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Ein Arbeitsverhältnis kann befristet werden, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Welche Gründe unter anderem in Betracht kommen, ist dem Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu entnehmen. Liegt jedoch kein sachlicher Grund vor, kann ein Arbeitsverhältnis zwar auch befristet werden, allerdings nur unter engen Voraussetzungen.
Sobald die sachgrundlose Befristung den Zeitrahmen von 48 Monaten (bei Unternehmen, die weniger als 4 Jahre alt ist) oder 24 Monaten (bei Unternehmen, die seit über 4 Jahren bestehen) erlangt hat, ist eine erneute sachgrundlose Befristung grundsätzlich unzulässig.
Dies bedeutet:
Beispiel: Arbeitnehmer A ist seit 20 Monaten beim Unternehmen U, welches seit 5 Jahren existiert, eingestellt. Bei seinem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen sachgrundlos befristeten Vertrag. Während dieser 20 Monate wurde A's sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag bereits 2 Mal verlängert.
--> Dies bedeutet, dass das Unternehmen U den befristeten Arbeitsvertrag nur noch 1 Mal um 4 Monate verlängern darf.
Nachdem die Vorlage den Fragen entsprechend ausgefüllt wurde, sollte es in zweifacher Ausführung ausgedruckt werden. Beide Exemplare sollten jeweils vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben werden. Anschließend erhält jede Partei ein Exemplar.
Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mindestlohngesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Urheberrechtsgesetz, Nachweisgesetz.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Welcher Arbeitsvertrag ist der richtige für mich?
Land: Deutschland