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Vereinbarung über das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses

Letzte Änderung Letzte Änderung 03.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 03.09.2024

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Mit dieser Vorlage kann eine Vereinbarung über das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses erstellt werden. Arbeitnehmer in ruhenden Arbeitsverhältnissen bleiben Arbeitnehmer des Arbeitgebers. Ihre arbeitsvertragliche Hauptpflicht zur Arbeitsleistung wird jedoch für die Dauer des ruhenden Arbeitsverhältnisses ausgesetzt. Im Gegenzug wird der Arbeitgeber von seiner Hauptpflicht zur Lohnzahlung entbunden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Ruhen des Arbeitsverhältnisses bedeutet also, dass die sogenannten Hauptleistungspflichten (Arbeitspflicht und Vergütungspflicht) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr zu erbringen sind. Nebenpflichten, wie zum Beispiel Loyalität, Verschwiegenheit, Fürsorgepflicht etc. bleiben auch in dieser Zeit bestehen. Der Arbeitnehmer bleibt also zur Wahrung dieser Pflichten verpflichtet.

Diese Vereinbarung kann in verschiedenen Situationen eingesetzt werden. Die folgenden Anlässe begründen beispielsweise ein Ruhen von Arbeitsverhältnissen:

  • Elternzeit: Arbeitnehmer sowie Personen in Berufsausbildung können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie ihr eigenes oder ein auf- oder angenommenes Kind selbst betreuen und erziehen sowie mit ihm in einem Haushalt leben. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
  • Pflegezeit: Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben (kurzzeitige Arbeitsverhinderung), um für einen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die sofortige pflegerische Versorgung des betroffenen Angehörigen selbst sicherzustellen. Zur längerfristigen Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger in häuslicher Umgebung (Pflegezeit) können Arbeitnehmer für die Dauer von bis zu sechs Monaten freigestellt werden.
  • Freiwilliger Wehrdienst: Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Der Wehrdienst besteht aus sechs Monaten freiwilligem Wehrdienst als Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem freiwilligem zusätzlichem Wehrdienst. Von der Zustellung des Einberufungsbescheides bis zur Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes ruht das Arbeitsverhältnis.

Ein Arbeitsverhältnis kann auch ruhen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung vereinbart wird.


Vereinbarung des Ruhens

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Ruhen des Arbeitsverhältnisses also auch vereinbaren. Eine Fallgruppe wäre das näher geregelte Sabbatical, für das es vielfache Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Beim Sabbatical (auch Sabbatjahr) handelt es sich um unbezahlten Sonderurlaub, den der Arbeitnehmer nach eigenem Ermessen gestaltet. In der Regel dauert das Sabbatjahr zwischen einem Monat und einem Jahr. In der Praxis wird die Länge eines Sabbaticals meist individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart.

Das einvernehmliche Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist auch bei einer Auslandsentsendung oder beim unbezahltem Urlaub anzutreffen. Es gibt beispielsweise Fallgestaltungen, in denen der Arbeitnehmer einen lokalen Arbeitsvertrag im Ausland bekommt und das Arbeitsverhältnis in Deutschland beispielsweise ruht.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollte es vom Arbeitnehmer wie auch vom Arbeitgeber unterzeichnet werden, nur so wird die Vereinbarung wirksam. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten jeweils eine Abschrift der Vereinbarung zur eigenen Aufbewahrung.


RELEVANTES RECHT

  • § 611a ff. Bürgerliches Gesetzbuch
  • Arbeitsgesetzbuch
  • Sozialgesetzbuch IX


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