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Rückforderung der Mietkaution

Letzte Änderung Letzte Änderung 07.09.2024
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 07.09.2024

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Mit dieser Vorlage kann ein Schreiben für die Rückforderung der Mietkaution erstellt werden. Die Rückforderung einer Mietkaution ist ein Schreiben, wodurch eine vorher eingezahlte Kaution zurückgefordert werden kann. Die Vorlage ist sowohl für Mietverträge über Wohnraum oder Gewerberaum geeignet.

Die Rückzahlung wird mit dem Ende des Mietvertrages fällig; bestehen keine Gründe für das Einbehalten der Kaution, so muss der Vermieter die Summe dem Mieter auszahlen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Unter dem Begriff der Mietkaution ist eine Geldsicherheit zu verstehen. Die Mietkaution dient zur Sicherung des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Miete nicht zahlt. Die Mietkaution basiert auf einer besonderen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die im schriftlichen Mietvertrag enthalten sein kann.

Sofern der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten hat, so darf diese Sicherheit höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenen Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Anlage muss getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen, wobei die Erträge dem Mieter zustehen. Die Vertragsparteien können auch eine andere Anlageform vereinbaren.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter ist der Vermieter dazu verpflichtet, über die Mietkaution abzurechnen. Für die Abrechnung und Rückzahlung der Mietkaution hat der Vermieter eine angemessene Frist zu wahren, die nur ausnahmsweise länger als sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses dauern soll.


Die Abrechnung der Mietkaution

Die Kaution kann erst nach der Rückgabe der Mietsache und nachdem die Abrechnung und Untersuchung des Mietobjekts erfolgt sind, zurückgefordert werden. Der Vermieter hat das Recht auf einen Prüfungszeitraum, der üblicherweise drei bis sechs Monate beträgt. Wenn in dieser Zeit keine Mängel oder Forderungen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auftreten, ist es angebracht, die Sicherung in voller Höhe (zusammen mit Zinsen und Zinseszinsen) an den Mieter zurückzuzahlen.

Es gibt Situationen, in denen eine Verlängerung der üblichen Frist gerechtfertigt sein kann. Ein häufiger Grund für eine verlängerte Prüfungsfrist sind ausstehende Nebenkostenabrechnungen, die oftmals erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres erstellt werden können. Sollten sich aus der Nebenkostenabrechnung Nachforderungen ergeben, können diese mit der Kaution verrechnet werden.

Die Abrechnung des Vermieters kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. So kann der Vermieter die Kaution so (ausdrücklich) abrechnen, dass er sämtliche Forderungen, die ihm seiner Auffassung nach zustehen, bezeichnet und der Kautionsrückzahlungsforderung gegenüberstellt.

Darüber hinaus kann die Abrechnung auch durch schlüssiges Verhalten des Vermieters wirksam vorgenommen werden. So liegt eine konkludente Abrechnung vor, wenn der Vermieter mit einer oder mehreren aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Forderungen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnet.

Die Kautionsrückzahlung wird mit Abrechnung fällig!


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt werden; anschließend sollte der Mieter das Dokument unterschreiben und an den Vermieter übersenden (in manchen Fällen kann der Vermieter auch E-Mail-Verkehr bevorzugen). In Deutschland gibt es generell verschiedene Formen des Briefversands. Hier sind einige davon:

  • Standardbrief: Dies ist die gängigste Form des Briefversands für persönliche Mitteilungen oder kleinere Dokumente. Der Umschlag muss rechteckig sein und das Format DIN lang oder DIN C6 haben.
  • Einschreiben: Dies ist eine Zusatzleistung, die für einen Aufpreis von 4,45 € zum Basisporto erhältlich ist. Mit Einschreiben erhält der Versender einen Einlieferungsbeleg in der Filiale, eine Online-Sendungsverfolgung, eine schriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers oder eines Empfangsberechtigten bei Zustellung und eine erhöhte Haftung.

Beachte: Die Rückforderung der Mietkaution sollte generell erst abgeschickt werden, nachdem die Abrechnung der Mietkaution erfolgt ist und keine weiteren Beanstandungen auf Vermieterseite bestehen. Die Kautionsrückzahlung wird mit Abrechnung fällig.


RELEVANTES RECHT

Relevant sind die allgemeinen Vorschriften aus dem BGB und das Mietrecht in §§ 535 ff. BGB.


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