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Widerspruch gegen unzumutbare Kündigung des Mietvertrags

Letzte Änderung Letzte Änderung 18.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 18.09.2024

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Mit dieser Vorlage kann ein Widerspruch gegen eine unzumutbare Kündigung eines Mietvertrags erstellt werden. Wenn ein Mieter eine gültige Kündigung erhält, kann ihn das in einer Situation treffen, in der ein Umzug für ihn unzumutbar ist.

In diesem Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass er sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen kann. Egal, ob es wegen der wirtschaftlichen Lage oder der familiären Situation unzumutbar ist, oder es sich schwierig zeigt, zeitnah einen Umzug zu bewerkstelligen, mit diesem Muster kann ein Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt werden.

Allerdings sollte beachtet werden, dass nicht jede Begründung auch wirksam durchgesetzt werden kann!


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Der Erfolg des Widerspruchs hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab. Da individuell nachgeprüft werden muss, ob ein Umzug für die Mieter wirklich eine unzumutbare Härte darstellt oder kein vergleichbarer Ersatzwohnraum gefunden werden kann, sollte die Lage genau beschrieben werden. Mögliche Gründe sind zum Beispiel:

  • Angemessene Mieträume zu erträglichen Wohnbedingungen wurden nicht gefunden;
  • Kind schließt seine Schule ab; Umzug ausgeschlossen und daher unzumutbar;
  • Fortgeschrittene Schwangerschaft;
  • Schwerkranke Kinder bzw. Familienmitglieder;
  • Hohes Alter bzw. langjähriges Bewohnen eines Mietobjekts (und daher ist der Umzug unzumutbar);
  • Mieter befindet sich am Ende einer Ausbildung oder des Studiums (Staatsexamen usw.)


Daneben sind natürlich auch andere Konstellationen möglich. Generell wird die unzumutbare Härte folgendermaßen definiert:

"Eine unzumutbare Härte ist dann gegeben, wenn dem Mieter aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Beschaffung angemessenen Ersatzmietraums zu zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist."


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Das Formular sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt werden und dann an den Vermieter versandt werden. Außerdem sollte das Dokument vom Mieter unterschrieben werden. Nur so ist der Widerspruch auch rechtskräftig. Um nachweisen zu können, dass der Widerspruch wirksam zugegangen ist, sollte dieses Schreiben per Einschreiben versandt werden.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die §§ 535 ff. BGB (Mietrecht).


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