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Mit dieser Vorlag kann eine Erfüllungsübernahme vereinbart werden. Die Erfüllungsübernahme ist ein Vertrag zwischen Schuldner (Person, die durch eine Verbindlichkeit etwas schuldet) und Übernehmer, durch den sich der Übernehmer verpflichtet, eine Verbindlichkeit des Schuldners zu erfüllen. Sie erfolgt ausschließlich im Interesse des Schuldners und ist nur zulässig, soweit der Schuldner nicht höchstpersönlich zu leisten braucht (z.B. im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses).
Im Gegensatz zum Schuldbeitritt und zur Schuldübernahme erhält der Gläubiger keine Rechte aus der Erfüllungsübernahme gegenüber dem Übernehmer (keine Außenwirkung). Beispiel für eine Erfüllungsübernahme:
A schuldet dem B 10.000 Euro, A ist also der Schuldner und B ist der Gläubiger. Nun verpflichtet A den C, hier als der Übernehmer, auf sein Verlangen, die Schuld gegenüber B zu erfüllen. So vereinbaren A und C eine Erfüllungsübernahme, diese hat allerdings keine Wirkung gegenüber B. B hat weiterhin nur einen Anspruch gegen A, es entsteht kein Anspruch seitens B gegenüber C.
Wie bereits dargestellt, verpflichtet sich der Übernehmer im Verhältnis zum Schuldner, eine bestimmte Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Gläubiger zu erfüllen. Der Gläubiger erwirbt aus der Vereinbarung unmittelbar keine Rechte; im Verhältnis zum Gläubiger bleibt allein der bisherige Schuldner verpflichtet. Allerdings kann der Schuldner den aufgrund der Erfüllungsübernahme erworbenen Befreiungsanspruch gegen den Übernehmer an den Gläubiger abtreten. Nur in diesem Fall verwandelt sich der Befreiungsanspruch in einen Anspruch des Gläubigers gegen den Übernehmer auf die geschuldete Leistung.
Abgrenzung
Neben der Erfüllungsübernahme verfolgen der Schuldbeitritt und die Schuldübernahme die gleiche Zielrichtung, sodass im Einzelfall sehr genau ermittelt werden muss, welche dieser Varianten von den Parteien tatsächlich gewollt war.
Der Schuldbeitritt ist grundsätzlich formfrei möglich. Allerdings sollte, der eigenen Rechtssicherheit halber, eine Schuldbeitrittserklärung schriftlich verfasst werden. Nur so kann auch konsequent bewiesen werden, dass die Erklärung besteht. Nach der schriftlichen Verfassung sollte das Dokument von Übernehmer und Schuldner unterschrieben werden, nur so hat das Dokument auch Beweiskraft. Jede Partei erhält eine Abschrift der Vereinbarung.
Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.
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Vereinbarung einer Erfüllungsübernahme - Muster
Land: Deutschland