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Kaufvertrag - Inventar Gewerbebetrieb

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Was ist ein Kaufvertrag über das Inventar eines Gewerbebetriebs?

Dieser Kaufvertrag wird über das Inventar eines Gewerbebetriebs abgeschlossen, meist zwischen einem Mieter (Verkäufer) und seinem Nachmieter oder Vermieter (Käufer).

Er ist sowohl für die Fälle geeignet, wo Gewerberäume (z. B. Restaurant, Gaststätte oder Ladengeschäfte) auch zugleich vom Käufer des Inventars übernommen werden als auch bei einem Kauf und Mitnahme in einen anderen Betrieb.

Beachte: Der Vertrag kann also daran gebunden werden, dass der Käufer des Inventars auch zugleich einen Miet- oder Pachtvertrag mit dem Vermieter (nicht Vormieter) bzw. Verpächter vereinbart.


Wann sollte ein Kaufvertrag abgeschlossen werden?

Bei der Gewerberaummiete oder der Gaststättenpacht ist die Übernahme der Einrichtungen und des Inventars, das sich noch in den Räumen befindet, oft gewünscht. Daher werden solche Verträge oft Hand in Hand mit einem neuen Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen. Die gesonderte Vereinbarung eines Kaufvertrags schafft zusätzliche Rechtssicherheit für beide Parteien.

Beachte: Eingebaute Gegenstände könnten ggf. bereits in das Eigentum des Vermieters übergegangen sein. Daher sollte der Kauf eines Inventars nicht ohne Absprache mit dem Vermieter/Verpächter erfolgen. Dies sollte vor Abschluss des Vertrags mit dem Vermieter geklärt werden.


Welche Arten von Kaufverträgen gibt es?

Dieser Kaufvertrag ist eine Sonderform des allgemeinen Kaufvertrages. Er kommt in den meisten Fällen zustande, wenn ein bestehender Mietvertrag gekündigt wird und dadurch ein neuer Mieter oder der Vermieter die Gewerberäume übernimmt und das Inventar kauft, welches in den Räumen verbleibt. Weitere Dokumente, die relevant sein könnten, sind folgende:


Welchen Inhalt hat ein Kaufvertrag?

Der Inhalt des Kaufvertrags sollte folgende wesentliche Punkte umfassen:

  • Persönliche Daten der Vertragsparteien: In dem Vertrag sollte genau angegeben werden, wer die Vertragsparteien sind (vollständige Namen) und wo die Vertragsparteien wohnen (genaue Anschriften).
  • Gegenstand des Kaufvertrages: Diese können z. B. Einbauküchen, Einbaugeräte oder Einrichtungsmöbel (z. B. Serviertische, Stühle) sowie Gewerbe- und Elektrogeräte (z. B. Waschmaschine, Spülmaschine) sein.
  • Beschreibung des Inventars: Die Objekte befinden sich größtenteils in einem gebrauchten Zustand, daher ist es wichtig, dass der Zustand der Objekte genau beschrieben wird.
  • Gewährleistung: Bei einer mangelhaften Lieferung hat ein Käufer in der Regel innerhalb von zwei Jahren das Recht, eine Reparatur oder einen Ersatz zu fordern. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe beziehungsweise der Lieferung des gekauften Gegenstandes. Sind beide Parteien aber Privatpersonen und die Objekte gebraucht, kann ein Gewährleistungsausschluss meist vereinbart werden.


Was bedeutet Gewährleistungsabschluss bei einem Kaufvertrag?

Beim Gewährleistungsabschluss in einem Kaufvertrag über das Inventar eines Gewerbebetriebs handelt es sich um die Regelung der Gewährleistungspflichten im Zusammenhang mit dem gekauften Inventar.

Die Gewährleistung besagt, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass das verkaufte Inventar zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist und für die vereinbarte Verwendung geeignet ist. Wenn innerhalb einer bestimmten Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, muss der Verkäufer diese Mängel beheben oder für Ersatz sorgen.

Die genauen Bedingungen der Gewährleistung, wie die Länge der Gewährleistungsfrist und welche Mängel abgedeckt sind, werden üblicherweise im Kaufvertrag festgelegt.


Kann die Gewährleistung bei einem Kaufvertrag ausgeschlossen werden?

Ja, die Gewährleistung kann bei einem Kaufvertrag über das Inventar eines Gewerbebetriebs unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss der Gewährleistung muss jedoch explizit im Kaufvertrag vereinbart werden. In diesem Vertrag ist der Gewährleistungsausschluss eingebaut.

Es ist wichtig, dass der Gewährleistungsausschluss klar und deutlich im Vertrag festgehalten wird, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Hinweis: Es ist sinnvoll, im Falle eines Gewährleistungsausschlusses andere Regelungen wie insbesondere eine genaue Beschreibung des Inventars und eine Prüfungsmöglichkeit vor Vertragsabschluss zu berücksichtigen.


Welche Voraussetzungen hat der Abschluss eines Kaufvertrags?

Ein Kaufvertrag über das Inventar eines Gewerbebetriebs hat grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

  • Eigentum: Die Person, die die Gegenstände verkauft, muss auch Eigentümer der Gegenstände sein (Verfügungsmacht über die Gegenstände).
  • Preis: Der Preis für die Gegenstände sollte angemessen sein. Ist der Kaufpreis 50 % über dem tatsächlichen Wert des Gegenstands, wird dies als unangemessen angesehen.
  • Gültiger Mietvertrag: Der Kaufvertrag über Inventar wird z. B. nur vereinbart, wenn ein neuer entsprechender Mietvertrag abgeschlossen wird (mit Vermieter und neuer Nachmieter) oder wenn der bestehende Mietvertrag zu Ende geht und der Vermieter die Wohnung zurücknimmt.
  • Schriftform: Der Abschluss der Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.


Was sind die nächsten Schritte, nachdem der Kaufvertrag ausgefüllt wurde?

Der Vertrag sollte entsprechend ausgefüllt und ausgedruckt werden. Da es sich um einen Kaufvertrag, also um eine Einigung handelt, sollte das Dokument vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden. Jede Partei hat zudem ein Anrecht auf eine Kopie der Vereinbarung. Diese sollte sorgfältig aufbewahrt werden.


Welche Dokumente sollten dem Kaufvertrag als Anlage beigefügt werden?

Die Dokumente, die einem Kaufvertrag als Anlage beigefügt werden können, sind abhängig von den spezifischen Bedingungen der Vereinbarung und den beteiligten Parteien. Mögliche Dokumente können sein:

  • Beschreibung der Objekte / Zustandsbeschreibung
  • Zahlungsbelege bzw. Rechnungen
  • Unterlagen zu den Garantien der Hersteller
  • Bedienungsanleitungen


Welche Vorschriften und​​ Gesetze sind auf einen Kaufvertrag anwendbar?

Anwendbares Recht ist das Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB und das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.


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