Arbeitsverträge dienen dazu die Rechte und Pflichten, zu welchen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereit erklären, vertraglich festzulegen. Es ist daher wissenswert, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsverträge existieren.
Der Arbeitsvertrag ist darauf gerichtet, dass der Arbeitnehmer entgeltlich, unselbständig und abhängig für den Arbeitgeber tätig ist. Es gibt ihn in verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Ausprägungen, u. a. in Abhängigkeit davon, welchen Aufgabenbereich der Arbeitnehmer übernimmt und in welchem Umfang er für den Arbeitgeber tätig ist.
Es wird unter anderem unterschieden zwischen:
1. Unbefristeten Arbeitsverträgen
2. Befristeten Arbeitsverträgen
3. Minijob/450-Euro-Job
4. Vertrag mit freien Mitarbeitern
6. Probearbeitsverhältnis
Das Ziel dieses Guides ist es, Ihnen die einzelnen Modelle vorzustellen, sodass Sie selbstsicher und zuversichtlich entscheiden können, welcher Arbeitsvertrag der richtige für Sie, als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag liegt dann vor, wenn die Laufzeit des Vertrages unbestimmt ist. Das bedeutet, dass der Vertrag nur mit einer Kündigung von eine der beiden Vertragsparteien beendet werden kann. Der unbefristete Arbeitsvertrag ist gerade für junge Berufseinsteiger ein großes Ziel. Anstatt von einer befristeten Stelle in die nächste zu springen, ist ein unbefristeter Vertrag etwas Langfristiges und es kann mit der Zukunftsplanung begonnen werden.
Befristete Arbeitsverträge müssen nicht gekündigt werden. Sie laufen über/bis zu maximal 2 Jahren. Anschließend kann es zu einer Kettenbefristung kommen. Der befristete Arbeitsvertrag kann dann höchstens 3 Mal verlängert werden.
Zu beachten ist auch, dass der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen und die befristete Verlängerung eines Arbeitsvertrages nur ausnahmsweise zulässig sind. Es muss sich entweder um eine Neueinstellung handeln oder es muss ein anerkannter Sachgrund vorliegen.
Vorteil für Arbeitgeber:
Flexibilität was den Bedarf an Arbeitskräften angeht.
In Deutschland üben etwa fünf Millionen Menschen eine geringfügige Beschäftigung aus. Dazu kommen noch einmal rund 2,25 Millionen Beschäftigte, die einen Minijob als Nebentätigkeitausüben. Der 450 Euro Job hat sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt fest etabliert und auch in anderen Ländern wie Österreich werden vergleichbare Beschäftigungsmodelle angeboten.
Ein Minijob-Arbeitsvertrag regelt eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlich maximalen Lohn von 450 Euro.
Zwei Arten von Minijobs:
1) 450-Euro-Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Der Minijobber kann parallel mehrere Minijobs wahrnehmen, darf aber insgesamt nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
2) Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Der Minijobber darf im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeiten – die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle.
Vorteile:
Für Arbeitgeber: zahlen zwar pauschal Kranken- und Rentenversicherung, müssen jedoch weniger Kosten aufwenden als für Festangestellte.
Für Arbeitnehmer: auf das Gehalt fallen keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern an --> Bruttoverdienst entspricht dem Nettogehalt, eignet sich gut als Nebentätigkeit, um das Gehalt aufzubessern.
Nachteile:
Für Arbeitnehmer: der Vorteil keine Steuern zu zahlen, ist gleichzeitig auch der Nachteil!
--> Arbeitnehmer zahlen nichts in die Sozialkasse ein und sind daher auch nicht kranken- oder pflegeversichert.
--> keine Einzahlung in die Rentenkassen, daher geringfügige Rentenansprüche für das Alter.
Statt eigene Mitarbeiter einzustellen, bedienen sich Unternehmen gerne Zeitarbeitskräften oder freier Mitarbeiter. Zeitarbeitskräfte werden über eine Zeitarbeitsfirma, bei der die Arbeitskräfte beschäftigt sind, ausgeliehen. Üblicherweise handelt es sich um definierte Berufe und Tätigkeiten, wie Controlling, Call-Center, Wachdienste u.ä.
Vorteile:
Für freien Mitarbeiter: Entscheidungsfreiheit über Aufträge, Flexibilität, Abwechslung, etc.
Für Arbeitgeber: bedarfsgerechte Planung, geringere Kosten (keine Sozialabgaben für freien Mitarbeiter), keine Kündigungsfrist.
Nachteile:
Für freien Mitarbeiter: kein bezahlter Urlaub, Versicherung muss selbst getragen werden, kein festes Gehalt.
Für Arbeitgeber: unsichere Verfügbarkeit, nicht Teil des Teams (oder nur schwer), wiederholtes Anlernen/Einarbeiten.
Ein Praktikumsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Praktikanten und einer Praktikumsstelle über eine vorübergehende Tätigkeit in einem Betrieb zum Erwerb praktischer Kenntnisse. Das Praktikumsverhältnis ist eine Art Arbeitsverhältnis auf Zeit, welches jedoch vorrangig einem Ausbildungszweck dient.
Probezeitverhältnis oder sogenannte Probezeitvereinbarungen diesen dem wechselseitigen näheren Kennenlernen der Vertragsparteien. Im Mittelpunkt des Probearbeitsverhältnisses stehen deshalb die Möglichkeiten einer stets schnellen und einfachen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall, dass eine der Parteien (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) nicht zufrieden ist.
Zwei Möglichkeiten ein Probearbeitsverhältnis zu vereinbaren:
1) Es wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer bestimmten Zeitspanne (z.B. 6 Monate) als Probezeit. In dieser Probezeit gelten gesetzlich kürzere Kündigungsfristen (s. § 622 Abs. 3 BGB). Nach Ablauf dieser Probezeit läuft das Arbeitsverhältnis mit normalen Kündigungsfristen weiter, sofern bereits nicht in der Probezeit gekündigt wurde.
2) Es wird ein befristeter Arbeitsvertrag zum spezifischen Zwecke der Erprobung geschlossen. Diese Variante wird auch echtes Probearbeitsverhältnis genannt. Dieses Arbeitsverhältnis läuft dann mit Erreichen des beschlossenen Endtermins ab.
Es gibt eine Vielzahl an Arbeitsverträgen und -modellen. Hoffentlich hat Ihnen diese Übersicht geholfen, sich für den richtigen zu entscheiden.