Antrag auf Entlassung aus Betreuung Die Vorlage ausfüllen

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Antrag auf Entlassung aus Betreuung

Letzte Änderung Letzte Änderung 14.09.2024
Formate FormateWord und PDF
Größe Größe1 Seite
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Letzte ÄnderungLetzte Änderung: 14.09.2024

FormateVerfügbare Formate: Word und PDF

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Mit dieser Vorlage kann Entlassung aus einem Betreuungsverhältnis (oder Betreuungsverfügung) beantragt werden. Einen Antrag auf Entlassung kann man z. B. stellen, wenn sich die Beziehung zwischen Betreuer und betreuungsbedürftige Person sich derartig verschlechtert, dass eine wirksame Betreuung nicht mehr möglich ist. Zudem können andere Gründe bestehen (z. B. Wegziehen des Betreuers), die eine Entlassung begründen können. Antragsteller ist hierbei der Betreuer, nicht die betreute Person. Beantragt die betreute Person einen Betreuerwechsel, kann die entsprechende Vorlage verwendet werden.


WAS SOLLTE BEACHTET WERDEN?

Es gibt unterschiedliche Fallgestaltungen, die zu einem Betreuerwechsel führen können:

  • der Betreuer ist nicht bzw. nicht mehr geeignet, seine Tätigkeit ausführen
  • dem Betreuer kann die Betreuung nicht zugemutet werden
  • der Betreute schlägt eine gleich geeignete Person vor

Zu unterscheiden ist also der Fall des Betreuerwechsels aufgrund einer Tatsache, die die Abberufung des alten Betreuers zwingend erforderlich macht, weil der Betreuer nicht mehr geeignet ist – und dem Fall, dass der alte Betreuer zwar grundsätzlich noch geeignet wäre, aber ein anderer Betreuer gewünscht wird.


Angehöriger sollte Betreuung vorrangig übernehmen

Wenn der Betreuer einen gleich geeignete Betreuer nennen kann, beantragt er beim Betreuungsgericht für sich eine Entlassung aus dem Betreuungsverhältnis. In dem Antrag sollte ausführlich begründet werden, weshalb die Entlassung gewünscht ist. Das Betreuungsgericht prüft, ob der gewünschte Betreuer zur Übernahme der Betreuung geeignet ist. Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass eine ehrenamtliche Betreuung vorrangig zu einer rechtlichen Betreuung (etwa durch einen Verein) erfolgen soll.


Betreuungsgericht prüft Zweckmäßigkeit

Allerdings müssen die Richter auch prüfen, ob der Betreuerwechsel zum gewünschten Zeitpunkt auch zweckmäßig ist. So kann es beispielsweise sein, dass der Betreuerwechsel nicht durchgeführt wird, wenn ohnehin in absehbarer Zeit über die Aufhebung der Betreuung entschieden wird.

Wichtig: Das Gericht soll sich zwar an die Wünsche des Betreuten halten, ist aber nicht daran gebunden.


WIR WIRD DAS DOKUMENT VERWENDET?

Die Vorlage kann den Fragen entsprechend ausgefüllt und das Dokument anschließend erstellt werden. Danach kann der Antrag ausgedruckt und von dem Betreuer unterschrieben werden. Anschließend sollte die Vorlage unterzeichnet an das zuständige Gericht versandt werden.

Das zuständige Gericht bestimmt sich nach dem Gericht, wo die ursprüngliche Betreuungsverfügung entschieden wurde und kann aus dem entsprechenden Bescheid entnommen werden.


RELEVANTES RECHT


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Sie füllen einen Vordruck aus. Das Dokument wird nach und nach vor Ihren Augen auf Grundlage Ihrer Antworten erstellt.

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