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Einberufung einer Gesellschafterversammlung

Letzte Änderung Letzte Änderung 06.09.2024
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Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 06.09.2024

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Mit dieser Vorlage kann eine Einberufung einer Gesellschafterversammlung verfasst werden. Dieses Schreiben ist für jede Einberufung einer Gesellschafterversammlung verwendbar und kann von der Geschäftsführung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden.

Gesellschafterversammlungen sind notwendige Ereignisse innerhalb einer Gesellschaft: in solchen Versammlungen werden wichtige Entscheidungen über Direktion, Pläne und Strategien einer Gesellschaft getroffen. Die Versammlung ist für die Beschlussnahme der Gesellschaft erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Bestellung eines neuen Geschäftsführers, der Abbestellung eines Geschäftsführers, der Organisationsänderungen oder der Einbringung von Änderungsbeschlüssen.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Form oder zum Ablauf einer Gesellschafterversammlung. Oft wird jedoch in Gesellschaftsverträgen die physische Anwesenheit der Gesellschafter verlangt. Die Versammlung ist bei Beschlüssen der Gesellschaft wichtig, vor allem für folgende Gründe:

  • Bestellung eines neuen Geschäftsführers
  • Abbestellung eines neuen Geschäftsführers
  • Organisationsänderungen
  • Änderungsbeschlüsse

Um die Gesellschafterversammlung einzuberufen, muss der Geschäftsführer der Gesellschaft die Gesellschafter einladen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der einladende Geschäftsführer eine Einzel- oder Gesamtvertretungsmacht besitzt.

Im Einladungsschreiben muss immer der Zweck der Versammlung angegeben werden. Daneben muss auch darauf hingewiesen werden, welche Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung gefasst werden sollen.

Die Einladung soll den Gesellschaftern die Möglichkeit geben, die Tagesordnung der Versammlung vorab zur Kenntnis zu nehmen.


WIE WIRD DIESES DOKUMENT VERWENDET?

Nachdem die Vorlage den Fragen entsprechend ausgefüllt und ausgedruckt wurde, müssen alle Adressaten eingeladen werden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Einladung per Einschreiben an die Gesellschafter geschickt werden muss. Von dieser Regelung kann jedoch abgewichen werden, beispielsweise durch eine anderslautende Regelung im Gesellschaftsvertrag. Folglich kann auch eine Einladung per E-Mail ausreichen, hierfür kann die entsprechende Vorlage verwendet werden.


RELEVANTES RECHT

Relevant sind die Vorschriften im GmbHG, BGB und AktG.


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