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Letzte Änderung: 15.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 1 bis 2 Seiten
Die Vorlage ausfüllenMit der Kündigung eines Vermieters kann ein Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Es gelten für eine ordentliche und außerordentliche Kündigung unterschiedliche Voraussetzungen. Diese Vorlage richtet sich an Vermieter, die einen Mietvertrag kündigen wollen.
Grundsätzlich ist zwischen der ordentlichen Kündigung (mit Fristsetzung) und der außerordentlichen Kündigung (ohne Fristsetzung) zu unterscheiden.
Ordentliche Kündigung: Möchte der Vermieter ordentlich kündigen, kann er dies nur tun, wenn einen wichtigen Grund dafür hat. Grundsätzlich kann der Vermieter in folgenden Fällen ordentlich kündigen:
Außerordentliche Kündigung: Im Gegensatz zu Mietern haben es Vermieter schwerer, wenn sie einen Mietvertrag kündigen wollen. Sie brauchen immer einen besonderen Grund. Fristlose Kündigungen sind sogar nur möglich, wenn sich der Mieter etwas Schwerwiegendes zuschulden kommen lassen hat. Generell sind folgende Gründe anerkannt:
Bevor fristlos gekündigt werden kann, muss der Mieter in der Regel abgemahnt worden sein. Die Mahnung soll dem Mieter die Möglichkeit geben, sein Fehlverhalten nachzubessern.
Hinweis: Es kann auch sinnvoll sein, anstatt einer Kündigung, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Mit diesem Vertrag können die Einzelheiten der Kündigung vertraglich festgelegt werden.
Grundsätzlich muss der Mieter stets abgemahnt werden, wenn das Verhalten einen Kündigungsgrund darstellt. Eine Mahnung ist nur in folgenden Fällen entbehrlich:
In allen anderen Fällen sollte der Mieter vom Vermieter zuvor abgemahnt werden, insbesondere wenn folgende wichtige Gründe vorliegen:
Eine Kündigung sollte folgende Informationen zum Inhalt haben:
Die Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter hat bestimmte Voraussetzungen, wie z. B.:
Beachte: Es ist wichtig, dass der Vermieter bei einer Kündigung die gesetzlichen Vorschriften einhält und die Kündigung angemessen begründet. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sollten schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine fristlose oder fristgerechte Beendigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
Bei der ordentlichen Kündigung bestimmt sich die Frist entweder nach der individuellen Vereinbarung im Mietvertrag oder nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nach den gesetzlichen Vorschriften beträgt die Kündigungsfrist bei Kündigungen, die vom Vermieter ausgehen:
Der Vermieter hat also gemäß den gesetzlichen Vorschriften längere Kündigungsfristen – je nach Dauer des Mietverhältnisses – zu beachten.
Bei einer außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter aufgrund von schwerwiegenden Gründen wie zum Beispiel Zahlungsverzug des Mieters gelten besondere Regelungen.
Der Vermieter muss bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung keine Kündigungsfrist einhalten, da sie sofort wirksam wird. Der Vermieter muss jedoch die Kündigung schriftlich begründen und die außerordentliche Kündigung muss aus einem wichtigen Grund erfolgen.
Nachdem der Mietvertrag ausgefüllt wurde, muss die Kündigung vom Vermieter unterzeichnet werden und dem Mieter ordnungsgemäß zugestellt werden.
Die Zustellung kann persönlich, per Einschreiben oder durch Einwurf-Einschreiben erfolgen. Wichtig ist, dass der Nachweis der Zustellung erbracht werden kann.
Der Mieter hat nach Erhalt der Kündigung die Möglichkeit, der Kündigung zuzustimmen oder einen Widerspruch einzulegen. Möchte der Mieter der Kündigung widersprechen, müssen gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Falls die Kündigung wirksam wird und das Mietverhältnis endet, muss geregelt werden, wie die Mieträume übergeben werden (z. B. Wohnungsübergabe, Rückzahlung der Kaution und der Erstellung des Übergabeprotokolls).
Bei der Kündigung eines Mietvertrages entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten.
Für den Mietvertrag gelten maßgeblich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, genauer z. B.:
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Guides, um Ihnen zu helfen
Kündigung durch einen Vermieter - Mietrecht - Muster
Land: Deutschland