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Schuldschein

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Was ist ein Schuldschein?

Der Schuldschein ist eine Urkunde, die als Nachweis für eine Schuldverpflichtung (z. B. Geldschuld) dient.

Diese Urkunde wird vom Schuldner ausgestellt und bestätigt das Bestehen einer Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger. Der Schuldschein ist das Gegenstück zu einer Quittung.


Was ist der Unterschied zwischen einem Schuldschein und einer Quittung?

Ein Schuldschein belegt das Bestehen einer Schuld. Eine Quittung bestätigt hingegen, dass eine Person Geld erhalten hat. Sie dient also als Nachweis für eine bereits erbrachte Zahlung.


Wann sollte ein Schuldschein verfasst werden?

Ein Schuldschein sollte also immer dann verfasst werden, wenn ein Schuldverhältnis besteht (z. B. aufgrund eines Darlehensvertrages), in dem Geld geschuldet wird.


Welche Art von Schuldscheinen gibt es?

Der Schuldschein ist selbst eine Urkunde, die aufgrund eines anderen Schuldverhältnisses ausgestellt wird. Weitere Dokumente, die im Rahmen eines Schuldscheins relevant sein können, sind z. B.:

  • Privater Darlehensvertrag: Vereinbarung über das Gewähren eines Privatdarlehens.
  • Quittung: Nachweis für eine bereits erbrachte Zahlung.


Welchen Inhalt hat ein Schuldschein?

Ein Schuldschein muss bestimmte Informationen enthalten, um rechtskräftig zu sein; diese sind z. B.:

  • Name und Vorname des Schuldners und Gläubigers,
  • Vollständige Adressen sowie
  • Nummern der Personalausweise.
  • Unterschriften des Gläubigers und des Schuldners.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Schuldschein im Eigentum des Gläubigers.


Was kann nicht in einem Schuldschein geregelt werden?

Nicht im Schuldschein muss der Grund oder Anlass für die Geldleihe sein. Es spielt keine Rolle, ob der Schuldner damit ein Kraftfahrzeug oder eine Wohnung finanzieren möchte.


Welche Voraussetzungen hat ein Schuldschein?

Ein Schuldschein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtskräftig zu sein:

  • Eigenhändige Unterschrift des Schuldners: Der Schuldschein muss von dem Schuldner bzw. Kreditnehmer eigenhändig unterschrieben sein.
  • Inhalt der Schuld: Der Inhalt der Schuld muss ausführlich ausgewiesen werden (z. B. mit Angabe der geschuldeten Summe, Zinsen).


Kann ein Schuldschein mündlich abgeschlossen werden?

Nein, der Schuldschein sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Nur so kann er auch als eine Urkunde wirken. Obwohl Darlehensverträge auch mündlich abgeschlossen werden können, sollte der Schuldschein verschriftlicht werden. Der Schuldner kann z. B., wenn kein schriftlicher Beweis besteht, einfach behaupten, dass das Darlehen ein Geschenk war.


Wer kann einen Schuldschein verfassen?

Ein Schuldschein kann grundsätzlich von jeder Person erstellt werden, die eine Schuld anerkennt. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können also einen Schuldschein erstellen.


Kann ein Schuldschein verjähren?

Ein Schuldschein kann verjähren. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schuldschein ausgestellt und die Forderung anerkannt wurde.

Es gibt jedoch Umstände, die diese Frist hemmen oder unterbrechen können.

Beispielsweise kann eine Hemmung eintreten, wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, oder eine Unterbrechung durch das Erwirken eines gerichtlichen Mahnbescheids seitens des Gläubigers. Letztendlich endet die Verjährung drei Monate nach Ende der Hemmung.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Schuldschein ausgefüllt wurde?

Nachdem alle Angaben gemacht wurden, muss der Schuldschein handschriftlich oder maschinell verfasst und von beiden Parteien unterschrieben werden.

Sind Zeugen bei der Verfassung des Schuldscheins anwesend, dann sollten diese auch handschriftlich in Druckbuchstaben unterschreiben.

Gläubiger und Schuldner sollten beide eine Kopie des Schuldscheins sorgfältig aufbewahren. Dies ist wichtig, falls es zu Streitigkeiten kommt oder der Schuldschein als Beweismittel benötigt wird.

Hinweis: Der Gläubiger behält den Schuldschein normalerweise so lange, bis die Schuld vollständig beglichen wurde.


Welche Dokumente sollten dem Schuldschein als Anlage beigefügt werden?

Der Schuldschein selbst enthält alle notwendigen Informationen, d. h. es ist in der Regel nicht notwendig, zusätzliche Dokumente als Anlage beizufügen.

Hinweis: Sind Gläubiger und Schuldner sich nicht persönlich bekannt, können Kopien der Personalausweise z. B. beigefügt werden.

 

Sollte der Schuldschein notariell beglaubigt werden?

Der Schuldschein ist ohne eine Beglaubigung gültig. Für die Beweiskraft als Urkunde ist es also ausreichend, wenn der Schuldschein vom Schuldner und Gläubiger eigenhändig unterschrieben ist. Es ist jedoch möglich, zusätzlich den Schuldschein notariell beglaubigen zu lassen.

Die notarielle Beglaubigung bestärkt die Rechtskraft der Urkunde, wodurch sie im Falle von Rechtsstreitigkeiten einfacher durchgesetzt werden kann.


Welche Kosten entstehen bei einem Schuldschein?

Bei der Verfassung des Schuldscheins entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten. Es können Kosten entstehen, wenn die Urkunde notariell beglaubigt werden soll.


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf den Schuldschein anwendbar?

Schuldscheine sind durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO):

  • § 371 BGB: Herausgabepflicht des Schuldners, wenn die Forderung beglichen ist.
  • § 781 BGB: Schuldschein gilt als Schuldanerkenntnis; Schriftform.
  • § 952 Abs. 1 BGB: Eigentum am Schuldschein steht dem Gläubiger zu.
  • § 398 BGB: Möglichkeit der Übertragung des Schuldscheins durch eine Forderungsabtretung.
  • § 416 ZPO: Schuldschein hat durch eigenhändige Unterschrift formelle Beweiskraft.


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