Mietvertrag - Gastronomie Die Vorlage ausfüllen

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Mietvertrag - Gastronomie

Letzte Änderung Letzte Änderung 04.08.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe8 bis 12 Seiten
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 04.08.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

GrößeGröße: 8 bis 12 Seiten

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Mit dieser Vorlage kann ein Mietvertrag für Gastronomieräume (Gastronomie-Gewerbemietvertrag) erstellt werden. Zu Gastronomieobjekten zählen Restaurants, Bars, Imbisse, Cafés und Diskotheken, bei denen die Bewirtung von Gästen im Mittelpunkt steht.

In einem Gewerbemietvertrag sind die Parteien an weniger gesetzliche Regelungen gebunden, als bei der Wohnraummiete.

Wird keine Mietfläche für Gastronomieunternehmen vermietet, sondern Mietfläche für einen Büroraum oder eine Ladenfläche im Einzelhandel, sollte die entsprechende Vorlage verwendet werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Beide Vertragsparteien sollten beim Abschluss eines Gewerbemietvertrages darauf achten, präzise zu definieren, zu welchem Zweck die Räume genutzt werden dürfen. Eine detaillierte Schilderung erspart spätere Auseinandersetzungen. Der Mietzweck legt fest, für welche Zwecke das Mietobjekt genutzt werden darf. Möchte der Mieter den Nutzungszweck ändern, muss der Vermieter dieser Änderung zustimmen.


Kündigungsfristen

Aufgrund der Vertragsfreiheit ist die Laufzeit von Mietverträgen bei Gewerberäumen frei wählbar. Sowohl befristete als auch unbefristete Verträge sind hier möglich. Verträge mit festen Laufzeiten enden automatisch und können üblicherweise nicht ordentlich gekündigt werden. Bei unbefristeten Laufzeiten ist selbstverständlich auch bei einem Gewerbemietvertrag eine gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten. Sind entsprechende Fristen im Vertrag vereinbart, gelten diese.

Optionsrecht

Bei befristeten Mietverträgen kann ein Optionsrecht vereinbart werden. Beim Optionsrecht kann der Mieter einmalig die Vertragslaufzeit um einen bestimmten Zeitraum verlängern. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Erklärung gegenüber dem Mieter. D.h. der Mieter teilt dem Vermieter schriftlich mit, dass er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Anschließend verlängert sich die Mietdauer um die vertraglich vereinbarte Optionszeit.

Automatische Vertragsverlängerung

Alternativ kann bei befristeten Mietverträgen auch eine automatische Verlängerung vereinbart werden. Bei dieser Regelung muss der Mieter den Mietvertrag vor Abschluss der Mietzeit kündigen, damit sich der Vertrag um eine vertraglich bestimmte Dauer nicht verlängert.


Regelung für Nebenkosten

Wie im Wohnraummietrecht gibt es auch bei einem Gewerbemietvertrag verschiedene Möglichkeiten, die Nebenkosten abzurechnen. Als Grundlage dient auch hier die Betriebskostenverordnung, in der umlagefähige Betriebs- und Nebenkosten definiert sind.

Allerdings herrscht hier bei der Formulierung der Vereinbarung ebenfalls Vertragsfreiheit. Das bedeutet unter anderem auch, dass alle Neben- und Betriebskosten auf den Mieter übertragbar sind. Darüber hinaus können Abrechnungen weitere Positionen enthalten, die im Wohnraummietrecht in der Regel nicht umgelegt werden können. So sind meist folgende Posten in den Nebenkosten enthalten:

  • Wasserversorgung sowie Abwasser
  • Heizkosten
  • Steuern (Grundsteuer)
  • Versicherungen
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
  • Hausmeister, Sicherheitsdienst, Sicherheitsanlagen, Nachtwache
  • Aufzug, Hausstrom, Beleuchtung, Schornsteinfeger
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Gartenpflege, Dachreinigung
  • Antenne, Kabel
  • Verwaltungskosten

Beachte. Wichtig ist, dass auch hier die Vermieter die Heizkostenverordnung beachten müssen. Das bedeutet, dass Heizkosten zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abzurechnen sind.


Mietzins

Im Gegensatz zu einem Wohnraummietvertrag unterliegt ein Mietvertrag für Gewerbeeinheiten keinen Vorschriften, was die Miethöhe anbelangt. Regeln zur Mieterhöhung gibt es allerdings dennoch. Ist vertraglich keine Erhöhung der Miete vereinbart, bleibt der Mietzins über die gesamte Mietdauer der gleiche.


Anpassung des Mietzinses

Genauso wie bei Wohnraummietverträgen kann es bei Gewerbemietverträgen zu Mieterhöhungen kommen. Da ein Gewerbemietvertrag eng mit der ökonomischen Gesamtlage verbunden ist, sind sogenannte "Wertsicherungsklauseln" üblich, bei denen sich die Höhe der Gewerbemiete nach dem Verbraucherpreisindex richtet.

Beachte: Gängiger Rechtsprechung zufolge ist ein solcher Paragraf nur unter bestimmten Umständen statthaft. So ist eine Bedingung, dass der Mieter das Recht erhält, die Gewerbeeinheiten auf mindestens zehn Jahre zu mieten.


Kaution

Es kann eine Kaution vereinbart werden. Kautionen sind Geldsicherheiten, die dazu dienen den Vermieter gegen Schäden oder Mietrücklagen zu schützen. Die Höhe der Kaution muss vertraglich geregelt werden. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, eine Mietkaution als Sicherheit zu fordern. Nach der derzeitigen Rechtsprechung darf die Kaution höchstens fünf Monatskaltmieten betragen.


WIE WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und anschließend mehrfach ausgedruckt werden. Anschließend wird jedes Vertragsexemplar von den Vertragsparteien unterschrieben. Jede Partei erhält abschließend ein unterschriebenes Original-Exemplar. Falls eine Hausordnung vorliegt, muss diese dem Vertrag angehangen werden.


DAS ANWENDBARE RECHT:

Auf den Mietvertrag für Einzelhandelsflächen sind insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Betriebskostenverordnung und des Umsatzsteuergesetzes anwendbar.


DIE VORLAGE ÄNDERN?

Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

Am Ende erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF. Sie können es ändern und es wiederverwenden.

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