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Räumungsaufforderung - Mietrecht

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Was ist eine Räumungsaufforderung?

Eine Räumungsaufforderung ist ein Schreiben des Vermieters an den Mieter, in dem er diesen auffordert, das Mietobjekt innerhalb einer bestimmten Frist zu räumen.

Hinweis: Die Räumungsaufforderung signalisiert dem Mieter, dass der Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht wünscht und rechtliche Schritte einleiten wird, falls der Mieter der Aufforderung nicht nachkommt.


Wann sollte eine Räumungsaufforderung verwendet werden?

Eine Räumungsaufforderung kann nach einer wirksamen Kündigung des Mietverhältnisses verwendet werden, sei es ordentlich oder fristlos. Diese kann z. B. ausgesprochen werden, wenn der Mieter trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z. B. Zahlungsverzug bei Nichtzahlung der Miete).


Was ist das Ziel einer Räumungsaufforderung?

Das Ziel der Aufforderung ist es, dass der Mieter das Mietobjekt verlässt. Sie bildet auch eine Vormaßnahme vor der möglichen Räumungsklage vor Gericht.


Was ist der Unterschied zwischen einer Räumungsaufforderung und einer Räumungsklage? Ist eine Räumungsaufforderung ähnlich zu einer Kündigung?

Hier gibt es folgende Punkte, die zur Unterscheidung zwischen der Aufforderung und einer Klage bzw. Kündigung wichtig sind:

  • Räumungsaufforderung vs. Kündigung: Eine Kündigung beendet das Mietverhältnis, die Räumungsaufforderung fordert den Mieter auf, nach der Kündigung auszuziehen.
  • Räumungsaufforderung vs. Räumungsklage: Die Räumungsaufforderung ist ein außergerichtliches Schreiben, die Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Räumung.


Ist eine Räumungsaufforderung zwingend erforderlich?

Nein, aber sie ist sinnvoll. Sie dient als Nachweis, dass der Vermieter den Mieter ordnungsgemäß zur Räumung aufgefordert hat, bevor er eine Räumungsklage einreicht. Sie hat also bestimmte Vorteile:

  • Klarstellung der Situation für den Mieter.
  • Vermeidung unnötiger Gerichtsverfahren, falls der Mieter der Aufforderung nachkommt.
  • Nachweis für ein rechtlich korrektes Vorgehen, für den Fall einer Räumungsklage.


Was muss eine Räumungsaufforderung enthalten?

Eine Räumungsaufforderung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift von Vermieter und Mieter.
  • Anschrift des Mietobjekts.
  • Datum der Kündigung (falls zutreffend).
  • Grund für die Kündigung/Räumung.
  • Frist zur Räumung des Mietobjekts.
  • Aufforderung zur Übergabe der Schlüssel.
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte bei Nichtbeachtung.


Was sind die Voraussetzungen für eine Räumungsaufforderung?

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um wirksam eine Räumung durchzusetzen:

  • Eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses.
  • Ggf. eine vorherige Abmahnung bei Vertragsverletzungen.


Was sind die nächsten Schritte, wenn die Räumungsaufforderung fertig ist?

Nachdem die Aufforderung verfasst wurde, muss sie vom Absender (z. B. Eigentümer / Vermieter des Mietobjekts) unterzeichnet werden. Die Zustellung an den Mieter sollte per Einschreiben erfolgen, damit man die Zustellung beweisen kann. Eine Abschrift der Aufforderung sollte sorgfältig, für die eigenen Unterlagen, aufbewahrt werden.

Hinweis: Bei einer persönlichen Übergabe sollte Zeugen anwesend sein.


Welche Dokumente sollen an eine Räumungsaufforderung angehängt werden?

Folgende Dokumente können der Räumungsaufforderung angehängt werden:

  • Kopie des Kündigungsschreibens.
  • Gegebenenfalls Kopie der Abmahnung.
  • Gegebenenfalls Vollmacht, falls das Dokument durch eine dritte Partei verfasst wurde.


Soll die Räumungsaufforderung per Einschreiben versendet werden?

Ja, um den Zugang nachweisen zu können.


Welche Gesetze sind auf eine Räumungsaufforderung anwendbar?

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 542 ff. (Mietrecht) und §§ 885 ff. (Zwangsvollstreckung).
  • Landesmietgesetze und -verordnungen.
  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Landgerichte.


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