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Letzte Änderung: 20.09.2024
Verfügbare Formate: Word und PDF
Größe: 3 bis 4 Seiten
Bewertung: 4,5 - 110 Rezensionen
Die Vorlage ausfüllenDurch einen Darlehensvertrag verpflichtet sich der Gesellschafter eines Unternehmens (Darlehensgeber), der Gesellschaft (Darlehensnehmer), in der er selbst Gesellschafter ist, einen vereinbarten Geldbetrag zu überlassen. Der Darlehensnehmer hingegen verpflichtet sich zur Rückzahlung des überlassenen Geldbetrages.
Das Gesellschafterdarlehen richtet sich an Gesellschafter einer Gesellschaft und die Gesellschaft selbst, die einen Darlehensvertrag vereinbaren wollen. Gesellschafterdarlehen werden oft zwischen Gesellschafter und Gesellschaft eingesetzt, um bestimmte Verbindlichkeiten innerhalb der Gesellschaft zu finanzieren. Vor allem in der Gründungs- und Wachstumsphase kann es zu Gewährung von Darlehen kommen.
Da Unternehmen wie eine GmbH oder UG eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, können sie auch mit ihren Gesellschaftern rechts- und steuerwirksam Verträge abschließen. Der Gesellschafter einer Gesellschaft kann also seinem Unternehmen Darlehen gewähren, Tilgungen vereinbaren und sich dafür angemessene Zinsen verlangen.
Es gibt verschiedene Arten von Darlehnsverträgen, die sich nach Zweck, Konditionen oder Art der Rückzahlung unterscheiden, z. B.:
Ein Gesellschafterdarlehensvertrag sollte folgende Punkte beinhalten bzw. regeln:
In Deutschland unterliegt der Zinssatz für einen Darlehensvertrag keiner gesetzlichen Höchstgrenze.
Der vereinbarte Zinssatz sollte aber einem Vergleich mit dem üblichen Marktzinssatz standhalten. Wenn die Konditionen im Vergleich zu einem Bankkredit z. B. sehr vorteilhaft sind und den Gesellschafter begünstigen, kann das Finanzamt darin eine versteckte Gewinnausschüttung sehen.
Ein Zinssatz von etwa 2–8 % pro Jahr wird als angemessen angesehen, obwohl dies von verschiedenen Faktoren abhängen kann.
Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer im Namen der GmbH rechtswirksam mit sich selbst Verträge schließen will, muss vom Verbot der Insichgeschäfte (Selbstkontrahierungsverbot) befreit sein.
Das gilt auch für Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer.
Diese Befreiung muss vor dem Vertragsschluss wirksam sein. Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer generell befreit, muss diese Regelung in der Satzung stehen und ins Handelsregister eingetragen worden werden. Ist dies nicht der Fall, kann die Gesellschafterversammlung den Gesellschafter-Geschäftsführer per Gesellschafterbeschluss vom Verbot der Selbstkontrahierung befreien.
Hinweis: Rechtsgeschäfte zwischen einem geschäftsführenden Allein-Gesellschafter und seiner GmbH sind grundsätzlich unverzüglich nach ihrer Vornahme zu protokollieren. Das gilt, wenn der Allein-Gesellschafter nicht der alleinige Geschäftsführer ist. Ohne Protokoll wird das Finanzamt die vertraglichen Vereinbarungen nicht anerkennen.
Es gibt bestimmte Klauseln, die nicht einem Gesellschafterdarlehensvertrag aufgenommen werden dürfen, z. B.:
Die Voraussetzungen eines Darlehensvertrages sind grundsätzlich folgende:
Hinweis: Wenn ein Gesellschafter die GmbH beherrscht, er also mehr als 50 % der Anteile hält, sollte ein Darlehensvertrag – wie alle anderen Verträge zwischen Gesellschafter und der GmbH – unbedingt schriftlich im Vorhinein vereinbart werden. Rückwirkende Verträge erkennt das Finanzamt nicht an. Auch hier droht bei „Missachtung" dieser Voraussetzungen eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ein Gesellschafterdarlehensvertrag kann zwischen dem Gesellschafter eins Unternehmens (d. h. Privatpersonen als auch andere Unternehmen) und der Gesellschaft selbst abgeschlossen werden.
Die Laufzeit eines Gesellschafterdarlehensvertrages kann von Darlehensnehmer und Darlehensgeber bestimmt werden. Es gibt keine gesetzliche vorgeschriebene Laufzeit, sie kann lang oder kurz sein, je nach den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten der Parteien.
Das Dokument sollte den Fragen entsprechend ausgefüllt und angepasst werden. Nachdem beide Parteien unterschrieben haben, sollten auch alle Parteien eine Kopie vom Vertrag erhalten.
Im nächsten Schritt sollte die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgen.
Hinweis: Für mehr Sicherheit kann, vor allem bei besonders großen Summen, eine Schuldanerkenntnis bzw. ein Schuldschein angefertigt werden. Diese helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen, d. h. der Darlehensnehmer kann nicht bestreiten, dass er dem Darlehensgeber den Darlehensbetrag schuldet.
Je nach Bedarf und Abmachung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer können verschiedene Dokumente dem Darlehensvertrag beigefügt werden, z. B.:
Hinweis: Die Beilage von Dokumenten ist optional (abhängig von Umständen und Vertrauensverhältnis der Parteien), für die Wirksamkeit des Darlehensvertrages reicht der Vertrag selbst aus.
Ein Gesellschafterdarlehensvertrag muss nicht notariell beurkundet werden. Die Schriftform reicht aus, um einen Gesellschafterdarlehensvertrag rechtswirksam abzuschließen. Allerdings kann es in bestimmten Situationen angebracht sein, z. B.: bei hohen Darlehenssummen: Bei hohen Beträgen kann die notarielle Beurkundung zusätzliche Sicherheit bieten und auch die gerichtliche Durchsetzung des Vertrages erleichtern.
Beim Abschluss eines Gesellschafterdarlehensvertrages entstehen grundsätzlich keine weiteren Kosten für den Darlehensnehmer oder Darlehensgeber. Wird eine notarielle Beglaubigung vereinbart, können jedoch dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Auf einen Darlehensvertrag in Deutschland sind hauptsächlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchen (BGB) anwendbar. Insbesondere sind folgende Paragrafen relevant:
Es gab mehrere wichtige gerichtliche Entscheidungen zu Gesellschafterdarlehensverträgen, z. B.:
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Ein Guide, um Ihnen zu helfen: Was ist ein Darlehen?
Gesellschafterdarlehensvertrag - Muster - Word und PDF
Land: Deutschland