt.

Ein Schuldverhältnis ist allgemein dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner gegenüber dem Gläubiger aus Gesetz oder Vertrag eine Schuldverpflichtung besitzt, die er zu erfüllen hat. Jede Art von Leistung aus einem Schuldverhältnis kann Gegenstand eines Schuldanerkenntnisses oder eines Schuldversprechens sein. Durch das Schuldanerkenntnis kann der Schuldner dieses Schuldverhältnis bekräftigen. Dieser Vertrag wird auch „abstrakte Schuldanerkenntnis" genannt. Das Gesetz regelt nur die Form der abstrakten Schuldanerkenntnis.


Was ist ein positives, abstraktes (konstitutives) Schuldanerkenntnis?

Nicht jedes Anerkenntnis, sondern nur ein Schuldanerkenntnis, bildet einen selbstständigen Verpflichtungsgrund. Ein abstraktes Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn der Schuldner unabhängig von einem Schuldgrund das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkennt.

Durch die Anerkenntniserklärung geht der Schuldner gegenüber dem Gläubiger eine neue Verpflichtung ein. Wird beispielsweise über eine Kaufpreisforderung ein abstraktes Schuldanerkenntnis errichtet, kann der Verkäufer gegen den Käufer allein aus diesem Schuldanerkenntnis vorgehen.

Das dem abstrakten Schuldanerkenntnis eng verbundenes Schuldversprechen ist ein Vertrag, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Leistung selbstständig begründen soll. Die Formvorschriften und die Rechtsfolgen sind dieselben wie beim abstrakten Schuldanerkenntnis, sodass es oftmals eine Formulierungsfrage ist, welche Art von Schuld vorliegt.


Was ist eine positives, kausales (deklaratorische) Schuldanerkenntnis?

Das deklaratorische Schuldanerkenntnis ist streng genommen kein Schuldanerkenntnis. Es ist eine Erklärung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, in der eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, ohne dass dadurch eine neue, unabhängige Verbindlichkeit entsteht. Mit dieser Art der Schuldanerkenntnis erkennt der Schuldner an, dass eine Schuld besteht, und zwar in der Form, dass keine Einwendungen mehr gegen den Bestand oder Umfang dieser Schuld erhoben werden können.

Entzogen werden dem Anspruchsgegner Einwendungen und Einreden, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und ihm bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete. Grundsätzlich ist das Ziel einer deklaratorischen Schuldanerkenntnis die Beweiserleichterung zugunsten des Gläubigers.

Zweck eines solchen Vertrages ist es also, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Rechtsstreit oder der Ungewissheit zu entziehen und es (insoweit) endgültig festzulegen. Es ist im Zweifel im Wege der Auslegung als ein Verzicht auf alle zur Zeit seiner Abgabe bekannten oder für möglich erachteten Einwendungen gegen die anfängliche Forderung anzusehen. Erklärt der Schuldner, die Forderung bestehe zu Recht oder er erkenne sie an, so liegt darin regelmäßig ein bestätigendes Anerkenntnis, durch das nur solche Einwendungen ausgeschlossen werden, die dem Schuldner bekannt sind oder mit denen er rechnen muss.


Was ist ein negatives Schuldanerkenntnis (Erlass)?

Auch das negative Schuldanerkenntnis, mit welchem erklärt wird, dass ein Schuldverhältnis nicht bestehe, ist kein Schuldanerkenntnis, sondern als Erlass zu qualifizieren. Es ist ein feststellender Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, dass eine Schuld nicht (mehr) bestehe. Sofern entgegen dieser Feststellung tatsächlich eine Verbindlichkeit noch bestand, hat das negative Schuldanerkenntnis die Wirkung eines Erlasses und die Verbindlichkeit erlischt.

Bestand abweichend von der Vorstellung der Parteien beim Vertragsschluss über das negative Schuldanerkenntnis tatsächlich eine Verbindlichkeit, so führt auch hier das als nur deklaratorisch beabsichtigte negative Schuldanerkenntnis zum Erlöschen der Schuld.


Was ist der Unterschied zwischen einem Schuldanerkenntnis und einem Schuldschein?

Das Schuldanerkenntnis (oder Schuldversprechen) ist im Schuldrecht ein Anerkenntnis mittels Vertrag durch den Schuldner gegenüber seinem Gläubiger, womit er losgelöst von der zugrundeliegenden Schuld mit einem hiervon selbstständigen Haftungsgrund seine Schuld bekräftigt. Vom Schuldanerkenntnis ist der Schuldschein zu unterscheiden.

Der Schuldschein ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner bestätigt. Er hat formelle Beweiskraft. Hält der Gläubiger den Schuldschein eines Schuldners in der Hand, ist dies ein Indiz dafür, dass die Forderung gegenüber dem Schuldner besteht. Der Schuldschein ist also das Gegenstück zu einer Quittung. Die Quittung bestätigt den Empfang der Leistung.

Über die Beweisführung hinaus entfaltet der Schuldschein keine Wirkung; hier ist auch der Unterschied zu einer Schuldanerkenntnis. Wird ein Schuldschein ausgestellt und stellt sich später die Unwirksamkeit des Schuldverhältnisses heraus, wird durch den Schuldschein kein Schuldverhältnis begründet. Der Schuldschein enthält keine Schuldanerkenntnis.


Wann sollte ein Schuldanerkenntnis verfasst werden?

Ein Schuldanerkenntnis kann in verschiedenen Situationen verfasst werden, insbesondere wenn z. B. folgende Umstände vorliegen:

  • Klärung von Schulden: Wenn eine Schuld zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger unklar ist, kann ein Schuldanerkenntnis dazu dienen, über diese Klarheit zu schaffen und die Schuldenverhältnisse schriftlich festzuhalten.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Um zukünftige Streitigkeiten über die Höhe oder das Bestehen einer Schuld zu vermeiden, ist es sinnvoll, ein schriftliches Schuldanerkenntnis zu erstellen.
  • Vorbereitung auf rechtliche Schritte: Wenn der Gläubiger plant, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, kann ein Schuldanerkenntnis als Beweis für die bestehende Schuld dienen.
  • Regelungen von Zahlungsmodalitäten: Ein Schuldanerkenntnis kann auch die Modalitäten zur Begleichung der Schuld festlegen, z. B. Ratenzahlungen.
  • Notwendigkeit eines Vollstreckungstitels: Ein notarielles Schuldanerkenntnis kann als Vollstreckungstitel dienen, wenn der Schuldner sich der sofortigen Vollstreckung unterwirft.

Hinweis: Es kann immer dann sinnvoll sein, ein Schuldanerkenntnis zu verfassen, wenn verbindliche Einigungen über Zahlschulden erzielt werden sollen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.


Welchen Inhalt hat ein Schuldanerkenntnis?

Ein Schuldanerkenntnis ist eine Erklärung des Schuldners, in der er anerkennt, eine bestimmte Schuld gegenüber einem Gläubiger zu haben. Der Inhalt eines Schuldanerkenntnisses sollte typischerweise folgende Elemente umfassen:

  • Identifikation der Parteien: Klare Angabe der Namen und Adressen des Schuldners und des Gläubigers.
  • Höhe der Schuld: Eine genaue Angabe des geschuldeten Betrags oder der zu erbringenden Leistungen.
  • Begründung der Schuld: Beschreibung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses oder Grundes, weshalb die Schuld entstanden ist.
  • Fristen und Zahlungsmodalitäten: Angaben zu möglichen Fälligkeiten, Zahlungsfristen oder anderen relevanten Modalitäten.
  • Unterschriften: Unterschrift des Schuldners, um die Anerkennung rechtsverbindlich zu machen.
  • Datum: Datum, an dem das Schuldanerkenntnis erstellt wird.

Das Schuldanerkenntnis dient in der Praxis als Nachweis für eine bestehende Schuld und kann, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit von Forderungen, rechtliche Konsequenzen haben.


Welche Voraussetzungen hat ein Schuldanerkenntnis?

Ein Schuldanerkenntnis muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Die wichtigsten Voraussetzungen sind z. B.:

  • Identität der Parteien: Es müssen klare Angaben zu den Parteien, also dem Schuldner und dem Gläubiger, gemacht werden (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten).
  • Bestimmung der Schuld: Der Betrag oder die Art der geschuldeten Leistung muss genau bestimmt oder zumindest bestimmbar sein.
  • Formvorschriften: Nach dem Gesetz muss ein Schuldanerkenntnis schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Eine mündliche Anerkennung reicht in der Regel nicht aus.
  • Eindeutige Willenserklärung: Der Schuldner muss eindeutig erklären, dass er die Schuld anerkennt. Dies kann auch durch eine Zahlung geschehen, die als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet wird.
  • Rechtsbindungswillen: Der Schuldner muss die Absicht haben, die Erklärung als endgültige und verbindliche Anerkennung seiner Schuld zu verstehen.

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Schuldanerkenntnis möglicherweise als unwirksam angesehen werden.


Kann ein Schuldanerkenntnis mündlich abgeschlossen werden?

Nein, das Schuldanerkenntnis muss nach dem Gesetz schriftlich verfasst werden, um wirksam zu sein.


Wer kann ein Schuldanerkenntnis verfassen?

Ein Schuldanerkenntnis kann grundsätzlich von jeder geschäftsfähigen Person verfasst werden, die imstande ist, eine verbindliche Erklärung abzugeben. Dazu gehören:

  • Privatpersonen: Jede natürliche Person kann ein Schuldanerkenntnis abgeben, um eine bestehende Schuld zu bestätigen.
  • Unternehmer: Auch Unternehmen oder Selbstständige können ein Schuldanerkenntnis verfassen, meist in Form eines schriftlichen Dokuments oder auch mündlich, obwohl schriftliche Schuldanerkenntnisse rechtskonformer sind.


Kann ein Schuldanerkenntnis verjähren?

Ja, ein Schuldanerkenntnis kann verjähren. Allerdings hat es auch einen Einfluss auf die Verjährungsfrist der zugrunde liegenden Forderung. In Deutschland ist das Schuldanerkenntnis ein rechtlich bindendes Instrument, das den Schuldner verpflichtet, seine Schuld zu begleichen, und die Verjährungsfrist beeinflusst.

  • Ein notarielles Schuldanerkenntnis verlängert die Verjährungsfrist auf bis zu 30 Jahre. Dies bedeutet, dass der Gläubiger über einen wesentlich längeren Zeitraum rechtliche Schritte gegen den Schuldner einleiten kann, falls die Schuld nicht beglichen wird.
  • Bei einem einfachen Schuldanerkenntnis beträgt die reguläre Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von der Forderung Kenntnis hat.

Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass ein einmal erklärtes Schuldanerkenntnis rechtlich verbindlich ist und grundsätzlich nicht vom Schuldner zurückgenommen werden kann. Eine Rücknahme könnte nur unter speziellen Bedingungen und mit Zustimmung des Gläubigers erfolgen.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem das Schuldanerkenntnis verfasst wurde?

Zunächst sollte das Schuldanerkenntnis handschriftlich vom Schuldner unterzeichnet werden. Anschließend kann das Anerkenntnis an den Gläubiger überreicht werden. Dabei ist es wichtig, dass der Gläubiger das Anerkenntnis empfängt, um die rechtliche Bindung zu bestätigen.

Eine Kopie des Schuldanerkenntnisses sollte für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden. Dies hilft, um zukünftige Missverstände zu vermeiden.

Nachdem die Formalitäten erfüllt wurden, können Fristen für die Erfüllung gesetzt werden, eine Ratenzahlung oder Einmalzahlung vereinbart werden.

Hinweis: Sollte der Schuldner die vereinbarten Zahlungen nicht leisten, kann der Gläubiger überlegen, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Forderung durchzusetzen.


Welche Dokumente sollten einem Schuldanerkenntnis als Anlage beigefügt werden?

Dem Schuldanerkenntnis können folgende Dokumente als Anlage beigefügt werden:

  • Forderungsaufstellung: Eine detaillierte Aufstellung der bestehenden Forderungen, die den Hintergrund der Schuldanerkennung erläutert.
  • Rechnungen oder Belege: Kopien der Rechnungen oder sonstigen Belege, die die Schuld belegen. Diese Dokumente dienen als Nachweis für die Forderung und helfen, Unklarheiten zu vermeiden.
  • Haftbescheinigung: Falls relevant, kann eine Haftbescheinigung beigefügt werden, die die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nachweist, insbesondere wenn dies für den Kontext der Schuldenbeherrschung erforderlich ist.
  • Vereinbarungen oder Verträge: Jegliche bestehende Vereinbarungen oder Verträge, die die Argumentation des Schuldanerkenntnisses unterstützen, sollten ebenfalls beigefügt werden.

Es ist wichtig, dass alle Anlagen klar und übersichtlich sind, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.


Welche Kosten entstehen bei einem Schuldanerkenntnis?

Die Kosten, die bei einem Schuldanerkenntnis entstehen können, variieren je nach Art des Schuldanerkenntnisses und den beteiligten Parteien. Hier sind einige mögliche Kostenfaktoren:

  • Notarkosten: Wenn das Schuldanerkenntnis notariell beglaubigt werden soll, fallen Notarkosten an. Diese richten sich nach der Höhe der zu beurkundenden Schuld und den jeweiligen Gebührenordnungen.
  • Gebühren für die Erstellung: Bei einem Schuldanerkenntnis, das von einem Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen erstellt wird, können ebenfalls Gebühren anfallen. Diese Kosten sind in der Regel mit den allgemeinen Gebühren für Dienstleistungen verbunden.
  • Sonstige Verwaltungsgebühren: Es können auch Gebühren für die Eintragung in bestimmte Register oder für die Erstellung von Urkunden entstehen, je nach den Umständen des Einzelfalls.
  • Verfahrenskosten: Wenn das Schuldanerkenntnis Teil eines gerichtlichen Verfahrens ist, können weitere Kosten für das Gerichtsverfahren und die Vollstreckung hinzukommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die genauen Kosten stark variieren können, je nachdem, ob das Schuldanerkenntnis schriftlich, notariell oder nicht notariell geregelt wird, und welche zusätzlichen rechtlichen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.


Muss ein Schuldanerkenntnis notariell beglaubigt werden?

Nein, ein Schuldanerkenntnis muss nicht notariell beglaubigt werden. Es besteht aber die Möglichkeit der notariellen Beurkundung. Mit einer notariellen Schuldanerkenntnis kann der Schuldner die Forderung nicht mehr bestreiten, ggf. kann er sich auch gegen eine Vollstreckung aus diesem Dokument nicht mehr wehren.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf das Schuldanerkenntnis anwendbar?

  • allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
  • § 212 BGB
  • § 397 Abs. 2 BGB
  • § 780 BGB
  • § 781 BGB
  • § 416 ZPO
  • Handlesgesetzbuch (HGB).


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