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Vertrag nichteheliche Lebensgemeinschaft

Letzte Änderung Letzte Änderung 12.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe6 bis 9 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 12.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 6 bis 9 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein Vertrag für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft erstellt werden. Wenn zwei Personen ihr Leben miteinander verbringen wollen, so wird diese Verbindung als „Lebensgemeinschaft" bezeichnet. Die am häufigsten praktizierte Form der Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Leben zwei Personen hingegen nur zusammen, ohne miteinander verheiratet zu sein, so wird diese Verbindung als „nichteheliche Lebensgemeinschaft" oder „eheähnliche Lebensgemeinschaft" bezeichnet. Diese Art der Lebensgemeinschaft kann sowohl zwischen gleich- als auch zwischen verschiedengeschlechtlichen Personen geschlossen werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Abgrenzung Ehe zur nichtehelichen Lebenspartnerschaft

Die Ehe wird wie folgt definiert:

Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

Dementsprechend entstehen zwischen den Ehepartnern sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Verpflichtungen. Zu den persönlichen Verpflichtungen zählen unter anderem Treue und die gegenseitige Unterstützung in allen Lebenslagen. Die wirtschaftlichen Verpflichtungen bestehen unter anderem darin, dass Ehepartner dazu verpflichtet sind, finanziell füreinander zu sorgen.

Eine Lebensgemeinschaft kann zwischen gleichgeschlechtlichen als auch zwischen verschiedengeschlechtlichen Personen geschlossen werden. Eine gesetzliche Regelung in Bezug auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht:

Eine Lebensgemeinschaft wird der Ehe nicht gleichgestellt und darf dieser rechtlich nicht gleichgestellt werden. Die Vorschriften des Eherechts finden in Bezug auf diese Partnerschaften keine Anwendung. Für die betreffenden Paare besteht allerdings die Möglichkeit, die für den Einzelfall relevanten Regelungen vertraglich zu vereinbaren.


Gemeinsame Wohnung

Mietet ein Paar eine gemeinsame Wohnung neu an, können beide den Mietvertrag abschließen. Möglich ist es aber auch, dass der Vermieter nur mit einem der Partner den Mietvertrag abschließt und die Aufnahme des anderen in die Wohnung duldet. In der Regel ist es jedoch für beide Vertragsseiten von Vorteil, wenn die Partner den Mietvertrag gemeinsam abschließen: Beide Partner können dann gegenüber dem Vermieter sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag geltend machen. Ein gemeinsamer Mietvertrag hat auch den Vorteil, dass beiden Partnern ein eigenes Besitzrecht an der Wohnung zusteht.

Geht dagegen nur ein Partner das Mietverhältnis ein und besteht auch kein Untermietverhältnis, bleibt der andere Teil gegen den Verlust der Wohnung weitgehend ungeschützt. So könnte zum Beispiel der alleinige Mieter nach Beendigung der Lebensgemeinschaft verlangen, dass sein ehemaliger Partner die Wohnung verlässt; dem kann der ehemalige Partner nur ausnahmsweise, z. B. beim Verlangen nach sofortiger Räumung, entgegentreten.

Sind beide Partner Mieter, können sie den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen, sofern sie nicht mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart haben. Auch der Vermieter muss eine Kündigung gegenüber beiden Partnern aussprechen. Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn die Lebensgemeinschaft endet und einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Der ausziehende Partner bleibt aus dem Mietvertrag verpflichtet, schuldet also weiterhin die Miete. Er kann aber von dem in der Wohnung verbleibenden Partner verlangen, an der Kündigung des Mietvertrages mitzuwirken.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Mit der Unterzeichnung ist der Vertrag dann rechtswirksam. Benötigen die Partner noch mehr Rechtssicherheit, dann kann der Vertrag von einem Notar notariell beurkundet werden.


RELEVANTES RECHT

Das relevante Recht sind die allgemeinen Vorschriften des BGB.


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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