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Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine Niederschrift eines Gesellschafterbeschlusses. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich bei Generalversammlungen der Gesellschaft (GmbH oder UG) "beschlossen". Beschlüsse sind für eine Vielzahl von Entscheidungen innerhalb der Gesellschaft notwendig. Für die Verabschiedung solcher Beschlüsse sind auch generell die Gesellschafter verantwortlich.
Beachte: Die Gesellschafter müssen laut Gesetz mindestens 1-mal pro Jahr eine Gesellschafterversammlung abhalten (ordentliche Gesellschafterversammlung). Darüber hinaus können bei Bedarf außerordentliche Gesellschafterversammlungen stattfinden.
Niederschriften von Gesellschafterbeschlüssen können viele Inhalte haben, diese Vorlage dient vor allem der Verschriftlichung folgender Beschlüsse:
Neben den aufgelisteten Beispielen können auch andere Beschlüsse verschriftlicht werden. Diese können beispielsweise
und viele andere sein. Es hängt generell von dem Inhalt einer Gesellschafterversammlung ab und kann einfach angepasst werden. Neben dem Gesetz stehen auch in den Gesellschaftsverträgen von Gesellschaften, welche Beschlüsse durch eine Gesellschafterversammlung beschlossen werden müssen.
Auch zu beachten: mit der richtigen Einladung (die jeweilige Ladung steht online zur Verfügung) fängt alles an. Wenn die Ladung formal nicht stimmt, kann ein Gesellschafterbeschluss oftmals deshalb unwirksam sein. Bei der Ladung ist also folgendes zu beachten:
Zu Beginn der Versammlung sollte immer die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Beschlüsse einer beschlussunfähigen Versammlung sind nichtig.
Nicht alle Gesellschafter müssen da sein. Fehlt im Gesellschaftsvertrag eine Regelung zur Beschlussfähigkeit, ist die Gesellschafterversammlung, unabhängig von ihrer Besetzung, immer beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde.
In der Regel gibt der Gesellschaftsvertrag aber eine erforderliche Mindestbesetzung vor. Scheitert die Beschlussfähigkeit am anwesenden Stammkapital, ist die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig.
Diese Vorlage muss von der jeweiligen zuständigen Person ausgefüllt werden und von den entsprechenden Gesellschaftern gedruckt und unterschrieben werden. In bestimmten Fällen müssen Beschlüsse aber notariell beurkundet werden. Insbesondere bei Beschlüssen, die eine Änderung des Gesellschaftsvertrags zur Folge haben, z. B. Kapitalerhöhungen bzw. -herabsetzungen oder die Umwandlung der GmbH. Die Kosten der Beurkundung (hängt von der jeweiligen Entscheidung ab) des Gesellschaftsbeschlusses und der Handelsregisteranmeldung hat die Gesellschaft zu tragen.
Relevant sind die Vorschriften zu Gesellschaften im Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz (GmbHG) und die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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Niederschrift Gesellschafterbeschluss - Muster Word PDF
Land: Deutschland