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Letzte Änderung: 12.08.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 4 bis 6 Seiten
Bewertung: 4,5 - 153 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllenDer GbR-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten innerhalb einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Die GbR ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Sie ist der Grundtypus der Personengesellschaften und eignet sich für den auf Dauer angelegten Betrieb kleingewerblicher Unternehmungen durch mehrere Personen oder für die dauerhafte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer auf einem Teilgebiet, z. B. Werbung. Die GbR ist rechtsfähig und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet; sie kann also selbst vor Gericht klagen und verklagt werden, hat aber keine Organe und keine Firma im Sinne des Gesetzes. Ihr ist es gestattet, eine Geschäftsbezeichnung zu führen, aus der sich Name und Gegenstand der Gesellschaft ergeben.
Die GbR ist die Grundform der Personengesellschaften und bietet sich durch ihre einfache und kostengünstige Gründung sowie ihre vielseitigen Einsatzmöglichkeiten an.
Bei einer GbR steht typischerweise die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Unternehmen im Vordergrund. Der gemeinsame Zweck kann in jeder erlaubten Tätigkeit bestehen; gewerbliche Aktivitäten sind also nicht zwingend. Damit steht die Form der GbR sowohl Gewerbetreibenden als auch Angehörigen freier Berufe zur Verfügung.
Die Rechtsform der GbR eignet sich für eine dauerhafte Zusammenarbeit ebenso wie für kurzfristige Zusammenschlüsse.
Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch unterscheiden klar zwischen einer rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen GbR:
Hinweis: Die GbR ist eine Gesellschaftsform des bürgerlichen Rechts, wie auch z. B. eine offene Handelsgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alle Gesellschaftsformen verfolgen verschiedene Zwecke und werden für unterschiedliche Unternehmensarten eingesetzt. Welche einschlägig ist, hängt also von den Einzelumständen der Gesellschaftsgründer ab.
Die eGbR und GbR sind beide Unterformen derselben Personengesellschaft. Folgende wichtige Punkte sollten als wesentliche Unterschiede beachtet werden:
Die Einführung des Gesellschaftsregisters bringt mehrere bedeutende Vorteile mit sich:
Wesentlicher Unterschied zu der offenen Handelsgesellschaft ist, dass die OHG ein Handelsgewerbe ist und daher im Handelsregister eingetragen wird. Bei der GbR sind alle Gesellschafter gleichberechtigt und haften in derselben Höhe mit ihrem Privatvermögen. Solange im Vertrag nichts anderes geregelt ist, übernehmen die Geschäftsführung alle Gesellschafter. Die GbR erfordert daher ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Gesellschaftern.
Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist das Privatvermögen der Gesellschafter abgeschirmt. Die GmbH benötigt jedoch ein hohes Stammkapital (mindestens EUR 25.000).
Eine Unternehmensgesellschaft mit beschränkter Haftung (UG) ist eine Unterform der GmbH, hat jedoch ein weit geringeres Stammkapital (mindestens EUR 1).
Bei einer GbR wiederum besteht kein Mindestkapital. Weiterhin besteht auch ein hohes Mitgestaltungspotenzial. Dafür haften Gesellschafter jedoch bis zu 5 Jahre nach Ausscheiden der Gesellschaft uneingeschränkt privat.
Nein, ein GbR-Vertrag muss nicht zwingend schriftlich vereinbart werden. Die Gründung kann theoretisch formlos, d. h. mündlich, erfolgen. Allerdings ist es sinnvoll, einen schriftlichen Vertrag zu verfassen, damit für alle Gesellschafter eine gewisse Rechts- und Vertragssicherheit besteht. Dies kann die Arbeit in einer GbR erleichtern, da die Gesellschaft durch den Vertrag wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Ein GbR-Vertrag sollte mindestens folgende Bestandteile enthalten:
Durch die genaue Definition dieser Punkte wird die Zusammenarbeit der Gesellschafter strukturiert und möglichen Konflikten vorgebeugt.
Die Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind:
Eine GbR muss aus mindestens zwei Gesellschaften bestehen. Diese zwei Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für die Anzahl der möglichen Gesellschafter.
Nach Ausfüllen der Vorlage kann es in mehrfacher Ausführung (je nachdem, wie viele Gesellschafter vorhanden sind) ausgedruckt werden. Jedes Exemplar wird anschließend von jedem Gesellschafter unterschrieben. Die GbR erfordert keine Anmeldung im Handelsregister, wenn sie nicht gewerblich tätig ist. Gewerblich ist jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit. Nicht-gewerbliche GbRs, die sich aus Freiberuflern wie etwa Fotografen, Künstlern und Journalisten zusammensetzen, sind von der Gewerbepflicht befreit. Eine weitere Ausnahme sind Gewerbetreibende, die zur Urproduktion (Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei, Fischzucht) zählen.
Soll die GbR zusätzlich als eGbR eingetragen werden, muss die eGbR im Register beim Amtsgericht eingetragen werden. Durch die Eintragung wird die GbR rechtsfähig.
Soll eine GbR ohne Eintragung im Register gegründet werden, sind normalerweise keine weiteren Dokumente notwendig. Bei der Eintragung sollten jedoch folgende Dokumente angehängt werden:
Diese Dokumente können je nach individuellen Vereinbarungen und Erfordernissen angepasst oder erweitert werden, um die spezifischen Bedürfnisse der GbR abzudecken.
Soll eine GbR nicht eingetragen werden, dann muss diese Gründung auch nicht mithilfe eines Notars erfolgen. Die Eintragung einer GbR ins Gesellschaftsregister erfolgt jedoch durch eine notariell beglaubigte Anmeldung, die elektronisch an das zuständige Amtsgericht übermittelt wird. Der Prozess ist strukturiert und erfordert bestimmte formale Schritte, um die Eintragung abzuschließen.
Für die Eintragung ins Gesellschaftsregister sind folgende Schritte und Unterlagen erforderlich:
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft und verändert einiges grundlegend für die GbR. Es wurde z. B. ein Gesellschaftsregister für GbRs eingeführt. Dieses Register ist speziell für Gesellschaften bürgerlichen Rechts konzipiert und zielt darauf ab, mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr zu schaffen. Das Gesellschaftsregister wird von den Amtsgerichten geführt und ist elektronisch öffentlich zugänglich.
Die Eintragung ins Gesellschaftsregister ist grundsätzlich freiwillig, bietet aber zahlreiche Vorteile, weshalb sie in vielen Fällen empfohlen wird. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen eine Eintragung verpflichtend wird:
Mit dem Abschluss der GbR selbst sind keine weiteren Kosten verbunden. Es entstehen nur Kosten im Rahmen der Eintragung der GbR.
Bei Eintragung: Die Eintragung ins Gesellschaftsregister ist mit Kosten verbunden, die sich aus Notar- und Gerichtskosten zusammensetzen. Diese Kosten variieren je nach Umfang und Aufwand der Eintragung, betragen jedoch im Durchschnitt etwa 300 Euro. Es ist ratsam, diese Kosten als Investition in die Rechtssicherheit und Transparenz der Gesellschaft zu betrachten.
Ein GbR-Vertrag (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in Deutschland unterliegt hauptsächlich den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)⁶. Die relevanten Paragrafen sind die §§ 705 bis 740 BGB.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) neue gesetzliche Regelungen für die GbR. Dieses Gesetz hat die Rechtsform der GbR modernisiert und teilweise neue Regeln eingeführt. Es hat auch die Rechtsfähigkeit der GbR eingeführt, was bedeutet, dass die GbR eigenständig Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Welche Gesellschaftsform ist die Richtige?
Gesellschaftsvertrag - GbR - Muster, Vorlage Word PDF
Land: Deutschland