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Letzte Änderung: 23.08.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 7 bis 10 Seiten
Die Vorlage ausfüllenMit dieser Vorlage kann ein Kaufvertrag für Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erstellt werden. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte. Diese Rechtssubjekte, die Gesellschafter, verpflichten sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig, um die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks - in der durch den Vertrag bestimmten Weise - zu fördern.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt die einfachste und allgemeinste Form der Personengesellschaft des deutschen Gesellschaftsrechts dar. Auf ihr bauen mehrere Gesellschaftsformen mit spezielleren Anwendungsbereichen auf, wie etwa:
Die GbR besitzt wegen ihrer weit gefassten Merkmale in der Praxis zahlreiche Erscheinungsformen. So sind etwa Zusammenschlüsse von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät häufig in Form einer GbR organisiert.
Auch vorhabenbezogene Zusammenschlüsse von Bauunternehmen als Arbeitsgemeinschaften oder Joint-Ventures stellen oft BGB-Gesellschaften dar. Schließlich besitzen auch informelle Zusammenschlüsse wie Wohngemeinschaften, Fahrgemeinschaften und Musikkapellen als Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens regelmäßig die Rechtsform einer GbR.
Personen, die Anteile an einem Unternehmen halten, werden nicht nur als Teilhaber, sondern auch als Gesellschafter oder Anteilseigner bezeichnet. Falls ein Anteilseigner aus der Gesellschaft aussteigen möchte, kann er ohne weiteres seine Anteile an Dritte übertragen, die Interesse an der Beteiligung haben. Der Verkäufer der Anteile muss also seine Anteile veräußern, den Käufer in seine Gesellschaft aufnehmen und anschließend (meistens) selbst aus Gesellschaft austreten.
Rechtliches Vorgehen
Der Kauf stellt eine Abtretung der Geschäftsanteile an der GbR dar. Die Abtretung der Geschäftsanteile ist die Voraussetzung für einen Gesellschafter, um die Gesellschaft zu verlassen. Der Gesellschaftsanteil kann auf einen Dritten oder einen Mitgesellschafter (allerdings nicht bei zweigliedriger GbR, dann nur Übernahme sämtlicher Aktiver und Passiver) übertragen werden. Dies sollte aber vorher im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sein oder sämtliche Gesellschafter müssen zugestimmt haben. Der Erwerber tritt dann in die Rechtsstellung seines Vorgängers ein.
Die Kündigung kann unabhängig von einer Zustimmung erklärt werden. Sie sollte eine angemessene Auslauffrist beinhalten, die sich an dem von der Gesellschaft betriebenen Geschäft orientiert. Üblicherweise liegen derartige Fristen nicht unter 6 Monaten, im Zweifel zum Jahresende. Aber auch eine unterjährige Beendigung ist möglich. Dies führt dann allerdings dazu, dass ein Stichtagsabschluss gefertigt werden muss.
Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Anschließend sollte das Dokument von beiden Parteien unterzeichnet werden. Die Vorlage vor einem Notar ist nicht zwingend notwendig, aber in Ausnahmefällen notwendig, insbesondere dann, wenn er eine Verpflichtung zur Übertragung einer Immobilie oder eines GmbH-Anteils begründet.
Relevantes Recht sind die:
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Land: Deutschland