Räumungsaufforderung - Mietrecht Die Vorlage ausfüllen

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Räumungsaufforderung - Mietrecht

Letzte Änderung Letzte Änderung 14.08.2024
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Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 14.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Mit dieser Vorlage kann eine Räumungsaufforderung bei Mietverträgen verfasst werden. Mit einer Räumungsaufforderung wird ein bereits gekündigter Mieter aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist das Mietobjekt zu räumen.

So soll sichergestellt werden, dass Mieter bei einer wirksamen Kündigung das Mietobjekt auch verlassen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Wenn also eine Wohnung rechtmäßig gekündigt wurde, der Mieter das ihm durch einen Mietvertrag überlassene Mietobjekt jedoch nicht fristgerecht verlassen hat, hat der Vermieter die Möglichkeit, eine Räumung zu verlangen und diese gegebenenfalls auch per Gericht durchzusetzen.

Reagiert der Mieter auch auf eine Räumungsaufforderung nicht mit der Übergabe der Wohnung, bleibt dem Vermieter letztlich nur die Zwangsvollstreckung. Bei der Zwangsvollstreckung erhält der Vermieter vor Gericht einen Räumungstitel und kann sich mit diesem an einen Gerichtsvollzieher wenden und ihn mit der Räumung der Wohnung beauftragen. Die Räumungsaufforderung dient als "letzte Aufforderung" bevor eine Räumungsklage erhoben wird.

Die Räumungsklage kann viele Unkosten verursachen (aufgrund des Mieterschutzes fallen die meisten Kosten auf den Vermieter), daher sollte vorher eine Räumungsaufforderung gestellt werden.


Vorgehensweise

Bevor eine Räumungsaufforderung gestellt wird, sollten bestimmte Schritte beachtet werden: Zunächst sollte sichergestellt werden, dass die Kündigung auch wirksam war und wirksam zugegangen ist. Rechtsmängel bei der Kündigung sollten vorher ausgeschlossen werden.

Aufgrund des Mieterschutzes kann es zu Situationen kommen, in denen der Mieter trotz einer wirksamen Kündigung in dem Mietobjekt bleiben darf. Dies ist der sogenannte "Vollstreckungsschutz". Er greift grundsätzlich immer dann, wenn der Auszug für den Mieter eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Dies ist z. B. gegeben, wenn dem Mieter nach seinem Auszug Obdachlosigkeit droht. Allein wegen einer drohenden Obdachlosigkeit muss eine Zwangsräumung nicht ausgesetzt werden. In diesem Fall wird dem Mieter eine Auszugsfrist (bzw. eine Verlängerung der Räumungsfrist) gewährt, wenn er nachweislich und ohne Eigenverschulden keine Ersatzwohnung finden kann.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Das Dokument sollte entsprechend ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und dem Mieter zugeschickt werden. Die Räumungsaufforderung stellt grundsätzlich eine Voraussetzung dar, um später eine Räumungsklage erfolgreich durchzusetzen.

Im Idealfall sollte die Aufforderung per Einschreiben verschickt werden, damit der Zugang beim Mieter auch rechtlich bewiesen werden kann.


RELEVANTES RECHT

Das relevante Recht sind die allgemeinen Vorschriften des BGB, wie das Mietrecht in §§ 535 ff. BGB.


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