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Letzte Änderung: 13.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 3 bis 5 Seiten
Die Vorlage ausfüllenEin Werkstudentenvertrag ist eine spezielle Form des Arbeitsvertrages und wird in der Regel dann benötigt, wenn der neue Mitarbeiter ein Studierender ist.
Zunächst besteht natürlich die Möglichkeit einen regulären Arbeitsvertrag abzuschließen. Für Studierende eignet sich insbesondere ein Arbeitsvertrag in Teilzeit. Soll lediglich ein Praktikumsverhältnis zum Erwerb von praktischen Berufskenntnissen erstellt werden, kann hierfür ein Praktikumsvertrag erstellt werden.
Handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen Selbstständigen bzw. Freiberufler, so sollte ein Vertrag über freie Mitarbeit geschlossen werden.
Je nach Branche unterscheidet sich die übliche Form des Arbeitsvertrages. Im Gegensatz zu Teilzeitbeschäftigten sind Werkstudenten lediglich dazu verpflichtet, Beiträge für die Rentenversicherung zu entrichten.
Nicht bei jedem Studierenden handelt es sich automatisch um einen Werkstudenten. Vielmehr gelten hierbei besondere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Der Studierende:
Der Werkstundentenvertrag ist dem Arbeitsvertrag in vielen Punkten sehr ähnlich. Dennoch enthält der Werkstundentenvertrag eine Reihe von Besonderheiten,:
Es gibt einige Angaben, die unbedingt in einen Werkstudentenvertrag aufgenommen werden sollten:
Fehlt es an einer der o.g. Regelungen im Arbeitsvertrag, so kommt stattdessen die gesetzliche Vorschrift hierzu zur Anwendung. Wurde z.B. keine Kündigungsfrist vereinbart, so regelt sich die Dauer der Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für das Zustandekommen von Werkstudentenverträgen gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, die aber durch das Arbeitsrecht modifiziert werden.
Bestimmte Einschränkungen ergeben sich etwa aus dem Verbot der Kinderarbeit oder der Beschäftigung von Müttern während der vor- und nachgeburtlichen Schutzfristen.
Die Vertragsfreiheit im Rahmen von Arbeitsverträgen wird zudem in vielfacher Hinsicht durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt.
Nein, grundsätzlich ist auch ein rein mündlicher Werkstudentenvertrag rechtlich wirksam. Bei einem befristeten Werkvertrag gibt es aber eine Besonderheit. Hier ist die Befristung schriftlich festzuhalten, ansonsten ist der Werkstudentenvertrag unwirksam.
In der Praxis kommt dies aber so gut wie nicht vor, da es regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten bereitet, rein mündlich getroffene Vereinbarungen zu beweisen. Es ist daher sinnvoll, den Werkstudentenvertrag schriftlich abzuschließen, um spätere Streitigkeiten über den Inhalt der Vereinbarungen so gut es geht zu vermeiden.
Der Werkstudent kann nur eine natürliche Person sein, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert ist.
Im Namen des Arbeitgebers handeln kann z.B. der jeweilige Geschäftsführer, Prokurist oder eine speziell dafür bevollmächtigte Person.
Sobald sich Arbeitgeber und Werkstudent über den Inhalt der zu treffenden Vereinbarungen einig sind, so ist der Arbeitsvertrag sowohl vom Werkstudent als auch vom Arbeitgeber zu unterschreiben.
Wichtig ist, sich die zu treffenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung genau durchzulesen und sich ausführlich Gedanken darüber zu machen, bevor man eine Entscheidung trifft. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages sind die getroffenen Vereinbarungen für beide Seiten bindend, außer Sie verstoßen z.B. gegen gesetzliche Verbote. Einen Zeugen für den Abschluss des Vertrages braucht man nicht unbedingt.
Anschließend erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages. Dies ist wichtig für eventuelle Beweisfragen, falls es während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Werkstudent und Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag übereinstimmend zu ändern und zwar in Form eines sog. Änderungsvertrages. So können z.B. eine Gehaltserhöhung, eine Vereinbarung zur Anpassung der Arbeitszeit, eine Zusatzvereinbarung über Gleitzeit oder ein Änderungsvertrag über eine Versetzung des Arbeitnehmers vertraglich vereinbart werden.
Gibt es bestimmte Sondervereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie z.B. eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung oder bestimmte Richtlinien, so können diese als Kopie dem Arbeitsvertrag mit angehangen werden.
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Werkstudentenvertrag - Muster, Vorlage - Word und PDF
Land: Deutschland