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Mit der Kündigung eines Mieters kann ein Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Es gelten für eine ordentliche und außerordentliche Kündigung unterschiedliche Voraussetzungen. Diese Vorlage richtet sich an Mieter, die einen Mietvertrag kündigen wollen.
Beachte: Befristete Verträge benötigen grundsätzlich keine fristgerechte Kündigung, da diese befristete Verträge sind. Allerdings können auch diese Verträge, wenn ein wichtiger Grund besteht, gekündigt werden.
Grundsätzlich ist zwischen der ordentlichen Kündigung (mit Fristsetzung) und der außerordentlichen Kündigung (ohne Fristsetzung) zu unterscheiden.
Im Gesetz wird bereits teilweise bestimmt, aus welchen Gründen der Mieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen kann. Die Fortsetzung des Mietvertrages muss aber generell nicht zumutbar sein.
Ob die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses zumutbar ist oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Mieter- und Vermieterinteressen sind gegeneinander abzuwägen. Bevor man fristlos kündigen kann, muss in der Regel auch eine Mahnung erteilt werden.
Hinweis: Es kann auch sinnvoll sein, statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Mit diesem Vertrag können die Einzelheiten der Kündigung vertraglich festgelegt werden.
Die Abmahnung soll dem Mieter oder Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, sein Fehlverhalten nachzubessern. Eine Mahnung ist nur in folgenden Fällen entbehrlich:
In allen anderen Fällen sollte eine Mahnung zuvor an den Vermieter erteilt werden, insbesondere wenn folgende wichtige Gründe vorliegen:
Eine Kündigung sollte folgende Informationen zum Inhalt haben:
Die Kündigung eines Mietvertrages durch den Vermieter hat bestimmte Voraussetzungen, wie z. B.:
Beachte: Es ist wichtig, dass der Mieter bei einer Kündigung die gesetzlichen Vorschriften einhält und die Kündigung evtl. angemessen begründet.
Bei der ordentlichen Kündigung bestimmt sich die Frist entweder nach der individuellen Vereinbarung im Mietvertrag oder nach den gesetzlichen Vorschriften.
Nach den gesetzlichen Vorschriften beträgt die Kündigungsfrist bei Kündigungen, die vom Vermieter ausgehen:
Der Mieter muss bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung keine Kündigungsfrist einhalten, da sie sofort wirksam wird. Der Mieter muss jedoch die Kündigung schriftlich begründen und die außerordentliche Kündigung muss aus einem wichtigen Grund erfolgen.
Nachdem der Mietvertrag ausgefüllt wurde, muss die Kündigung vom Mieter unterzeichnet und dem Mieter ordnungsgemäß zugestellt werden. Die Zustellung kann persönlich, per Einschreiben oder durch Einwurf-Einschreiben erfolgen. Wichtig ist, dass der Nachweis der Zustellung erbracht werden kann.
Der Vermieter hat nach Erhalt der Kündigung die Möglichkeit, der Kündigung zuzustimmen oder einen Widerspruch einzulegen. Möchte der Vermieter der Kündigung widersprechen, müssen gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet werden. Hilfsweise wird hier die außerordentliche durch die ordentliche ersetzt, wodurch die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist gilt.
Falls die Kündigung wirksam wird und das Mietverhältnis endet, muss geregelt werden, wie die Mieträume übergeben werden (z. B. Wohnungsübergabe, Rückzahlung der Kaution und der Erstellung des Übergabeprotokolls).
Bei der Kündigung eines Mietvertrages entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten.
Für den Mietvertrag gelten maßgeblich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Wohnflächenverordnung, der Betriebskostenverordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes, genauer z. B.:
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Kündigung durch einen Mieter - Mietrecht - Muster
Land: Deutschland