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Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten am eigenen Bild

Letzte Änderung Letzte Änderung 23.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 bis 2 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 23.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Dieses Dokument dient dazu, Nutzungsrechte am eigenem Bild/Fotografie/Video einem Dritten teilweise oder ganz einzuräumen. Mit Nutzungsrechten ist vorliegend das Recht zur Verbreitung, Veröffentlichung und Bearbeitung des Bildnisses gemeint. Inhaber des Nutzungsrechts ist derjenige, der auf dem Bild abgebildet ist und damit das "Recht am Bild" innehat. Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und ist weiterhin gesetzlich geregelt. Hierbei handelt es sich um ein Recht, das den Abgebildeten vor ungewollter Darstellung, Veröffentlichung und Verbreitung seines Bildnisses schützen soll. Der Begriff "Verbreitung" ist sehr weit gefasst und betrifft auch die Verbreitung im privaten Kreis.

Dieser Vertrag kann auch als Einwilligung bzw. Zustimmung verstanden werden.


WAS IST ZU BEACHTEN?

Unter Bildnissen versteht man die Abbildung einer Person, sodass man sie erkennen kann. Diese Bildnisse sind von der gesetzlich geforderten Einwilligungspflicht umfasst. Im Vertrag (wie hier) zur Einräumung gewisser Nutzungsrechte müssen die Bildnisse genau benannt werden.

  • Für Kindern bis zu sieben Jahren entscheiden alleine die Eltern oder Erziehungsberechtigten darüber, ob ein Foto veröffentlicht werden darf. Es ist also nicht möglich, ungefragt das Foto eines Minderjährigen ins Netz zu stellen.
  • Für Kinder zwischen acht und 17 Jahren gilt dann die sogenannte Doppelzuständigkeit. Es müssen sowohl die Eltern als auch die Kinder oder Jugendlichen befragt werden, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Hierbei geht es um die Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen (was generell ab 14 Jahren angenommen wird).

Da es sich bei einem Vertrag oder auch allgemein bei einer Einwilligung um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, muss die minderjährige abgebildete Person durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten werden.

Weiterhin ist im Gesetz nicht geregelt, in welcher Form (z. B. schriftlich, notariell, mündlich) die Einwilligung zu erfolgen hat. Es kann jedoch eine etwaige Einwilligung bzw. Nutzungserlaubnis schriftlich festgehalten werden, um so etwaigen zukünftigen Rechtskonflikten aus dem Weg zu gehen.


Ausnahmen: Wann dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden?

Unter bestimmten Bedingungen entfällt das Recht am eigenen Bild einer Person. Aufnahmen dürfen dann ohne deren Einverständnis veröffentlicht oder verbreitet werden.

Zu diesen Ausnahmen gehören:

  • Bildnisse aus der Zeitgeschichte: Eine Person muss die Veröffentlichung und Verbreitung einer Abbildung hinnehmen, wenn das Foto Personen des öffentlichen Lebens oder historisch bedeutende Ereignisse zeigt – vorausgesetzt, ihre Privat- und Intimsphäre werden dadurch nicht verletzt.
  • Bildnisse mit Personen als Beiwerk: Abbildungen von Sehenswürdigkeiten, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, sind nicht vom Recht auf das eigene Bild umfasst.
  • Bildnisse von Versammlungen und Aufzügen: Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen dürfen ohne Zustimmung der darauf abgebildeten Person erfolgen. Eine Bildberichterstattung ist also ohne Einwilligung erlaubt. Davon ausgenommen sind aber private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Beerdigungen.
  • Bildnisse der Kunst: Die Veröffentlichung und Verbreitung eines Kunstwerks darf ohne Einwilligung des Abgebildeten erfolgen, sofern die Zurschaustellung in der Öffentlichkeit einem höheren künstlerischen Interesse dient.
  • Strafverfolgung: Im Rahmen der Ermittlungen zu Straftaten greift das Recht am eigenen Bilde ebenfalls nicht. Strafverfolgungsbehörden dürfen deswegen z. B. Fahndungsfotos veröffentlichen und verbreiten.

Demnach ist es zulässig, Bilder ohne ein entsprechendes Einverständnis der Abgebildeten zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Dies hebt jedoch nicht das grundsätzliche Recht am eigenen Bild auf, dies stellt nur einen gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht dar. Fühlt man sich trotzdem in seinen Rechten verletzt, kann trotzdem dagegen vorgegangen werden.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage den Fragen entsprechend ausgefüllt wurde, kann das Dokument in zweifacher Ausführung ausgedruckt werden. Anschließend werden beide Exemplare von den Vertragsparteien unterzeichnet. Jede Vertragspartei erhält ein Vertragsexemplar.


ANWENDBARES RECHT:


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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