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Letzte Änderung: Vor 2 Wochen
Verfügbare Formate: Word und PDF
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Die Vorlage ausfüllenDieser Kaufvertrag wird über das Inventar eines Gewerbebetriebs abgeschlossen, meist zwischen einem Mieter (Verkäufer) und seinem Nachmieter oder Vermieter (Käufer).
Er ist sowohl für die Fälle geeignet, wo Gewerberäume (z. B. Restaurant, Gaststätte oder Ladengeschäfte) auch zugleich vom Käufer des Inventars übernommen werden als auch bei einem Kauf und Mitnahme in einen anderen Betrieb.
Beachte: Der Vertrag kann also daran gebunden werden, dass der Käufer des Inventars auch zugleich einen Miet- oder Pachtvertrag mit dem Vermieter (nicht Vormieter) bzw. Verpächter vereinbart.
Bei der Gewerberaummiete oder der Gaststättenpacht ist die Übernahme der Einrichtungen und des Inventars, das sich noch in den Räumen befindet, oft gewünscht. Daher werden solche Verträge oft Hand in Hand mit einem neuen Miet- oder Pachtvertrag abgeschlossen. Die gesonderte Vereinbarung eines Kaufvertrags schafft zusätzliche Rechtssicherheit für beide Parteien.
Beachte: Eingebaute Gegenstände könnten ggf. bereits in das Eigentum des Vermieters übergegangen sein. Daher sollte der Kauf eines Inventars nicht ohne Absprache mit dem Vermieter/Verpächter erfolgen. Dies sollte vor Abschluss des Vertrags mit dem Vermieter geklärt werden.
Dieser Kaufvertrag ist eine Sonderform des allgemeinen Kaufvertrages. Er kommt in den meisten Fällen zustande, wenn ein bestehender Mietvertrag gekündigt wird und dadurch ein neuer Mieter oder der Vermieter die Gewerberäume übernimmt und das Inventar kauft, welches in den Räumen verbleibt. Weitere Dokumente, die relevant sein könnten, sind folgende:
Der Inhalt des Kaufvertrags sollte folgende wesentliche Punkte umfassen:
Beim Gewährleistungsabschluss in einem Kaufvertrag über das Inventar eines Gewerbebetriebs handelt es sich um die Regelung der Gewährleistungspflichten im Zusammenhang mit dem gekauften Inventar.
Die Gewährleistung besagt, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass das verkaufte Inventar zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist und für die vereinbarte Verwendung geeignet ist. Wenn innerhalb einer bestimmten Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, muss der Verkäufer diese Mängel beheben oder für Ersatz sorgen.
Die genauen Bedingungen der Gewährleistung, wie die Länge der Gewährleistungsfrist und welche Mängel abgedeckt sind, werden üblicherweise im Kaufvertrag festgelegt.
Ja, die Gewährleistung kann bei einem Kaufvertrag über das Inventar eines Gewerbebetriebs unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss der Gewährleistung muss jedoch explizit im Kaufvertrag vereinbart werden. In diesem Vertrag ist der Gewährleistungsausschluss eingebaut.
Es ist wichtig, dass der Gewährleistungsausschluss klar und deutlich im Vertrag festgehalten wird, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Hinweis: Es ist sinnvoll, im Falle eines Gewährleistungsausschlusses andere Regelungen wie insbesondere eine genaue Beschreibung des Inventars und eine Prüfungsmöglichkeit vor Vertragsabschluss zu berücksichtigen.
Ein Kaufvertrag über das Inventar eines Gewerbebetriebs hat grundsätzlich folgende Voraussetzungen:
Der Vertrag sollte entsprechend ausgefüllt und ausgedruckt werden. Da es sich um einen Kaufvertrag, also um eine Einigung handelt, sollte das Dokument vom Käufer und Verkäufer unterschrieben werden. Jede Partei hat zudem ein Anrecht auf eine Kopie der Vereinbarung. Diese sollte sorgfältig aufbewahrt werden.
Die Dokumente, die einem Kaufvertrag als Anlage beigefügt werden können, sind abhängig von den spezifischen Bedingungen der Vereinbarung und den beteiligten Parteien. Mögliche Dokumente können sein:
Anwendbares Recht ist das Mietrecht nach §§ 535 ff. BGB und das Kaufrecht nach §§ 433 ff. BGB, wie auch die allgemeinen Vorschriften des BGB.
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Kaufvertrag - Inventar Gewerbebetrieb - Muster Word PDF
Land: Deutschland