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Letzte Änderung: 19.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
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Die Vorlage ausfüllenMit der Wirderufserklärung kann der Vollmachtgeber eine zuvor erteilte Vollmacht widerrufen. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Willenserklärung des Vollmachtgebers.
Grundsätzlich kann eine Vollmacht für verschiedenste Rechtsgeschäfte erteilt, werden solange sie nicht höchstpersönlich sind. Hierbei handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die ausschließlich von der betroffenen Person durchgeführt werden dürfen (z.B. Eheschließung oder Errichtung eines Testaments).
Folgende Vollmachten können z.B. erstellt werden:
Unbedingt zu beachten ist, dass der Widerruf nur dann wirksam ist, wenn die Vollmacht auch gegenüber demjenigen widerrufen wird, gegenüber dem sie ursprünglich erteilt wurde. Grundsätzllich sollte der Widerruf einer Vollmacht schriftlich erfolgen.
Wurde die Vollmacht gegenüber Dritten (z.B. Geschäftspartnern) erteilt, dann muss sie auch gegenüber diesen Dritten widerrufen werden (sog. Außenvollmacht).
Wurde die Vollmacht hingegen gegenüber dem Bevollmächtigten selbst erteilt, so muss der Widerruf auch an den Bevollmächtigten erklärt werden (sog. Innenvollmacht).
Ein Widerruf ist wichtig, um Probleme einer Rechtsscheinsvollmacht zu verhindern. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Widerruf einer Vollmacht gegenüber dem Vollmachtnehmer sowie gegenüber dem Dritten wirksam ist. Dritte, die von der Vollmacht betroffen sein könnten (z.B. Geschäftspartnern), können informiert werden, dass die Vollmacht entzogen wurde, um einen MIssbrauch der Vollmacht zu vermeiden.
Anschließend kann auch eine erteilte Vollmachtsurkunde zurückgefordert werden. Die Originalurkunde kann dann vernichtet werden.
Zum Widerruf berechtigt ist grundsätzlich der Vollmachtgeber, also die Person, welche die Vollmacht erteilt hat.
Schwieriger wird es, wenn der Vollmachtgeber inzwischen nicht mehr geschäftsfähig ist. Dann kann er keine wirksamen Willenserklärungen, also auch keine Widerrufserklärung, mehr abgeben. In diesen Fällen kann eine Betreuung beim Betreuungsgericht angeregt werden. Der Betreuuer kann, sofern er zur Vermögenssorge berechtigt ist, die Vollmacht im Namen des Betroffenen widerrufen.
Die Vollmacht kann sowohl mündlich als auch schriftlich widerrufen werden. Um im Falle einer anschließenden (gerichtlichen) Streitigkeit über die Wirksamkeit des Widerrufs beweisen zu können, dass die Vollmacht tatsächlich widerrufen wurde, sollte der Widerruf schriftlich erfolgen.
Die unterschriebene Widerrufserklärung kann dann dem Vollmachtnehmer zugeschickt bzw. ausgehändigt werden. Falls erforderlich, kann die Widerrufserklärung anschließend auch an Dritte (z.B. Geschäftspartner) übersandt werden.
Auf den Widerruf einer Vollmacht sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 168 ff.) anwendbar.
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Guides, um Ihnen zu helfen
Widerruf einer Vollmacht - Muster, Vorlage Word und PDF
Land: Deutschland