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Schuldübernahme

Letzte Änderung Letzte Änderung 21.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 21.09.2024

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Mit dieser Vorlage kann eine Erklärung zur Schuldübernahme erstellt werden. Während bei einem sogenannten Schuldbeitritt zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzukommt, also beitritt, tritt bei einer Schuldübernahme ein neuer Schuldner an die Stelle des bisherigen Schuldners, ergo dieser übernimmt die Schuld. Im Deutschen Schuldrecht wird dies auch als personelle Veränderung des Schuldverhältnisses bezeichnet.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN

Die Besonderheiten einer schuldbefreienden Schuldübernahme

Wird von einer schuldbefreienden Schuldübernahme gesprochen, so ist damit die Befreiung von der bestehenden Schuld beim bisherigen Schuldner gemeint.

Denn an seine Stelle tritt ein neuer Schuldner, der mit Einverständnis des Gläubigers nun als Hauptschuldner angesehen wird. Diese personelle Veränderung des Schuldverhältnisses bedarf in allen Fällen der Zustimmung des Gläubigers. Man spricht in diesem Fall auch von einer Mitwirkung des Gläubigers. Dieses kann auf zwei Arten geschehen:

  • entweder der neue Schuldner und der Gläubiger vereinbaren schriftlich eine Schuldübernahme ODER
  • der Gläubiger stimmt einer schuldbefreienden Schuldübernahme zwischen dem alten Schuldner und neuen Schuldner zu.

Beide Möglichkeit bedürfen hierbei der Schriftform. Genehmigt der Gläubiger eine Schuldübernahme, so wird diese wirksam. Verweigert er indes seine Zustimmung, so ist sie nicht wirksam. Die Schuldübernahme wird auch dann als nicht wirksam angesehen, wenn der Gläubiger nicht in der gesetzten Frist sein Einverständnis gibt. Zusammenfassend sollte eine Schuldübernahme Folgendes enthalten:

  • Angaben zum Gläubiger; Angaben zum Schuldner
  • Höhe der Schulden zuzüglich der Zinsen, die ebenfalls als Betrag eingesetzt werden müssen
  • Verpflichtungserklärung des neuen Schuldners


Verzinsung

Für Zinsansprüche des Gläubigers gegen den ursprünglichen Schuldner haftet der Beitretende nur dann, wenn er von der Schuldbeitrittserklärung erfasst werden. Kann dies nicht festgestellt werden, schuldet der Beitretende nur dann Zinsen, wenn er sich mit dem Gläubiger geschuldeten Zahlungen selbst im Verzug befunden hätte.

 

WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Eine Erklärung zu einer schuldbefreienden Schuldübernahme sollte in Schriftform erfolgen, ist ansonsten aber völlig formfrei. Es sei denn, die Schuld betrifft beispielsweise ein Grundstück, da hier eine gesonderte Form verlangt wird. Sinnvoll ist es, dem Gläubiger eine Frist zu setzen, bis zu welcher er sein Einverständnis zu dieser Schuldübernahme gibt, damit diese auch rechtswirksam wird. Anschließend sollte diese auch unterzeichnet werden.


RELEVANTES RECHT

Relevantes Recht sind die:

  • Allgemeinen Vorschriften des BGB,
  • § 311 BGB
  • §§ 414 ff. BGB


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