Sabbatical Vereinbarung

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Hier sollte ausgewählt werden, welche Person auf den Arbeitgeber zutrifft. Unter die erste Kategorie fallen alle juristischen Personen (des Privatrechts und des öffentlichen Rechts), d.h. Rechtspersonen, die keine Menschen sind. Dazu zählen insbesondere: Gesellschaften, Stiftungen, Vereine, Anstalten, Körperschaften, Organisationen etc. Der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten, fällt unter die Kategorie der natürlichen Person.

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S A B B A T I C A L - V E R E I N B A R U N G




Zwischen


der Firma ________, ________, vertreten durch ________,

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -


und


Frau ________, ________

- nachfolgend Arbeitnehmerin genannt -




wird zur Ermöglichung eines Sabbaticals in Abänderung des Arbeitsvertrages vom ________ folgende Vereinbarung getroffen:


§ 1 Sabbatical

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmerin in dem Zeitraum vom ________ bis zum ________ unbezahlter Sonderurlaub (Sabbatical) gewährt wird. Dieser Urlaub dient der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmerin und damit anderen als Erholungszwecken.


§ 2 Ruhendes Arbeitsverhältnis

(1) Während des Sabbaticals ruht das Arbeitsverhältnis.

(2) Der Arbeitnehmerin steht während des Sabbaticals kein Vergütungsanspruch zu. Der Arbeitgeber leistet für die Zeit des Sabbaticals keine Beiträge zu der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitnehmerin.

(3) Die Parteien sind sich einig, dass der Arbeitnehmerin während des Sabbaticals weder im Krankheitsfall noch für die in dem Zeitraum liegenden gesetzlichen Feiertage ein Entgeltfortzahlungsanspruch zusteht.


§ 3 Sozial- und Krankenversicherung

Der Arbeitgeber zahlt für die Arbeitnehmerin während der Dauer des Sabbaticals weder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch sonstige Sozialversicherungsbeiträge. Die Arbeitnehmerin ist für die Dauer des Sabbaticals verpflichtet, selbst für ihre Sozialversicherung, insbesondere für ihren Krankenversicherungsschutz zu sorgen.


§ 4 Urlaub

Die Parteien sind sich darüber einig, dass während des Sabbaticals kein vertraglicher Urlaubsanspruch entsteht und dass der für den Zeitraum des Sabbaticals entstehende gesetzliche Urlaubsanspruch nach Beendigung des Sabbaticals gewährt wird. Nach der Wiederaufnahme des aktiven Arbeitsverhältnisses entsteht der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch anteilig für den Rest des Jahres.


§ 5 Nebentätigkeit

Die Aufnahme einer anderweitigen selbstständigen oder unselbstständigen beruflichen Tätigkeit durch die Arbeitnehmerin während des Sabbaticals bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber wird diese Zustimmung erteilen, wenn keine überwiegenden berechtigten Interessen dem entgegenstehen.


§ 6 52822 8252852522 588 828855228252282282

882 5282 528 55885288588 2882 28852 588 828855228252282282 8282 85828222825, 8855 55525 5585 828 525 5528228522 8522888525 828522 525 828255852, 582 822 525 85525 525 8288552282522 58552282 8825, 28852 82558288852822.

8828 2882 82882828882882 255 55258252282588222, 582 5282525888552282 822 5258252522852855288552222, 828255852 552 8588855282285, 588.


§ 7 Fortgeltung der arbeitsvertraglichen Pflichten

Die übrigen Verpflichtungen aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis gelten auch für die Dauer des Sabbaticals. Dies betrifft insbesondere folgende Pflichten:

- Geheimhaltungspflicht

- Wettbewerbsverbot


§ 8 Widerruf der Vereinbarung

Diese Vereinbarung ist nicht einseitig widerruflich, auch nicht im Falle einer vor Beginn des Sabbaticals eintretenden Erkrankung der Arbeitnehmerin. Insbesondere steht der Arbeitnehmerin auch in diesem Fall während des Sabbaticals kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu.


§ 9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Entscheidet sich die Arbeitnehmerin während des Sabbaticals gegen eine Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit beim Arbeitgeber, hat sie das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen.

(2) Nimmt die Arbeitnehmerin nach Beendigung des Sabbaticals ihre Tätigkeit bei dem Arbeitgeber ohne vorherige Benachrichtigung nicht wieder auf, handelt es sich bei der Abwesenheit um unentschuldigtes Fehlen, das eine Pflichtverletzung darstellt und zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers sowie zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führen kann.


§ 10 Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Sabbatical

(1) Nach Ablauf des Sabbaticals kehrt die Arbeitnehmerin nicht an denselben Arbeitsplatz zurück. Der neue Arbeitsplatz nach dem Sabbatical ist noch nicht bekannt und wird nach der Rückkehr festgelegt.

(2) Die Beschäftigung der Arbeitnehmerin an einem anderen Arbeitsplatz führt nicht zu einer Minderung ihrer Vergütung.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Andere mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag vom ________ bestehen nicht.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.






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Ort, Datum






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________, vertreten durch ________






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Ort, Datum






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Zwischen


der Firma ________, ________, vertreten durch ________,

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -


und


Frau ________, ________

- nachfolgend Arbeitnehmerin genannt -




wird zur Ermöglichung eines Sabbaticals in Abänderung des Arbeitsvertrages vom ________ folgende Vereinbarung getroffen:


§ 1 Sabbatical

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Arbeitnehmerin in dem Zeitraum vom ________ bis zum ________ unbezahlter Sonderurlaub (Sabbatical) gewährt wird. Dieser Urlaub dient der Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmerin und damit anderen als Erholungszwecken.


§ 2 Ruhendes Arbeitsverhältnis

(1) Während des Sabbaticals ruht das Arbeitsverhältnis.

(2) Der Arbeitnehmerin steht während des Sabbaticals kein Vergütungsanspruch zu. Der Arbeitgeber leistet für die Zeit des Sabbaticals keine Beiträge zu der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitnehmerin.

(3) Die Parteien sind sich einig, dass der Arbeitnehmerin während des Sabbaticals weder im Krankheitsfall noch für die in dem Zeitraum liegenden gesetzlichen Feiertage ein Entgeltfortzahlungsanspruch zusteht.


§ 3 Sozial- und Krankenversicherung

Der Arbeitgeber zahlt für die Arbeitnehmerin während der Dauer des Sabbaticals weder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch sonstige Sozialversicherungsbeiträge. Die Arbeitnehmerin ist für die Dauer des Sabbaticals verpflichtet, selbst für ihre Sozialversicherung, insbesondere für ihren Krankenversicherungsschutz zu sorgen.


§ 4 Urlaub

Die Parteien sind sich darüber einig, dass während des Sabbaticals kein vertraglicher Urlaubsanspruch entsteht und dass der für den Zeitraum des Sabbaticals entstehende gesetzliche Urlaubsanspruch nach Beendigung des Sabbaticals gewährt wird. Nach der Wiederaufnahme des aktiven Arbeitsverhältnisses entsteht der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch anteilig für den Rest des Jahres.


§ 5 Nebentätigkeit

Die Aufnahme einer anderweitigen selbstständigen oder unselbstständigen beruflichen Tätigkeit durch die Arbeitnehmerin während des Sabbaticals bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber wird diese Zustimmung erteilen, wenn keine überwiegenden berechtigten Interessen dem entgegenstehen.


§ 6 52822 8252852522 588 828855228252282282

882 5282 528 55885288588 2882 28852 588 828855228252282282 8282 85828222825, 8855 55525 5585 828 525 5528228522 8522888525 828522 525 828255852, 582 822 525 85525 525 8288552282522 58552282 8825, 28852 82558288852822.

8828 2882 82882828882882 255 55258252282588222, 582 5282525888552282 822 5258252522852855288552222, 828255852 552 8588855282285, 588.


§ 7 Fortgeltung der arbeitsvertraglichen Pflichten

Die übrigen Verpflichtungen aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis gelten auch für die Dauer des Sabbaticals. Dies betrifft insbesondere folgende Pflichten:

- Geheimhaltungspflicht

- Wettbewerbsverbot


§ 8 Widerruf der Vereinbarung

Diese Vereinbarung ist nicht einseitig widerruflich, auch nicht im Falle einer vor Beginn des Sabbaticals eintretenden Erkrankung der Arbeitnehmerin. Insbesondere steht der Arbeitnehmerin auch in diesem Fall während des Sabbaticals kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu.


§ 9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1) Entscheidet sich die Arbeitnehmerin während des Sabbaticals gegen eine Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit beim Arbeitgeber, hat sie das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen.

(2) Nimmt die Arbeitnehmerin nach Beendigung des Sabbaticals ihre Tätigkeit bei dem Arbeitgeber ohne vorherige Benachrichtigung nicht wieder auf, handelt es sich bei der Abwesenheit um unentschuldigtes Fehlen, das eine Pflichtverletzung darstellt und zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers sowie zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führen kann.


§ 10 Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Sabbatical

(1) Nach Ablauf des Sabbaticals kehrt die Arbeitnehmerin nicht an denselben Arbeitsplatz zurück. Der neue Arbeitsplatz nach dem Sabbatical ist noch nicht bekannt und wird nach der Rückkehr festgelegt.

(2) Die Beschäftigung der Arbeitnehmerin an einem anderen Arbeitsplatz führt nicht zu einer Minderung ihrer Vergütung.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Andere mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dem zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag vom ________ bestehen nicht.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.






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Ort, Datum






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________, vertreten durch ________






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Ort, Datum






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