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Letzte Änderung: 29.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 6 bis 9 Seiten
Die Vorlage ausfüllenMit dieser Vorlage kann ein Gemeinschaftspraxis-Vertrag erstellt werden. Als Gemeinschaftspraxis wird die gemeinsame Ausübung der niedergelassenen ärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte gleicher oder verwandter Fachgebiete bezeichnet.
Ein Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Ärzten, die beschließen, gemeinsam eine ärztliche Praxis zu betreiben und dabei eine GbR zu gründen.
Die GbR ist eine einfache Gesellschaft, in der jeder Gesellschafter unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Im Vertrag werden die Einzelheiten der Praxisgemeinschaft geregelt, einschließlich der Verantwortlichkeiten und der finanziellen Arrangements.
Von einer Gemeinschaftspraxis ist dann die Rede, wenn sich niedergelassene Ärzte zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Sie genießen dann viele finanzielle und auch steuerliche Vorteile. Allerdings birgt diese Kooperation auch Gefahren, weshalb ein schriftlicher Gemeinschaftspraxis-Vertrag Sinn macht.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Eine GbR ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern. Diese verpflichten sich durch einen Gesellschaftsvertrag dazu, ein gemeinsames Ziel mithilfe des Vertrags zu verfolgen. Es handelt sich bei der GbR weiterhin um die einfachste Form der Personengesellschaft und ist daher auch einfach zu gründen.
Eine GbR muss nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Der Jahresumsatz darf dann jedoch nicht EUR 250.000 übersteigen. Ist dies der Fall, muss die GbR in eine OHG (offene Handelsgesellschaft) umgewandelt werden. Bei einer GbR wird weiterhin kein Mindeststammkapital benötigt.
Unterschied zur Praxisgemeinschaft: Im Gegensatz zur Praxisgemeinschaft erstreckt sich die Gemeinschaftspraxis nicht nur auf die gemeinsame Nutzung von Räumen, Personal/Angestellten und Einrichtungen, sondern auch auf die gemeinsame Behandlung von Patienten. Diese Vorlage eignet sich nur für eine Gemeinschaftspraxis und nicht für eine Praxisgemeinschaft.
Die wesentlichen Merkmale einer GbR für Ärzte sind:
Wie wird die Haftung in einer GbR für Ärzte aufgeteilt?
In einer GbR für Ärzte haften alle Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das heißt, dass jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden der GbR haftet, wenn diese nicht durch das GbR-Vermögen gedeckt werden können. Die Haftung in der GbR wird daher nicht aufgeteilt, sondern liegt bei jedem Gesellschafter in voller Höhe.
Allerdings besteht die Möglichkeit, die Haftung der Gesellschafter untereinander vertraglich zu begrenzen. Dies kann beispielsweise durch eine Haftungsbeschränkung auf einen bestimmten Betrag oder Anteil erfolgen. Solche Regelungen sollten jedoch immer im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, um das Risiko von späteren Streitigkeiten zu minimieren.
Es ist auch möglich, dass ein Gesellschafter seine Haftung gegenüber den anderen Gesellschaftern beschränkt, beispielsweise durch eine Vereinbarung über eine Haftungsfreistellung. Diese Art der Haftungsbeschränkung hat jedoch auf Gläubigerseite keine Wirkung und schützt den beschränkt haftenden Gesellschafter nur gegenüber seinen Mitgesellschaftern.
Nach Ausfüllen der Vorlage kann diese in mehrfacher Ausführung (je nachdem, wie viele Ärzte/Gesellschafter es gibt) ausgedruckt und von jedem einzelnen Gesellschafter jeweils unterschrieben werden.
Notarielle Beurkundung
Ein Vertrag über eine ärztliche Praxisgemeinschaft als GbR muss nicht notariell beurkundet werden. Es ist jedoch üblich und empfohlen, dass der Vertrag schriftlich festgehalten wird, um den Umfang der Zusammenarbeit und die Bedingungen der GbR für alle Beteiligten klar zu definieren. Der Vertrag sollte von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Es ist auch sinnvoll, eine beglaubigte Abschrift, also notariell beurkundende Kopie, des Vertrages zu erstellen.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen es vorgeschrieben ist, dass der Vertrag notariell beurkundet wird. Zum Beispiel bei der Gründung einer GmbH und nicht einer GbR, einer Partnerschaftsgesellschaft oder in bestimmten Fällen bei der Übertragung von Immobilien.
Beachte: Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, kann es dennoch sinnvoll sein, den Vertrag notariell beurkunden zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vertragsbedingungen rechtsverbindlich und rechtssicher sind.
Nächste Schritte
Nachdem der GbR-Praxisvertrag unterzeichnet wurde, gibt es mehrere Schritte, die unternommen werden sollten:
In einer ärztlichen Praxisgemeinschaft als GbR sollten vor allem die folgenden Gesetze und Verordnungen beachtet werden:
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.
Land: Deutschland